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Verfasst am: 25.03.09, 18:28 Titel: Wohnmobil auf Fußweg...
Ein Wohnmobil parkt in einem Wohngebiet zur hälfte auf der Parkfläche und zu anderen hälfte auf dem Bürgersteig. Bauartbedingt kann das Wohnmobil nicht auf der Parkfläche parken ohne mit den Rädern etc. auf dem Fußweg zu stehen.
Ist das so rechtens oder sollte man mal das Ordnungsamt anrufen? Es gestaltet sich schwer mit einem Kinderwagen den Fußweg noch zu nutzen.
Dazu noch eine Frage, darf in diesem Wohngebiet ein Anhänger einer Firma rund um die Uhr abgestellt sein?
1. Wenn ein Fahrzeug auf eine markierte Parkfläche nicht draufpasst, darf es dort nicht geparkt werden.
2. Unabhängig davon ist Parken (auch teilweise) auf dem Gehweg generell unzulässig, außer, es ist durch das entsprechende Zusatzzeichen 315 (§ 42, Abs. 4, StVO) erlaubt.
http://bundesrecht.juris.de/stvo/__42.html
3. Dieses Zusatzzeichen gilt, wie aus dem Link zu entnehmen ist, aber nur für Fahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 2,8 t. Die meisten Wohnmobile werden darüber liegen, dürften also auch bei Vorhandensein dieses Zusatzzeichens nicht auf dem Gehweg stehen.
4. Nach der bisherigen Schilderung ist diese Art des Parkens also unzulässig.
5. Ob man das Ordnungsamt anrufen sollte, muss man selbst entscheiden.
7. Anmerkung: Je nach Gewicht von Anhänger und Wohnmobil sowie der Art des Wohngebietes kann darüber hinaus evtl. auch § 12, Abs. 3a, StVO zur Anwendung kommen. _________________ Herzliche Grüße
Kormoran
Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
Verfasst am: 26.03.09, 14:26 Titel:
Zitat:
Kan man schon machen, wenn man seine Blockwartmentalität unter Beweis stellen will. Würg.
Zu Blockwart gibt es aber noch den Unterschied, das der Blockwart prinzipiell erstmal alles ankreidet egal ob es ihn eigentlich wirklich behindert oder nicht.
In dem Fall scheint der/die Betroffene ja wirklich durch die Art und Weise des falschen Parkens ständig Einschränkungen hinnehmen zu müssen _________________ ...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B
Kan man schon machen, wenn man seine Blockwartmentalität unter Beweis stellen will. Würg.
Zu Blockwart gibt es aber noch den Unterschied, das der Blockwart prinzipiell erstmal alles ankreidet egal ob es ihn eigentlich wirklich behindert oder nicht.
In dem Fall scheint der/die Betroffene ja wirklich durch die Art und Weise des falschen Parkens ständig Einschränkungen hinnehmen zu müssen
richtig. Zum ersten kommt man mit dem Kinderwagen nicht durch und zum zweiten ist die Parkplatzsituation wirklich sehr kritisch.
Aber das Problem hat sich erledigt, hat wohl heute morgen schon jemand das Ordnungsamt gerufen.
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