Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
kann ein Arbeitgeber die von ihm finanzierte Pensionskasse für seinen Mitarbeiter wegen finanzieller Schieflage der Firma vorübergehend beitragsfrei stellen: a) wenn die Unverfallbarkeit noch nicht eingetreten ist; b) wenn die Unverfallbarkeit bereits eingetreten ist? Muss der Mitarbeiter der Beitragsfreistellung zustimmen?
Ich glaube diese Frage wäre besser im Arbeitsrecht aufgehoben. Mal abgesehen davon, dass eine Pensionskasse nicht wirklich was mit Versicherungsrecht zu tun hat, wäre die entscheidende Frage auch bei einer betrieblichen Altersversorgung durch Direktversicherung im Arbeitsrecht angesiedelt, weil es um das arbeitsrechtliche Dürfen des AG geht.
Vielleicht sollte aber mal vorab noch mal geprüft werden, ob die betriebliche Altersversorgung wirklich durch eine Pensionskasse durchgeführt wird. Zudem sollte die Grundlage für die betriebliche Altersversorgung mitgeteilt werden (Regelung im Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag).
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.