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Hallo
ich habe eine Frage die mich nicht betrifft aber interessiert:
Gibt es besondere Regeln für Personen die der Wehrüberwachung unterliegen die an Expeditinen eines Forschungsinstiutes teilnehmen. Zum beispiel in der Anarktis auf der Neumayer III Satition überwintern?
Die Änderung des Wohnsitzes sollte mitgeteilt werden. _________________ ...Süffig wie zwei Weissbiere ®
Prost | ~Prost ®
Gesetze sind eine mißlungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
Wer ist dein Freund?
Dann ist Vorsorge zu treffen, dass die Wehrersatzbehörde die Pinguinzähler unverzüglich erreichen kann.
Einfach mal "Wehrüberwachung" in die Suchmaschine des Vertrauens eingeben _________________ ...Süffig wie zwei Weissbiere ®
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Anmeldungsdatum: 28.01.2007 Beiträge: 411 Wohnort: Down Under.
Verfasst am: 30.03.09, 02:05 Titel:
Ich stimme Volker13 zu: Das ist bisher alles nicht überzeugend.
Für den Fall eines länger andauernden Auslandsaufenthaltes (über drei Monate), ist das Einverständnis der zuständigen Behörde einzuholen, daher ggf. Bundesamt für den Zivildienst bzw. Verteidigungsministerium, solange mann noch der Wehrpflichtüberwachung unterliegt, also bis zum 32. Lebensjahr. Dieses Einverständnis wird im Regelfall erteilt, man muss da nur einen Brief hinschicken mit dem Ziel, einer Adresse, unter der man erreichbar ist (kann auch die Heimatadresse der Eltern, etc. sein) und der voraussichtlichen Dauer.
In Deutschland gemeldet zu bleiben ist ein Verstoß gegen die Meldegesetze, sofern der Wohnsitz dauerhaft außerhalb Deutschlands liegt. Man kann sich aber auch einen Wohnsitz im Ausland (bspw. aus Zollgründen) in den Reisepass eintragen lassen (Deutsche Botschaft bzw. Generalkonsulat).
Sorry aber die Antworten überzeugen nicht. Ich werde morgen darauf antworten...
OK.
Dann werf ich halt noch den da hinterher. Speziell der Absatz 6 Punkt 1 und 2 könnten hier von Interesse sein.
So besser jetzt? _________________ ...Süffig wie zwei Weissbiere ®
Prost | ~Prost ®
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