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Welche Versicherung zahlt was?

 
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o0Pascal0o
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Anmeldungsdatum: 06.06.2007
Beiträge: 135
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 19:24    Titel: Welche Versicherung zahlt was? Antworten mit Zitat

Hallo,

bei Haftfplichtversicherungen steht ja häufig: Allmählichkeitsschäden. Also z.B. ein Schaden der durch ein defektes Wasserrohr allmählich verursacht wird -> Wand voll Schimmel - Autausch der Hauswand, oder Schrank der neben der Wand steht, durchgeschimmelt -> neuer Schrank.

Oder zahlt den Schrank die Hausratversicherung, weil der Schrank Haurat ist.

Oder zahlt die Wand die Wohngebäudeversicherung, weil es ja ein Wohngebäudebestandteil ist?

Dann noch eine Frage zur Hausratversicherung. Es heisst ja: "Die Einrichtung eines Hauses bzw. einer Wohnung inklusive der technischen Anlagen wie Computer oder Fernsehgerät stellen einen enormen Wert dar. Bei Schäden durch Einbruch, Vandalismus, Wasser, Sturm, Hagel oder Feuer übernimmt die Hausratversicherung"

Was ist, wenn man keine Nachweise über diese Dinge hat. Dann kann ja jeder behaupten, ich hatte einen Computer für 5 Mio Euro rumstehen, der ist geklaut. Der Schrank hat 3,8 Mio € gekostet, jetzt ist er voller Wasser durch den Wasserrohrbruch. Alle Quittungen hat ja wohl Niemand mehr.

Vielen Dank,

Pascal
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 20:44    Titel: Re: Welche Versicherung zahlt was? Antworten mit Zitat

Ui, das sind ja gleich ein halbes Dutzend Fragen auf einmal....

na, dann mal der Reihe nach:
o0Pascal0o hat folgendes geschrieben::

bei Haftfplichtversicherungen steht ja häufig: Allmählichkeitsschäden.
ja, das stand früher mal in den Allgemeinen Haftpflichtversicherungsbedingungen (AHB). Aber wie lautet die Frage?

o0Pascal0o hat folgendes geschrieben::

Also z.B. ein Schaden der durch ein defektes Wasserrohr allmählich verursacht wird -> Wand voll Schimmel - Autausch der Hauswand,
Austausch der Hauswand? also abreißen und neu aufmauern? oder wie ist das gemeint?

o0Pascal0o hat folgendes geschrieben::

oder Schrank der neben der Wand steht, durchgeschimmelt -> neuer Schrank.
hm. Unter Umständen ja. Aber unter welchen Umständen? und wer soll den bezahlen?

(jetzt, beim Beantworten, fällt mir auf: nur wer präzise Fragen stellt, kann auf präzise Antworten hoffen. Wenn nur allgemeine Schlagworte in den Raum geworfen werden, ohne dass klar wird, wohin die Reise denn gehen soll, tut man sich mit Antworten schon recht schwer. oder andersrum: eine einigermaßen korrekte Antwort auf die bisherigen "Fragen" könnte ein Buch füllen......)

Ah ja. Jetzt wird´s doch einigermaßen konkreter:
o0Pascal0o hat folgendes geschrieben::

Oder zahlt den Schrank die Hausratversicherung, weil der Schrank Haurat ist.
korrekt. Der Schrank gehört zum Hausrat. Und wenn der Schaden am Schrank durch eine versicherte Schadenursache, z.B. "Leitungswasser", definiert als bestimmungswidriger Austritt von Wasser aus Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung, eingetreten ist, dann wird in der Tat die Hausratversicherung den Schaden übernehmen.

o0Pascal0o hat folgendes geschrieben::

Oder zahlt die Wand die Wohngebäudeversicherung, weil es ja ein Wohngebäudebestandteil ist?
jepp. Auch hier gilt: Versicherungsfall der bestimmungswidrige Austritt von Wasser aus Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung.


o0Pascal0o hat folgendes geschrieben::

