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Internetauktionshaus [Name geändert] Verkauf - Käufer möchte Geld für Installation von dem

 
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Chrissi82
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Anmeldungsdatum: 25.03.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 11:11    Titel: Internetauktionshaus [Name geändert] Verkauf - Käufer möchte Geld für Installation von dem Antworten mit Zitat

Guten Tag,

wir haben bei Internetauktionshaus [Name geändert] ein gebr. Notebook verkauft.

ca. 4 Jahre alt mit Gebrauchspuren.

Notebook mit Tasche
und [Wortsperre: Produktname] XP Lizenz Aufkleber. (von Installation des XP ist keine Rede in der Auktion, auch nicht, dass eine Treiber-CD mitgeliefert wird)

Nun schrieb uns der Käufer an, dass er das Notebook zu einem Dritten gebracht hätte, der [Wortsperre: Produktname] XP installiert hätte und die Treiber des Notebooks.
Und möchte von uns dafür ca. 85 Euro (50% der Kosten)

Wir baten ihm an, falls er das Notebook nicht möchte wurden wir es kulanzweis zurücknehmen gg. Erstattung des Internetauktionshaus [Name geändert] Auktions-Preises. (Wir wollen auch kein Ärger)

Nun schrieb der Käufer, dass er uns dann zusätzlich die 170 Euro und noch 2 Stunden welche er damit verbracht hätte das Notebook zu installieren?! CA: 320 Euro zu dem Internetauktionshaus [Name geändert] Preis möchte er nun haben?!

Das kann doch nicht sein, oder?

Freue mich auf Antworten.

Dankeschön.

Christine
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Big Guro
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 2888

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 11:30    Titel: Antworten mit Zitat

Ist der Käufer der Ansicht, ein fehlendes Betriebssystem und nicht vorhandene Treiber stellen einen Mangel dar, muss dem Verkäufer grundsätzlich die Möglichkeit zur Nacherfüllung gegeben werden. Selbstvornahme scheidet erst einmal aus.


BGB § 437 Rechte des Käufers bei Mängeln

Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
1.nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
2.nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
3.nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
_________________
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 11:30    Titel: Antworten mit Zitat

Ist doch schoen wenn der Kaeufer das zu einem anderen bringt, der ihm das macht. Ein Anspuch gegenueber dem Verkaeufer ergibt sich dadurch aber nicht.
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CWisnewski
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 532
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 12:29    Titel: Antworten mit Zitat

Big Guro hat folgendes geschrieben::
Ist der Käufer der Ansicht, ein fehlendes Betriebssystem und nicht vorhandene Treiber stellen einen Mangel dar, muss dem Verkäufer grundsätzlich die Möglichkeit zur Nacherfüllung gegeben werden.


Bei mir wäre ein fehlendes Betriebssystem auch ein Mangel; allerdings hätte ich das Notebook auch nicht gekauft (schließlich war nur von einem XP-Lizenzaufkleber die Rede).

Da der Käufer das bekommen hat auf was er geboten hat, sehe ich ebenfalls keine Anspruchsgrundlage. Man könnte allenfalls darüber streiten, ob die Installation eines Betriebssystems allgemein vorausgesetzt werden kann. Dies würde ich allerdings verneinen.
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flipmow
Gast





BeitragVerfasst am: 25.03.09, 12:58    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Mangel kann grds. nur dann vorliegen, wenn der Artikel nicht der Beschreibung entspricht. Nur in einigen Ausnahmen gilt dies nicht, wenn man grds. davon ausgehen kann, dass etwas untrennbar zueinander gehört.

Zu einem Fahrzeug gehört z.b. ein Lenkrad (wenn es nicht gerade als Bastlerfahrzeug verkauft wird).

Wurde in der Beschreibung darauf hingewiesen, dass KEIN Betriebssystem installiert ist oder wurde einfach nur ein Bild eingestellt mit dem Lizenzaufkleber, ohne sich dazu zu äußern? Ein Lizenzaufkleber erweckt in der Tat nämlich den Eindruck, dass ein Betriebssystem installiert wäre.
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 13:02    Titel: Antworten mit Zitat

Nochmal:

Es kommt hier nicht darauf an, ob ein Sachmangel vorliegt oder nicht, der Käufer hatte wie auch immer kein Recht zu Selbstvornahme, dem Verkäufer muss (bei Vorliegen eines Sachmangels) Gelegenheit zur Nacherfüllung gegeben werden.

Die vom Käufer geltend gemachten Kosten sind nicht vom Verkäufer zu erstatten!
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It's not about left or right, it's about right and wrong.
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Chrissi82
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 25.03.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 13:56    Titel: Win XP Antworten mit Zitat

Hallo vielen Dank für die vielen Antworten.

