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Muss der Exchef ein negatives Arbeitszeugniss neu schreiben

 
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derbeste13
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.06.2005
Beiträge: 45

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 11:52    Titel: Muss der Exchef ein negatives Arbeitszeugniss neu schreiben Antworten mit Zitat

Hallo liebe Forumsmitglieder.

Ich habe eine Musterfrage:

Nehmen wir mal an eine Mitarbeiterin die Bäckereifachverkäuferin ist, kündigt bei Ihrer Chefin da Sie mit Ihr Menschlich nicht klarkommt.

Vor der Kündigung wurde die Verkäuferin von der Chefin vor Zeugen nur gelobt wie toll Sie doch arbeitet usw.

Sie verlangt von der Chefin ein Arbeitszeugnis was Sie auch bekommen hat.

Nun das angenommene Problem:

In diesem Zeugnis stehen sehr viel Persönliche und auch negative Formulierungen.

Beispiel: Frau M war bemüht fehlende Fachkompetenz durch häufiges Fragen auszugleichen usw.

Die Verkäuferin ist mit dem Zeugnis nicht zufrieden und verlangt ein neues Zeugnis von der Chefin.

Da die Chefin die immer noch Sauer über die Kündigung ist, verweigert Sie Ihr ein neues Zeugnis mit dem Hinweis das Sie in dem Zeugnis so schreiben kann wie Sie das für richtig hält.

Jetzt meine Frage. Die junge Verkäuferin besteht auf ein neues Zeugnis mit positiven bzw. keinen negativen Formulierungen und will auch wenn nötig klagen.

Auf welche Rechtsgrundlagen bzw. Paragrafen kann Sie sich bei dem Anschreiben berufen??

Vielleicht reicht das Schreiben mit den richtigen hinweisen auf Gesetze die Chefin und Sie schreibt ein neues Zeugnis.
Über Tipps in diesem Beispielfall wären wir dankbar!

Vielen Dank
Sehr glücklich


Zuletzt bearbeitet von derbeste13 am 25.03.09, 12:02, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Niemand2000
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.07.2008
Beiträge: 832

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 12:02    Titel: Antworten mit Zitat

vielleicht hilft ja http://www.bachmann-berlin.de/arbeitszeugnis.htm weiter?
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FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 13:39    Titel: Antworten mit Zitat

Niemand2000 hat folgendes geschrieben::
vielleicht hilft ja http://www.bachmann-berlin.de/arbeitszeugnis.htm weiter?


Zitat von dieser Seite:

Zitat:
Wenn das nicht hilft, bleibt nur noch der Weg über das Arbeitsgericht. Aber hier hat es sich gezeigt, daß Sie häufig statt eines Arbeitszeugnisses nur eine einfache Arbeitsbescheinigung erhalten, was ebenso wie ein schlechtes Zeugnis aussieht.


Das dürfte dann passieren, wenn man lediglich ein neues Zeugnis verlangt, aber keinen exakten Wortlaut einklagt. Deshalb sollte man solche Klagen jemanden machen lassen, der es gelernt hat (Fachanwalt für Arbeitsrecht, Rechtsschutz der Gewerkschaft).
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Kleine_Sonne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.08.2008
Beiträge: 151

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 14:25    Titel: Antworten mit Zitat

Exakten Wortlaut einklagen ? Sicher dass das geht ?
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Niemand2000
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.07.2008
Beiträge: 832

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 15:02    Titel: Antworten mit Zitat

ich denke nicht, dass dies geht, weil dann jeder den wortlaut des 1a-Kandidaten haben möchte: stets zu unserer vollsten Zufriedenheit und wir bedauern sein ausscheiden zutiefst ... ich denke es wird zwischen sehr guten leuten und etwas weniger guten leuten einen unterschied geben.
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Balu der Bär
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.02.2009
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 15:42    Titel: Das ist sicher alles möglich Antworten mit Zitat

aber in heutiger Zeit ist es die Regel, dass Personalabteilungen bei den vorherigen
Arbeitgebern anrufen und Auskünfte über den oder die neue Bewerber/in einholen.

Es ist sicherlich überlegter, im Frieden auseinanderzugehen.

In unserem Unternehmen
werden vorab keine Bewerber/innen in die nähere Auswahl kommen, die z.B. bei bestimmten Fragestellungen negatives über den vorherigen Betrieb äußern oder
Angelegenheit das Unternehmen betreffend ausplaudern. Für uns ist ein Kriterium
Loyalität auch nach dem Ausscheiden hinaus.

Wenn wir derartige Bewerber/innen kennenlernen können wir davon ausgehen,
dass er oder sie bei einem möglichen weiteren Stellenwechsel von uns zu einem anderen Betrieb sich ähnlich negativ und unloyal verhält und das schließen wir aus, indem wir solche
"Plaudertaschen" garnicht erst im Betrieb einstellen.
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Smiler
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 16:28    Titel: Antworten mit Zitat

Niemand2000 hat folgendes geschrieben::
ich denke nicht, dass dies geht, weil dann jeder den wortlaut des 1a-Kandidaten haben möchte: stets zu unserer vollsten Zufriedenheit und wir bedauern sein ausscheiden zutiefst ... ich denke es wird zwischen sehr guten leuten und etwas weniger guten leuten einen unterschied geben.

Doch es ist so einfach unter Umständen, die Faustregel ist wohl noch:
Ein Zeugnis mit Note 3 ist immer drin. Die von der Note abweichende Bewertungen muss im Fall einer 4 oder schlechter der AG beweisen, in die andere Richtung der AN.
Nur es wird wohl genug AG geben, die wenn ihnen ein Zeugnis vorgelegt wird, dieses abzeichnen anstatt sich womöglich am Arbeitsgericht mit dem ausgeschiedenen Mitarbeiter zu streiten.
_________________
Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
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Niemand2000
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.07.2008
Beiträge: 832

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 19:58    Titel: Antworten mit Zitat

Smiler hat folgendes geschrieben::
Nur es wird wohl genug AG geben, die wenn ihnen ein Zeugnis vorgelegt wird, dieses abzeichnen anstatt sich womöglich am Arbeitsgericht mit dem ausgeschiedenen Mitarbeiter zu streiten.
dies nennt man dann wohl wegloben
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Kleine_Sonne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.08.2008
Beiträge: 151

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 10:12    Titel: Antworten mit Zitat

@Balu: das was Sie skizzieren ist eines der Kernübel in unserer Arbeitswelt: Heuchelei um jeden Preis.
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Niemand2000
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.07.2008
Beiträge: 832

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 10:52    Titel: Antworten mit Zitat

so sehe ich es auch
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