Dann noch eine Frage zur Hausratversicherung. Es heisst ja: "Die Einrichtung eines Hauses bzw. einer Wohnung inklusive der technischen Anlagen wie Computer oder Fernsehgerät stellen einen enormen Wert dar. Bei Schäden durch Einbruch, Vandalismus, Wasser, Sturm, Hagel oder Feuer übernimmt die Hausratversicherung"
Wenn man anstelle von "Wasser" das Wort "Leitungswasser" verwendet, dann stimmt´s.

o0Pascal0o hat folgendes geschrieben::

Was ist, wenn man keine Nachweise über diese Dinge hat. Dann kann ja jeder behaupten, ich hatte einen Computer für 5 Mio Euro rumstehen, der ist geklaut. Der Schrank hat 3,8 Mio € gekostet, jetzt ist er voller Wasser durch den Wasserrohrbruch. Alle Quittungen hat ja wohl Niemand mehr.
glaub mir, wer einen Computer für 5 Mio Euro hat und einen Schrank für 3,8 Mio Euro, der hat auch noch die Quittungen dafür. Außerdem: in deinem Beispiel ist der Schrank ja noch da, nur eben nass. Ein versierter Sachverständiger kann auch einem nassen Schrank noch ansehen, ob er mal 3,8 Mio Euro oder 380 Euro gekostet hat...... Auf den Arm nehmen

Dazu kommt: wer solches teures Zeug in seiner Wohnung stehen hat, muss ja auch die Versicherungssumme entsprechend hoch setzen. Und in diesen Gröénordnungen werden gewöhnlich schon vor Vertragsabschluss entsprechende Expertisen verlangt.

Generell gilt: Für die Schadenhöhe ist natürlich der Versicherungsnehmer beweispflichtig.
Wie er das macht, ist seine Sache. Wenn er keine Quittungen mehr hat, muss er auf andere, geeignete Weise darlegen, wie hoch sein Schaden ist.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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o0Pascal0o
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Anmeldungsdatum: 06.06.2007
Beiträge: 135
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 16:52    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, meine Frage war schlecht formuliert. Aber du hast ja trotzdem fast alles beantworten können. Danke.

Die eine Sache verstehe ich noch nicht. Bei Haftpflichtversicherungen kann man Allmählichkeitsschäden mit absichern. Ein Beispiel dafür sind... durch Wasser entstandene Schäden, die allmählich entstanden sind, z.B. undichtes Wasserrohr, was durhc die Wand tropft und einen Schrank und die Wand zerstört.

Zahlt dann nicht die Haftpflichtversicherung? Denn hier werden ja Allmählichkeitsschäden abgesichert.
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willa
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 2401

BeitragVerfasst am: 22.03.09, 18:48    Titel: Antworten mit Zitat

Die Haftpflichtversicherung muss immer dann eintreten, wenn die versicherte Person haftpflichtig war, das heißt in etwa "schuld an dem Schaden ist".

Nach den allgemein gültigen AGBs sind aber davon "Allmählichkeitsschäden" ausgeschlossen.
Z.B. Der Mieter einem Wohnung hat eine Blumengießanlage installiert und fährt in Urlaub. Unglücklicher Weise tropfen die Tröpferl aber bestimmungswidrig neben die Blumentöpfe und versauen so allmählich den ganzen Fußboden, der dem Vermieter gehört.

Dann wäre zwar der Mieter haftpflichtig, die Haftpflichtversicherung würde aber vermutlich nicht zahlen.

Klar ist sowas immer schwer abzugrenzen. Bei neueren Policen mit einigermaßen guten Bedingungen sind Allmählichkeitsschäden auch meist mit versichert.

Wenn nun aber unser Mieter in einer Dachwohnung leben würde und ganz allmählich durch das undichte Fenster, das der Mieter schon mehrfach beanstandet hat, unbemerkt Wasser eindringen und z.B. ganz allmählich seine Couch durchweichen würde, zahlt natürlich keinesfalls Mieters Haftpflicht, denn er ist ja dafür nicht haftpflichtig.