In der Auktion wurde lediglich aufgeführt, das ein XP Lizenz Aufkleber vorhanden ist.

Von einer Installation (Vorinstallation/CD) ect. ist nicht aufgeführt.

Einen Dritten zu Beauftragen, und uns dies dann in Rechnung zu stellen ist auf jeden Fall nicht gerecht fertigt, richtig?

Wir wurden erst informiert hierüber nach dem die Kosten angeblich entstanden seien.

Wir hätten uns sogar noch bereit erklärt, dass Notebook zum Auktionspreis zurückzunehmen oder entsprechende CD's zur Installation mitzuschicken/nachzureichen.

Danke für eure Antworten. Danke!

Christine
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ratio legis
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.05.2008
Beiträge: 103

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 00:38    Titel: Antworten mit Zitat

Warum schreiben sie in dem Angebot überhaupt etwas vom Vorhandensein des Aufklebers, wenn klar ist, dass das zugehörige Betriebssystem nicht mehr installiert ist? Vielleicht fühlt sich der Käufer durch diese Angabe getäuscht.
Das erinnert mich ein bischen an die Fälle, in denen auf Onlineauktionsportalen lang und breit Artikelmerkmale aufgeführt werden und tatsächlich nur eine Verpackung angeboten wird.

Ansonsten gilt natürlich, was bereits gesagt wurde: Es muß zunächst dem Verkäufer gestattet werden, vorhandene Mängel zu beseitigen.
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Smiler
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 07:48    Titel: Re: Internetauktionshaus [Name geändert] Verkauf - Käufer mö Antworten mit Zitat

Chrissi82 hat folgendes geschrieben::
und [Wortsperre: Produktname] XP Lizenz Aufkleber. (von Installation des XP ist keine Rede in der Auktion, auch nicht, dass eine Treiber-CD mitgeliefert wird)

Damit ist das BS teil des Kaufvertrags, ob ein Käufer einen Datenträger erwarten kann, käme wohl auf die Auslegung des Textes an und was für eine Lizenz vorliegt. Eine bereits installierte Version kann man dagegen wohl nicht erwarten.
Man könnte mal schauen welche Kosten die Nachbestellung des Datenträger verursacht hätte und diese evtl. erstatten.
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Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
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Chrissi82
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Anmeldungsdatum: 25.03.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 11:46    Titel: Lizenz ist vorhanden Antworten mit Zitat

Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Antworten.

Die Lizens berechtigt dazu, XP auf dem LapTop zu installieren. Diese ist fest mit diesem verbunden.

Ihm würde evtl. nur eine CD fehlen, falls er noch keine besitzt.

Eine CD hätten wir gerne auch noch nachgeschickt, oder gleich mit in das Paket getan. (kostenneutral)

Ich stimme Ihnen zu, dass der Text evlt. verwirrend sein kann.

Wir habe ihm aufgrund dessen ja auch ein Rückgaberecht eingeräumt. Zum Artikelpreis.

Er möchte dann von uns aber auch die Kosten ersetzt bekommen, welche entstanden seien durch den Dritten ca. 170,- + 2 Stunden selbst probieren. Ca. 320,- möchte er zusätzlich zu dem 200,- Euro Artikelpreis.

Außergerichtlich würde er vorschlagen, dass wir ihm einfach 85,- zahlen sollen?!?

Wenn ich bei (Wortsperre: Firmenname) etwas bestelle und kommen damit nicht zurecht kann ich dies auch nicht einfach dem Elektriker geben und anschließen lassen z.B. TV und dann von (Wortsperre: Firmenname) das Geld für den Elektriker fordern, oder?

Was sollen wir tun?

Dankeschön!
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Redfox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 11:54    Titel: Re: Lizenz ist vorhanden Antworten mit Zitat

Chrissi82 hat folgendes geschrieben::
Was sollen wir tun?


Den recht.de-Knigge lesen.

"Verleiten Sie andere auch nicht dazu, Ihnen mehr Rat zu geben, als sie können und dürfen. Wenn in Ihrer Frage Wendungen auftauchen wie 'Hilfe!!!' oder 'Was soll ich jetzt machen?' - dann sollten Sie stutzig werden und Ihre Frage lieber neu formulieren." --> www.recht.de/index.php?option=com_content&task=view&id=35&Itemid=132

M.E. scheint die Rechtslage dargestellt worden zu sein, oder gibt es noch Unklarheiten?

Ob jemand darüber hinaus eine Einigung mit dem Vertragspartner anstreben sollte, muss er schon selbst entscheiden.
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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