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Anmeldungsdatum: 25.03.2009 Beiträge: 1 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 25.03.09, 16:53 Titel: Unfall erst ohne Versicherung dann doch mit -update-
Hallo,
hoffe ich finde hier Hilfe.
Ich bin vor ca. 3 Monaten jemanden bei Glatteis hinten raufgefahren.
Der Unfall war so gering, dass bei mir gar nichts zu sehen war und bei meinem Gegner war ein kleiner Kratzer an der Stoßstange.
Daher haben wir ausgemacht es ohne Polizei zu machen, da ich ja eindeutig der Schuldige bin.
Hatten abgemacht das er es repariert und mir die Rechnung schickt.
Dachte es kostet nicht viel. Jetzt kam die Rechnung ca. 300 Euro. Das ist auch nicht viel aber ich dachte mir da lohnt es sich doch die Versicherung in Anspruch zu nehmen.
Dies habe ich dann meinem Unfallgegner geschrieben.
Dieser hat daraufhin nur noch mit dem Anwalt gedroht.
Hab auch nur seine Adresse, weil ich an diesen Tag voll im Stress war und nicht seine Versicherung und das Kennzeichen daher kann ich noch nicht zur Versicherung gehen.
Mein Unfallgegner weigert sich aber partout die Daten mir zu geben und wirft mir nur vor
das ich ihn besch.... will. Glaube er will irgendetwas verbergen.
Aber es ist doch mein gutes Recht jetzt meine Versicherung informieren zu wollen
und es über die Versicherung zu regulieren auch noch nachträglich?
Wie ist die Rechtslage?
Habe heute einen Brief von seinem Anwalt bekommen wo endlich alle seine Daten und richtige Adresse drinstehen.
Also ab zur Versicherung und alles geklärt. Mein Problem ist jetzt nur der Anwalt will jetzt eine Gebühr von mir.
Aber ich habe es doch nichts verschuldet das alles solange gedauert hat.
Der Unfallgegner hat sich doch geweigert und nicht ich?
Zuletzt bearbeitet von lazyicq am 26.03.09, 16:39, insgesamt 1-mal bearbeitet
Verfasst am: 25.03.09, 17:23 Titel: Re: Unfall erst ohne Versicherung dann doch mit
lazyicq hat folgendes geschrieben::
Dieser hat daraufhin nur noch mit dem Anwalt gedroht.
naja, wenn er unbedingt wegen 300 Euronen einen Rechtsanwalt bemühen will......
Grundsätzlich isses sein gutes Recht, so zu handeln.
lazyicq hat folgendes geschrieben::
Hab auch nur seine Adresse, weil ich an diesen Tag voll im Stress war und nicht seine Versicherung und das Kennzeichen daher kann ich noch nicht zur Versicherung gehen.
wozu brauchst du denn die Daten der gegnerischen Versicherung? Er ist doch der Geschädigte.....
Kennzeichen wär schon schön, aber immerhin hast du Namen und Anschrift deines Kontrahenten. Das sollte fürs erste reichen.
lazyicq hat folgendes geschrieben::
Aber es ist doch mein gutes Recht jetzt meine Versicherung informieren zu wollen
und es über die Versicherung zu regulieren auch noch nachträglich?
jepp, das ist ok. Darf man nach den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung in diesem Fall so machen. _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Anmeldungsdatum: 06.09.2005 Beiträge: 3164 Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.
Verfasst am: 25.03.09, 20:32 Titel: Re: Unfall erst ohne Versicherung dann doch mit
lazyicq hat folgendes geschrieben::
Hallo,
hoffe ich finde hier Hilfe.
Ich bin vor ca. 3 Monaten jemanden bei Glatteis hinten raufgefahren.
Der Unfall war so gering, dass bei mir gar nichts zu sehen war und bei meinem Gegner war ein kleiner Kratzer an der Stoßstange.
Daher haben wir ausgemacht es ohne Polizei zu machen, da ich ja eindeutig der Schuldige bin.
Hatten abgemacht das er es repariert und mir die Rechnung schickt.
Dachte es kostet nicht viel. Jetzt kam die Rechnung ca. 300 Euro. Das ist auch nicht viel aber ich dachte mir da lohnt es sich doch die Versicherung in Anspruch zu nehmen.
Dies habe ich dann meinem Unfallgegner geschrieben.
Dieser hat daraufhin nur noch mit dem Anwalt gedroht.
Hab auch nur seine Adresse, weil ich an diesen Tag voll im Stress war und nicht seine Versicherung und das Kennzeichen daher kann ich noch nicht zur Versicherung gehen.
Mein Unfallgegner weigert sich aber partout die Daten mir zu geben und wirft mir nur vor
das ich ihn besch.... will. Glaube er will irgendetwas verbergen.
Aber es ist doch mein gutes Recht jetzt meine Versicherung informieren zu wollen
und es über die Versicherung zu regulieren auch noch nachträglich?
Wie ist die Rechtslage?
Es ist nicht nur Ihr gutes Recht Ihre Versicherung zu informieren, sondern auch noch Ihre Pflicht. Eine Nichtinformation wäre eine Obliegenheitsverletzung, da sie jeden Schaden der Versicherung melden müssen. Ihre Versicherung wehrt ggf. zu Ihrem Vorteil ungerechtfertigte Forderungen ab. Ggf. können Sie innrehalb des Versicherungsjahres den Schaden aus eigener Tasche bezahlen und eine Höherstufung in der Rabattklasse umgehen. _________________ Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
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