Auch die Hausratversicherung würde abwinken, denn es handelt sich ja nicht um Leitungswasser. Hier wäre dann die Haftpflichtversicherung des Vermieters gefragt.
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o0Pascal0o
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Anmeldungsdatum: 06.06.2007
Beiträge: 135
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 22.03.09, 19:26    Titel: Antworten mit Zitat

Aha, das mit dem haftpflichtig war mir nicht bewußt.

Also mal 2 Beispiele:

1.
Wasserrohr(Leitungswasser) in der Wand ist undicht, allhmählich tropft Wasser in die Wand. Die Wand wird zerstört & der Schrank verschimmelt.
.> Die Hausrat zahlt, weil niemand etwas für den Schaden kann. Das Rohr ist halt einfach alt geworden. Die Wohngebäude zahlt ebenfalls. Die Haftpflicht nichts, weil niemand schuldig ist.

2.
Wasserrohr(Leitungswasser) in der Wand ist undicht, allhählich tropft Wasser in die Wand. Die Wand wird zerstört & der Schrank verschimmelt. 3 Monate vorher hat der Hausbesitzer(Einfamlienhaus) an seinem Wasserrohr rumgetüftelt.
->jetzt zahlt die Hausrat nicht, weil der Hauseigentümer selbst schuld ist. Jetzt zahlt die Haftpflicht für den Allmählichkeitsschaden. Die Wand zahlt die Wohngebäudeversicherung nicht, sondern ebenfalls die Haftpflicht.

Richtig?
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willa
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 2401

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 10:51    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
3 Monate vorher hat der Hausbesitzer(Einfamlienhaus) an seinem Wasserrohr rumgetüftelt.
->jetzt zahlt die Hausrat nicht, weil der Hauseigentümer selbst schuld ist.


Nö, die Hausrat würde schon erstmal zahlen, aber ggf versuchen auf die Haftpflicht des Eigentümers zurück zu greifen.

Zitat:
Jetzt zahlt die Haftpflicht für den Allmählichkeitsschaden.


Käme darauf an ob Allmählichkeitsschäden mit versichert sind und , damit das klar ist, wir sprechen von der Haftpflicht des Hauseigentümers

Zitat:
Die Wand zahlt die Wohngebäudeversicherung nicht, sondern ebenfalls die Haftpflicht.


Warum das denn? Das Haus geört doch dem Hauseigentümer. Wenn er an seinem eigenen Eigentum einen Schaden verursacht, zahlt das doch nicht sein Haftpflichtversicherung (wäre ja eine nette Gäschäftsidee Sehr glücklich ). Hier ist die WG- Versicherung zuständig. Ob die dann letztendlich leistet hängt auch davon ab, ob Fahrlässigkeit mit versichert ist bzw. eine solche vorlag.
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o0Pascal0o
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Anmeldungsdatum: 06.06.2007
Beiträge: 135
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 20:54    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="willa"]
Zitat:

Zitat:
Die Wand zahlt die Wohngebäudeversicherung nicht, sondern ebenfalls die Haftpflicht.


Warum das denn? Das Haus geört doch dem Hauseigentümer. Wenn er an seinem eigenen Eigentum einen Schaden verursacht, zahlt das doch nicht sein Haftpflichtversicherung (wäre ja eine nette Gäschäftsidee Sehr glücklich ). Hier ist die WG- Versicherung zuständig. Ob die dann letztendlich leistet hängt auch davon ab, ob Fahrlässigkeit mit versichert ist bzw. eine solche vorlag.

