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Kündigung ohne Freistellung --- Krankenschein nehmen

 
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BigDan
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.03.2007
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 18:04    Titel: Kündigung ohne Freistellung --- Krankenschein nehmen Antworten mit Zitat

Hallo,

Arbeitnehmer A hat am heutigen Tag durch Firma B die Kündigung erhalten.
Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen.Die Anfrage von Arbeitnehmer A, ob eine Freistellung in Betracht gezogen wird, wird abgelehnt. Der Arbeitnehmer überlegt nun, ob er stattdessen einen Krankenschein nehmen kann.
Der Betriebsrat rät dem Arbeitnehmer dies nicht zu tun, da dadurch eine fristgerechte Kündigung ganz schnell zu einer fristlosen werden kann.

WIe ist hier die Rechtslage? Kann der Arbeitnehmer A sich krankschreiben lassen, ohne etwas befürchten zu müssen?

Danke und Gruß,
Dan
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Inkognito
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 24.09.2004
Beiträge: 3898

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 18:09    Titel: Re: Kündigung ohne Freistellung --- Krankenschein nehmen Antworten mit Zitat

BigDan hat folgendes geschrieben::
Kann der Arbeitnehmer A sich krankschreiben lassen, ohne etwas befürchten zu müssen?


Nein.

Inkognito
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BigDan
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.03.2007
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 18:14    Titel: Antworten mit Zitat

... Mit den Augen rollen super Antwort...danke dafür...

geht es auch ausführlicher für Leute, die sich eben nicht mit recht auskennen und DESWEGEN hier posten?

Was hat denn der Arbeitgeber zu befürchten?
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Smiler
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 18:15    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der AN krank ist, kann er sich krank schreiben lassen. Wenn der AG vermutet das die Erkrankung vorgeschoben ist, kann er den MDK einschalten. Er könnte auch eine außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung aussprechen. Ob diese gerechtfertigt bzw. vor dem ArbG. Bestand hätte, kann offen bleiben.
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Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
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Dummerchen
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 6447
Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 18:16    Titel: Antworten mit Zitat

Der Arbeitgeber?
Was soll der damit zu tun haben, ausser die Entgeltfortzahlung zu verweigern, den MDK einzuschalten udn die fristlose wegen angekuendigter Krankheit loszuschicken?
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BigDan
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.03.2007
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 18:19    Titel: Antworten mit Zitat

Dummerchen hat folgendes geschrieben::
Der Arbeitgeber?
Was soll der damit zu tun haben, ausser die Entgeltfortzahlung zu verweigern, den MDK einzuschalten udn die fristlose wegen angekuendigter Krankheit loszuschicken?


sorry meinte natürlich den Arbeitnehmer...
was ist denn MDK?
der Arbeitnehmer hat ja die Krankheit nicht angedeutet.
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Inkognito
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 24.09.2004
Beiträge: 3898

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 18:33    Titel: Antworten mit Zitat

BigDan hat folgendes geschrieben::
... Mit den Augen rollen super Antwort...danke dafür...

geht es auch ausführlicher für Leute, die sich eben nicht mit recht auskennen und DESWEGEN hier posten?


Wenn sich ein Arbeitnehmer eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschleicht, obwohl er nicht krank ist, dann ist das rein rechtlich ein Betrug.

Die Frage, ob jemand einen Betrug begehen kann ohne etwas befürchten zu müssen, kann nur mit einem klaren "Nein" beantwortet werden.

Inkognito
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BigDan
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.03.2007
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 18:40    Titel: Antworten mit Zitat

na das ist doch mal ne Antwort, mit der man auch leben kann.
Aber wer kann denn anderen in den Kopf gucken, wenn die Person plötzlich dem Druck nicht gewachsen ist und sich von einem Psychologen krank schreiben lässt. Ziemlich schwer nachweisbar würde ich behaupten.
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Smiler
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 18:45    Titel: Antworten mit Zitat

BigDan hat folgendes geschrieben::
na das ist doch mal ne Antwort, mit der man auch leben kann.
Aber wer kann denn anderen in den Kopf gucken, wenn die Person plötzlich dem Druck nicht gewachsen ist und sich von einem Psychologen krank schreiben lässt. Ziemlich schwer nachweisbar würde ich behaupten.

Die AU möchte ich sehen. Smilie
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Elektrikör
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Anmeldungsdatum: 01.06.2007
Beiträge: 2304
Wohnort: Wehringen

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 18:49    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Zitat:
der Arbeitnehmer hat ja die Krankheit nicht angedeutet.

der AG wird doch nicht auf den Kopf gefallen sein, und 1 und 1 zusammenzählen können Winken


Der MDK ist der
M edizinische
D ienst der
K rankenkassen


MfG
_________________
Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
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Inkognito
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 24.09.2004
Beiträge: 3898

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 18:52    Titel: Antworten mit Zitat

BigDan hat folgendes geschrieben::
Ziemlich schwer nachweisbar würde ich behaupten.


Es bleibt ein Betrug, bei dessen Begehung man immer etwas zu befürchten hat.

Im übrigen haben manche Arbeitgeber auch reichlich schmutzige Tricks als Retourkutsche anzubieten.

Man bezahlt den letzten Lohn nicht und lässt den Arbeitnehmer auf dessen eigene Kosten Klage erheben. Zur Güteverhandlung geht man einfach nicht hin und legt gegen das zu erwartende Versäumnisurteil Einspruch ein. Schriftsatzfristen werden ignoriert, den Kammertermin lässt man mehrfach aus verschiedenen Gründen verschieben und letztendlich - nach ca. 7-8 Monaten - erstellt man eine Lohnabrechnung, die möglicherweise falsch ist und der Arbeitnehmer hiergegen eine neue Klage einreichen muss. Zur Güteverhandlung geht man einfach nicht hin und legt gegen das zu erwartende Versäumnisurteil Einspruch ein. Schriftsatzfristen werden ignoriert, den Kammertermin ... (siehe oben)

Ein Arbeitszeugnis gibt es zunächst gar nicht. Dagegen klagt der Arbeitnehmer auf seine eigenen Kosten natürlich. Zum Güte- und Kammertermin siehe oben. Auf das zu erwartende Urteil stellt man ein grottenschlechtes Zeugnis aus. Zum Thema Klage, Kosten, Güte- und Kammertermin siehe oben.

Die Arbeitsbescheinigung für das Arbeitsamt wird nicht erstellt. Zum Thema Klage, Kosten, usw. ... naja inzwischen bekannt.

Die Lohnsteuerkarte wird nicht .... blablabla ... Klage, Kosten .... usw.

Inkognito

P.S. Wenn es immer noch nicht ausführlich genug war, kann ich auch noch nachlegen.
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FM
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 20:52    Titel: Antworten mit Zitat

BigDan hat folgendes geschrieben::
und sich von einem Psychologen krank schreiben lässt.


Das hat dann nicht zur Folge, daß man mit Entgeltfortzahlung der Arbeit fernbleiben könnte.
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Der Jimi
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 29.05.2007
Beiträge: 302

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 08:26    Titel: Antworten mit Zitat

Hier scheint tatsächlich eine Erkrankung erkennbar zu sein, wenn ich mir die Fragestellung so anschaue.... vielleicht sogar ein Arbeitsunfall. Denn irgendwas Schweres scheint BigDan ja auf dem Kopf gefallen zu sein. Mit den Augen rollen
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