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Verfasst am: 25.03.09, 11:29 Titel: teilweiser Erlass der Säumniszuschläge
Schuldner befindet sich in Wohlverhaltensphase Verfahren aufgehoben RSB angekündigt Inso endet nächstes Jahr hoffentlich. Schuldner hatte Steuerschulden die angegeben wurden, diese wurden mit Einkommenssteuer bezahlt. Jetzt erfolgte mit Steuererklärung komplette Zahlung. Auf Nachfrage bei der Erhebungsstelle wurde mitgeteilt das Schuldner auf die Säumniszuschläge einen teilweisen Erlass beantragen kann in diesem Fall bekäme der Schuldner 278 Euro wieder. Jetzt ist die Frage im Finanzamt wurde Schuldner mitgeteilt das er sich in Wohlverhaltensphase befindet und es ersteinmal geprüft werden. Bekommt er ist ausgezahlt oder geht es an IV? Ich blicke da nicht mehr durch.
Anmeldungsdatum: 12.12.2005 Beiträge: 634 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 25.03.09, 13:01 Titel:
Schöne Frage!
Ich würde mal sagen, dass der Schuldner das Geld behalten darf. Die Ursache dieser Zahlung (der Erlass) liegt ja in der Wohlverhaltensperiode. Die Zahlung fällt nicht unter die Abtretungserklärung. Damit dürfte der Treuhänder keinen Anspruch auf die Auszahlung haben. _________________ Hat Ihnen der Beitrag gefallen: Drücken Sie auf den grünen Punkt. Wenn nicht, vergessen Sie es.
an den Schuldner, sonst hätte das Finanzamt doch gar nicht verrechnen dürfen und sofort an den IV auszahlen müssen....oder habe ich den Sachverhalt falsch verstanden oder etwas übersehen ? _________________ Lieben Gruss
funny
Der Charakter eines Menschen lässt sich leicht daran erkennen, wie er mit Leuten umgeht, die nichts für ihn tun können.
William Lyon Phelps, amerik. Schriftsteller, 1865 - 1943
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