Aber das sollte doch parallel zur Hausrat laufen, die zahlt ja auch. Warum dann die Wohngebäude nicht?
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willa
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 2401

BeitragVerfasst am: 24.03.09, 23:56    Titel: Antworten mit Zitat

kommt drauf an, was im Kleingedruckten steht. Bei der Hausrat gibts oftmals einen Leistungsausschluss bei Fahrlässigkeit. Ich vermute das gilt auch für Wohngebäudeversicherungen.(weiß ich aber nicht sicher)
Die Hausratversichreungversichert das Eigentum des Mieters. Die Wohngebäudeversicherung versichert da Eigentum des Vermieters.
Wenn der Vermieter den Schaden an der Wand fahrlässig verursacht hat, könnte die Leistungspflicht ausgeschlossen sein. Bei der Hausrat ist das anders, weil ja nicht der Eigentümer des Hausrats (Schrank) die Fahrlässigkeit begangen hat.
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 17:15    Titel: Antworten mit Zitat

oh je......

willa hat folgendes geschrieben::
Bei der Hausrat gibts oftmals einen Leistungsausschluss bei Fahrlässigkeit.
Geschockt wie kommst du nur auf solche Ideen? Wo hast du das denn her?

willa hat folgendes geschrieben::

Ich vermute das gilt auch für Wohngebäudeversicherungen.(weiß ich aber nicht sicher)
genausowenig wie in der Hausratversicherung
willa hat folgendes geschrieben::

Die Hausratversichreungversichert das Eigentum des Mieters.
naja, fast richtig. Versicherte Sachen in der Hausratversicherung sind alle Sachen, die einem Haushalt zur Einrichtung, zum Gebrauch oder Verbrauch dienen, grundsätzlich unabhängig von den Eigentumsverhältnissen.

willa hat folgendes geschrieben::

Die Wohngebäudeversicherung versichert da Eigentum des Vermieters.
Auch diese Aussage ist nur fast richtig. Versicherte Sache in der Wohngebäudeversicherung ist das Wohngebäude mit seinen Bestandteilen und ggf. auch genau definiertes Zubehör. Zum Eigentum des Vermieters gehört aber z.B. auch dessen Hausrat. Der ist gewiss nicht in der Wohngebäudeversicherung mitversichert.
willa hat folgendes geschrieben::

Wenn der Vermieter den Schaden an der Wand fahrlässig verursacht hat, könnte die Leistungspflicht ausgeschlossen sein.
nö. Von einem Ausschluss einfach wegen "Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers" hab ich bisher noch nie was gehört, und ich bin schon ziemlich lange dabei. Wenn wir laut Schadenschilderung davon ausgehen, dass der Schaden durch "bestimmungswidrig ausgetretenes Wasser aus Zu- oder Ablaitungsrohren der Wasserversorgung" entstanden ist, dann ist das zunächst mal ein versicherter Schaden in der Wohngebäudeversicherung. Einen generellen Ausschluss für "allmähliche Einwirkung der Feuchtigkeit" kenne ich in den Wohngebäudeversicherungsbedingungen nicht. Zu prüfen bleibt, ob der Versicherungsnehmer den Schaden durch grob fahrlässiges Verhalten verursacht hat (was der Vesicherer nachzuweisen hätte). Wenn das dann mal so sein sollte, dann ist der Versicherer nach den Bestimmungen des neuen Versicherungsvertragsgesetzes nicht mehr leistungsfrei (das war früher mal), sondern er darf seine Leistung anteilig kürzen.
willa hat folgendes geschrieben::

Bei der Hausrat ist das anders, weil ja nicht der Eigentümer des Hausrats (Schrank) die Fahrlässigkeit begangen hat.
Und wie ist das, wenn der Eigentümer des Hausrates auch der Gebäudeeigentümer ist? Soll ja Leute geben, die im eigenen Haus wohnen.......

Ich kann dich beruhigen: dann isses genauso wie oben beschrieben: Davon ausgehend, dass der Schaden am Schrank durch "bestimmungswidrig ausgetretenes Wasser aus Zu- oder Ablaitungsrohren der Wasserversorgung" entstanden ist, dann ist das ein leistungspflichtiger Schaden der Hausratversicherung. Und dabei spielt es keine Rolle, ob der Eigentümer des Schrankes ein Mieter ist, oder ob sich der Mieter den Schrank nur bei seiner Oma ausgeliehen hat (in diesen Fällen ist der Schrank in der Hausratversicherung des Mieters versichert), oder ob sich der Schaden in der Wohnung des Gebäudeeigentümers ereignet hat (dann ist der Schrank in dessen Hausratversicherung mit dabei).

