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Anwalt die Wahrheit erzählen?
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 14:29    Titel: Antworten mit Zitat

Ronny1958 hat folgendes geschrieben::
Und der zweite Verkäufer des ergaunerten Stückes hat damit Beihilfe zum versuchten Betrug geleistet.

Nicht zwingend. Dazu hätte der zweite Verkäufer über den Betrug zum Zeitpunkt des Verkaufs schon wissen müssen. Davon habe ich im Sachverhalt nichts gelesen.

Beste Grüße

Metzing
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Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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Versicherungsmensch
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Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 16:02    Titel: Re: Anwalt die Wahrheit erzählen? Antworten mit Zitat

MasterDesaster hat folgendes geschrieben::
(...)Das Produkt hat er bereits wieder verkauft, bzw. ich habe es für ihn verkauft, da er es nicht über seinen Account laufen lassen wollte, dass keine Verbindung des Verkaufs zu ihm besteht.(...)


Ok, nicht 100%ig, aber hieraus könnte man es ableiten, dass der zweite Verkäufer davon wusste.
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Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
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Franz Königs
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Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 27.03.09, 15:56    Titel: Antworten mit Zitat

Gammaflyer hat folgendes geschrieben::
MasterDesaster hat folgendes geschrieben::
Wie siehts eig. mit Führungszeugnis aus? Kann da en Eintrag reinkommen?

Wenn beide unter 18 nur bei Jugendstrafe über 2 Jahren und so weit wird es nicht kommen.

..... oder bei nicht zur Bewährung ausgesetzter Jugendstrafe.
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Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 27.03.09, 16:06    Titel: Re: Anwalt die Wahrheit erzählen? Antworten mit Zitat

der_drebber hat folgendes geschrieben::
MasterDesaster hat folgendes geschrieben::
(...)Das Produkt hat er bereits wieder verkauft, bzw. ich habe es für ihn verkauft, da er es nicht über seinen Account laufen lassen wollte, dass keine Verbindung des Verkaufs zu ihm besteht.(...)


Ok, nicht 100%ig, aber hieraus könnte man es ableiten, dass der zweite Verkäufer davon wusste.


Genau so hatte ich es auch verstanden Winken
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 27.03.09, 18:33    Titel: Antworten mit Zitat

Franz Königs hat folgendes geschrieben::
Gammaflyer hat folgendes geschrieben::
MasterDesaster hat folgendes geschrieben::
Wie siehts eig. mit Führungszeugnis aus? Kann da en Eintrag reinkommen?

Wenn beide unter 18 nur bei Jugendstrafe über 2 Jahren und so weit wird es nicht kommen.

..... oder bei nicht zur Bewährung ausgesetzter Jugendstrafe.

Wichtige Anmerkung, danke.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln!
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sedna
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.08.2005
Beiträge: 141

BeitragVerfasst am: 28.03.09, 09:54    Titel: Antworten mit Zitat

Ronny1958 hat folgendes geschrieben::
Nur um es nochmal deutlich zu machen:


Betrug (versuchter) bleibt es auch dann, wenn der Verlkäufer sein Geld erhalten hat.

Und der zweite Verkäufer des ergaunerten Stückes hat damit Beihilfe zum versuchten Betrug geleistet.

Um dem Obermotzbruder gerecht zu werden (und meinem Gerechtigkeitssinn btw auch), werde ich die nächsten Wochen den Staatsanwalt in mein Nachtgebet einschließen und hoffen, dass er trotz allem Erfolg haben wird.

Sehr böse



Danke, daß jemand das Ganze auch mal beim Namen nennt.
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