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rentnerin als buerge, droht pfaendung??

 
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adgera
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.11.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 24.03.09, 17:21    Titel: rentnerin als buerge, droht pfaendung?? Antworten mit Zitat

rentnerin buergt bei einem mobilfunkvertragjavascript:emoticon('Ausrufezeichen')

situation verhaelt sich wie folgt:
die enkeltochter nebst gatte sind vertraglich einem ausgefuchsten mobilfunk-vertrag eine horrende summe von 607.85 euro schuldig (geblieben)..
er hatte zwischenzeitlich seine arbeit verloren, sie hat einen 400 euro- job..
jeden tag addierte sich eine nicht unerhebliche bearbeitungs - und versaeumnisgebuehr zur eigentlichen rechnung dazu, inzwischen steht die forderung bei 810,52 euro!!...
die grossmutter der enkelin hatte beim vertragsabschluss als buerge guten glaubens ihre unterschrift hergegeben. nun hat sie post erhalten von einem inkassounternehmen, dass den betrag von 810,52 euro einfordert..sie befuerchtet nun (zu recht?) dass ihre rente von 1045,71 euro zur debatte stehen wird, falls sie nicht die geforderten 75 euro ratenzahlung akzeptiert.
diesem ansinnen kann sie aus finanziellen gruenden unmoeglich folge leisten!

welche rechte und pflichten hat sie als rentnerin?javascript:emoticon('Weinen')j
_________________
sabeth
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juggernaut
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Anmeldungsdatum: 10.03.2009
Beiträge: 1479
Wohnort: derzeit: Thüringen

BeitragVerfasst am: 24.03.09, 22:15    Titel: Re: rentnerin als buerge, droht pfaendung?? Antworten mit Zitat

adgera hat folgendes geschrieben::
welche rechte und pflichten hat sie als rentnerin?

die gleichen wie jeder andere geschäftsfähige bürger auch.
_________________
.
juggernaut

wahllos in meine beiträge hineingestreute zahlen sind meistens paragraphen des BGB.
backpulver schnüffeln soll ´ne stobilisierende wirkung ham, auffn piephohn (dittsche)
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adgera
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.11.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 11:10    Titel: Antworten mit Zitat

etwas spezifischer gefragt:

die alte dame steht also mit ihrer rente fuer die nachlaessigkeit der enkelin mit ihrer rente gerade, falls das ehepaar nicht fuer den ratenbetrag aufkommen sollte, bis die offene summe abgetragen ist...?!

was kann sie denn von ihrer rente zurueckbehalten, falls sie in die pflicht genommen wird...?javascript:emoticon('Böse')
_________________
sabeth
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Inessa
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Anmeldungsdatum: 06.06.2005
Beiträge: 114

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 11:31    Titel: Antworten mit Zitat

Angerapp hat folgendes geschrieben::
...die alte dame steht also mit ihrer rente fuer die nachlaessigkeit der enkelin mit ihrer rente gerade, falls das ehepaar nicht fuer den ratenbetrag aufkommen sollte, bis die offene summe abgetragen ist...?!

Erstmal ja. Es besteht aber die Möglichkeit sich das Geld von besagtem Ehepaar zurück zu holen/ klagen.
adgera hat folgendes geschrieben::
...was kann sie denn von ihrer rente zurueckbehalten, falls sie in die pflicht genommen wird...?javascript:emoticon('Böse')

Die Pfändungsfreigrenze für Alleinstehende beträgt momentan 989,99 €.
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juggernaut
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.03.2009
Beiträge: 1479
Wohnort: derzeit: Thüringen

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 12:28    Titel: Antworten mit Zitat

ich weiß offengestanden immer noch nicht, was die tatsache, dass die alte dame rentnerin ist, mit der offenbar abgegebenen bürgschaft zu tun haben soll.
ein ansatzpunkt, bei <1000 EUR von einer krassen finanziellen überforderung oder dem sittlich anstößigen mißbrauch eines familiären verhältnisses auszugehen, sehe ich ebenfalls nicht (das hätte im übrigen auch nur mittelbar mit der rente zu tun).
unterstellt, die bürgschaft ist wirksam (jedenfalls finden sich keine anhaltspunkte, dass dem nicht so ist), so hätte sie halt nicht bürgen müssen.
_________________
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juggernaut

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adgera
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.11.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 12:41    Titel: Antworten mit Zitat

ich danke, auch im namen der alten dame,den beiden ratgebern, fuer die prompte erwiderung!
meine fragen sind erschoepfend beantwortet worden!

freundlichst'Sehr glücklich'
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sabeth
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