So, dann noch die Frage, die den o0Pascal0o anscheinend schon länger quält: Was zum Teufel hat denn die Haftpflichtversicherung damit zu tun? Dazu hole ich doch lieber etwas weiter aus, denn das scheint nicht jedem klar zu sein. Die Haftpflichtversicherung kümmert sich nur um Schäden, die der Versicherungsnehmer bei einem anderen verursacht. "Eigenschäden", also Schäden, die der Versicherungsnehmer an seinen eigenen Sachen verursacht, sind grundsätzlich nicht Gegenstand einer Haftpflichtversicherung.

Übertragen auf den vorliegenden Fall heißt das: durch das undichte Wasserrohr ist das Eigentum des Mieters, nämlich dessen Schrank, beschädigt worden. Der Mieter nimmt seinen Vermieter deswegen auf Schadenersatz in Anspruch (oder, was im Endeffekt haftungsrechtlich aufs Gleiche rauskommt: der Mieter lässt den Schaden durch seine Hausratversicherung regulieren; die darf dann versuchen, beim Schädiger Regress zu nehmen). Um diesen Schadenersatzanspruch kann sich die Haftpflichtversicherung des Vermieters kümmern. Aber dabei ist zu prüfen, ob es ein älterer Vertrag ist - denn in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Haftpflicht (AHB) gab es bis 2008 einen Ausschluss für "Sachschäden durch allmähliche Einwirkung.... der Feuchtigkeit" (§ 4, I, Abs. 5 der AHB). Dieser Ausschluss wurde gelegentlich in den Risikobeschreibungen und Besonderen Bedingungen zur Haftpflichtversicherung abgeändert, aber das kann bei den einzelnen Versicherern sehr unterschiedlich sein.

Bei neueren Haftpflichtversicherungen braucht man sich deswegen keine Sorgen mehr zu machen: dieser Ausschluss ist in den AHB 2008 nicht mehr enthalten.
_________________
Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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o0Pascal0o
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Anmeldungsdatum: 06.06.2007
Beiträge: 135
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 19:23    Titel: Antworten mit Zitat

Ah - danke! Vielmals!

Nur für Schäden die anderen entstanden sind, dafür ist die Haftpflicht. Gut zu wissen!

einen schönen Tag! - und Leben Smilie

Pascal
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willa
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 2401

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 19:37    Titel: Antworten mit Zitat

Lieber Mogli,

ich habe nicht zwischen grober Fahrlässigkeit und einfacher Fahrlässigkeit unterschieden und auch sonst einige Dinge möglichst einfach und damit natürlich nicht völlig korrekt formuliert.
Dafür bitte ich demütig um Vergebung. Sehr glücklich

Dass die Hausratversicherung den Hausrat im Haushalt an der Risikoanschrift versichert egal, wem er gehört, weiß ich auch.

Ich bin auch schon etwas länger dabei und kann mich noch sehr gut mehrere Schäden erinnern, deren Regulierung wegen (grober) Fahrlässigkeit abgelehnt wurden - der Klassiker ist z.B. das gekippte Fenster in der EG-Wohnung bei Einbruchdiebstahl.

Erst kürzlich ist mir übrigens wieder eine recht junge PHV-Police untergekommen, bei der Allmählichkeitsschäden ausgeschlossen waren - nicht jeder hat halt die XXL-Deckung, gell?

Auf jeden Fall sollte unser Fragesteller jetzt etwas leichter zwischen den verschiedenen Versicherungen und den zugehörigen Risiken unterscheiden können und das ist ja auch schon was.

Bist Du ganz sicher, dass keine Wohngebäudeversicherung grobe Fahrlässigkeit ausschließt? Das interessiert mich jetzt aber. Ich werd mal den windigsten Anbieter raussuchen und die Bedingungen checken - wenn ich fündig werde gebe ich Laut Sehr glücklich
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