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Ist eine Schenkung möglich

 
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Sascha1980
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.03.2009
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 15:07    Titel: Ist eine Schenkung möglich Antworten mit Zitat

Folgendes Problem besteht:

Mein Vater und meine Stiefmutter besitzen zusammen eine Doppelhaushälfte (jeder jeweils 50%). Im Haus sind 2 Wohnungen (Das Haus wird aber als Einfamillienhaus geführt) und ein Keller. Ich wohnte mit meiner Frau und meinen Kindern in der oberen Wohnung und mein Vater, die Stiefmutter und mein Halbbruder (noch in schul. Ausbildung) in der unteren Wohnung. Dann began ein Streit zwischen mir und meiner Stiefmutter, hauptsächlich wegen Ruhestörungen (die Kinder hätten zu laut gespielt) und allen möglichen Mist, der aber nur Sie gestört hatte. Zum Schluß kam heraus dass sie mit dem Streit bezwecken wollte, dass ich mit der Familie ausziehe und mein Bruder irgenwann die Wohnung bekommt. Mein Vater sagte aber klip und klar, dass diese Wohnung für mich bestimmt sei. Nun war es soweit und das Fass lief über und ich zog aus. Mein Vater rastete aus und drohte meiner Stiefmutter, das Haus zu verkaufen und mir die Hälfte vom Geld zu geben. SIe verstand (oder auch nicht) was sie falsch gemacht hatte und versuchte sich zu entschuldigen, wir sollten alles vergessen und von Null anfangen. Für mich kamm das alles zu spät. Nun aber sagt mein Vater er sprach mit Ihr und sie sind sich einig mir die Wohnung zu überschreiben. Ich habe Ihm aber einen anderen Vorschlag unterbreitet (den er annimmt), bei dem ich mir aber unsicher bin ob dies so möglich ist:

Ich und mein Bruder kriegen je eine Haushälfte überschrieben. Beide werde im Grundbuch eingetragen. Es wird festgeschrieben wer welche Wohnung benutzen wird, die gemeinschaftsnutzung von Garten und Keller und eine Vorkaufsrecht mit Festpreis. Ein Sitzrecht für meine Eltern wird nicht festgeschrieben, da mein Vater in 2 Jahren in Rente geht (bei der Stiefmutter sind es noch ca 20 Jahre) und er dann zurück in die Heimat gehen möchte. Sie würde solange mein Bruder sie in der Wohnung toleriert (bis er Heiratet warscheinlich) in der Wohnung bleiben.

Wie ist die Rechtslage?
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rettich
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.07.2005
Beiträge: 1053
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 15:30    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn alle Beteiligten einverstanden sind, geht das sicherlich. Darüber, wie man das genau regeln kann, berät ein Notar, den man für die Überschreibung ohnehin benötigt, ebenso gerne wie kompetent.
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