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Verfasst am: 26.02.05, 22:15 Titel: Von PKV zur GKV für Beamten auf Zeit?
Hallo allerseits ,
ich bin Russe und habe bisher in einer Uni gearbeitet. Ab 01.04.2005 werde ich eine neue Stelle einnehmen, und werde damit zum Angestellten. Mein zukunftige Verdienst übersteigt die Beitragsbemessungsgrenze.
Bisher war ich ein wissenschaftliche Mitarbeiter (seit 01.01.1995), nachher Beamte auf Zeit (ab 01.04.2000) und in den letzten 5 Jahren nur 9 Monate gesetzlich versichert (wegen Beamtenbeihilfe sollte ich mich privat versichern lassen, denn wenn nicht, hätte ich den vollen 14%-Satz aus eigener Tasche zahlen sollen ).
Versichern müsste ich noch zudem meine Frau, die Hausfrau ist. Wir beide haben die Niederlassungserlaubnis.
Fragen:
1) Da alle Beamten auf Zeit dazu praktisch gezwungen waren sich privat zu versichern, können sie sich nach der Beendigung der Beamtentätigkeit dennoch gesetzlich versichern lassen?
1a) Kann man den Jahresgehalt 2004, dass unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt, gelten lassen?
1b) Gibt es für ehemalige Beamten auf Zeit Sonderregelungen, die den Umstieg zur GKV ermöglichen?
1c) Falls einer in einer gesetzlichen KK sich freiwillig versichern will und der Bedienung von 12 Monaten gesetzlichen Versicherung in den letzten 5 Jahren nicht entspricht,
heisst es, dass die gesetzliche Krankenkasse KANN ihn ablehnen oder MUSS ihn ablehnen?
2) Muss man mich überhaupt als Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst versichern lassen? Gibt es einen Gesetz, der es ausdrücklich vorschreibt? Ist es unterschiedlich zwischen Pflege- und Krankenversicherung (für Beamten war nur die Pflegeversicherung ein Muss)?
3) Falls man sich und seine Frau versichern MUSS und wenn man immer noch russische Bürger ist und bleibt, wäre dann eine ausländische (z.B. russische) Reiseversicherung ausreichend?
Also ganz kurz, da sich einiges doppelt und ich nicht ganz verstanden habe:
1. Als Angestellter unter bbg verdienend (egal ob ÖD oder privat)= versicherungspflicht in GKV
2. Ehefrau ist familienversichert
3. Der Verdienst 2004 wird zur Bestimmung Versicherungspflicht angesetzt
4. Das ganze gilt auch bei Rückkehr aus Beamtenverhältniss
Habe gerade meine Jahresgehaltbescheinigung geprüft, und muss bedauerlicherweise feststellen, dass im Schnitt nur ca. 12 Euro über BGG bin.''
Oder sollte man es noch mal halbieren, weil die Ehefrau kein Einkommen hat (Hausfrau)?
Und weder aktuelles (wieder ca. 20 Euro zu viel) noch zukünftiges Gehalt ist darunter.
Was kann man in dem Fall machen?''
Habe inzwischen AOK und ein Paar BKK angerufen.
Alle sind einstimmig
- keine Chance, die Bedingungen SGB V §9 Freiwillige Versicherung (Zitat: "(1) Der Versicherung können beitreten...")
müssen erfüllt werden,
- BKK dabei haben keine Spielraum.
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