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Sperrmüll vom Mieter steht auf Gehweg - wer zuständig?

 
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jonas82
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Anmeldungsdatum: 13.08.2005
Beiträge: 401

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 14:20    Titel: Sperrmüll vom Mieter steht auf Gehweg - wer zuständig? Antworten mit Zitat

Hallo,

wie sieht es aus wenn ein Mieter beim Auszug seinen Sperrmüll einfach auf den Gehweg stellt und weg ist? Also auch keine Abholung beantragt hat?

Wer ist dafür dann verantwortlich? Der ehemalige Mieter oder?

Ich mein die Möbel stehen doch nichtmal auf privaten Grund...

Bei uns würde eine kostenlose Abholung durch die Stadt locker 3 Wochen benötigen...

Ist der Vermieter überhaupt verpflichtet da irgendwas zu tun?
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Chub
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Anmeldungsdatum: 20.10.2005
Beiträge: 1556

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 14:26    Titel: Antworten mit Zitat

Das Ordnungsamt.
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Er war ein Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand.
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Nur eine tote Katze ist eine gute Katze.
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jonas82
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Anmeldungsdatum: 13.08.2005
Beiträge: 401

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 14:29    Titel: Antworten mit Zitat

Grins, da hab ich jetzt spaßighalber mal angerufen... interessiert die nicht.

Vermieter soll es entsorgen lassen und Vormieter in Rechnung stellen.

Aber dann läuft es vermutlich so, dass der Vermieter auf den Entsorgungskosten sitzen bleibt weil der Vormieter nicht mehr auffindbar ist usw.

Die Frage ist ja deshalb auch: WER "MUSS" da jetzt was machen wenn sich sonst keiner drum kümmert? Was passiert denn normalerweise?
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maconaut
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 3479

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 14:30    Titel: Antworten mit Zitat

Der Vermieter hat hier die gleichen Pflichten wie wenn irgendjemand fremdes auf der öffentlichen Straße vor seinem Haus eine Zigarrettenkippe entsorgt - nämlich keine. Allerdings kann man dem VM keinen Vorwurf machen, wenn er diese illegale und ggf. gefährdende Müllentsorgung z.B. dem Ordnungsamt anzeigt.

EDIT: Das Ordnungsamt IST zuständig. Die kümmern sich doch auch um abgemeldete Fahrzeuge am Straßenrand. Ggf. aber auch mal das Straßenverkehrsamt über die Verkehrsgefährdung informieren.
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karli
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Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 14:33    Titel: Re: Sperrmüll vom Mieter steht auf Gehweg - wer zuständig? Antworten mit Zitat

jonas82 hat folgendes geschrieben::
Wer ist dafür dann verantwortlich? Der ehemalige Mieter oder?

Wer sonst?
jonas82 hat folgendes geschrieben::
Ich mein die Möbel stehen doch nichtmal auf privaten Grund...

Seien sie Froh, dann muß sich der Eigentümer des privaten Grundes Meiner Ansicht nach nicht um die Beseitigung des Mülls kümmern.
jonas82 hat folgendes geschrieben::
Ist der Vermieter überhaupt verpflichtet da irgendwas zu tun?

M.e. nur falls der Müll sich auf seinem Grund befindet. Dann müsste er die Beseitigung des Mülls vom Verursacher fordern und das ggfs. auch noch rechtlich durchsetzen.
_________________
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Werner
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 15:13    Titel: Antworten mit Zitat

Es gibt einen Verursacher für die "Verschmutzung" des öffentlichen Raumes. Dieser ist hier wegen Beseitigung heranzuziehen. Ist dieses nicht möglich, wird ersatzweise der Vermieter herhalten müssen.
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maconaut
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 3479

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 15:35    Titel: Antworten mit Zitat

Werner hat folgendes geschrieben::
Es gibt einen Verursacher für die "Verschmutzung" des öffentlichen Raumes. Dieser ist hier wegen Beseitigung heranzuziehen. Ist dieses nicht möglich, wird ersatzweise der Vermieter herhalten müssen.


Aufgrund welcher Rechtsgrundlage? Zumal der Vermieter nach Endes des MV ja nicht mehr der Vermieter ist.
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Werner
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 15:37    Titel: Antworten mit Zitat

Zur fraglichen (Tatzeit) Zeit war er noch der Vermieter....!
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karli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 15:40    Titel: Antworten mit Zitat

Ich versteh trotzdem nicht, warum der Vermieter dafür haften sollte. Geschockt
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maconaut
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 3479

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 15:42    Titel: Antworten mit Zitat

Werner hat folgendes geschrieben::
Zur fraglichen (Tatzeit) Zeit war er noch der Vermieter....!


Aha - und mein Vermieter haftet für meine Umweltsünden wenn ich nicht mehr greifbar bin? So wie "Eltern haften für ihre Kinder" ??? http://www.anwaltseiten24.de/rechtsirrtuemer/teil-2.html

Mir fehlt immer noch die Rechtsgrundlage (BGB o.a.).
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