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Widerruf bzw. falsche tatsachen bei Vertrag unter Kaufleuten

 
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occu
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.11.2006
Beiträge: 59

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 11:12    Titel: Widerruf bzw. falsche tatsachen bei Vertrag unter Kaufleuten Antworten mit Zitat

Ich hoffe das ist hier das richtige Gebiet.
Folgender Fiktiver Fall:
Kaufmann A bekommt einen Anruf einer angeblichen Elterninitiative, die Sponsoren für etwas suchen. (Anruf ohne Rufnummernübertragung)
Vereinbart wird ein termin für einige Tage später.
Erscheinen tut ein Herr von eben dieser angeblichen Elterninitiative.

Nach einigen recherchen im Internet scheint es wohl eine Lüge gewesen zu sein und der Anrufer schien eine art Callcenter und oder Handelsvertreter gewesen zu sein, ebenso wie der Herr der Elterninitiative.

Frage: kann Kaufmann A den Vertrag auf irgendeine Art anfechten bzw. widerrufen?

Das mit der Elterninitiativeist leider nicht belegbar.
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 11:28    Titel: Antworten mit Zitat

Welchen Vertrag denn?
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occu
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.11.2006
Beiträge: 59

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 11:42    Titel: Antworten mit Zitat

sorry.... unvollständige ausführungen.... als der Herr, der zum termin erschien, hatte ein Vertragsformular dabei, was unterschrieben worden ist, er meinte den druck würde die elterninitiative natürlich nicht selber durchführen können, daher das formular des druckverlages
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Paddy82
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.06.2008
Beiträge: 785
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 11:47    Titel: Antworten mit Zitat

Jetzt wissen wir immer noch nicht, um was für einen Vertrag es sich handeln soll..
_________________
Das wichtigste ist, wenn ich sterbe:
Begrabt mich in Hamburger Erde.
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occu
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.11.2006
Beiträge: 59

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 13:28    Titel: Antworten mit Zitat

sorry nochmals.. bin heute irgendwie nicht so ganz dabei... blöde erkältung... also es geht um einen vertrag über eine werbeanzeige auf einem von der angeblichen elterninititive initierten bogen zur verkehrsaufklärung. hoffe ich habs jetzt
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yamato
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 2207
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 14:46    Titel: Antworten mit Zitat

Dieser könnte einschlägig sein:

http://bundesrecht.juris.de/bgb/__123.html

Sofern sich beweisen lässt, dass eine Elterniniative vorgeschoben wurde, die es tatsächlich nicht gibt
_________________
ausgezeichnet
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occu
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.11.2006
Beiträge: 59

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 15:02    Titel: Antworten mit Zitat

wie gesagt lässt sich das mit der elterninitiative nicht beweisen
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