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Rechnung - Techniker

 
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Puusi
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 25.03.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 19:30    Titel: Rechnung - Techniker Antworten mit Zitat

Hallo,

angenommen man ruft bei einem Unternehmen an, dass eine bezahlte Leistung nur noch teilweise zur Verfügung steht und daraufhin ein Techniker die Störung innerhalb eines Kabel zwischen Wohnung und Keller feststellt und der Anbieter folgendes in seiner AGB stehen hat:
Der Kunde verpflichtet sich, nach Abgabe einer Störungsmeldung die bei xxx durch die Überprüfung der Störungsmeldung entstandenen Kosten zu ersetzen, sofern keine Störung im Netz oder an Geräten von xxx vorlag oder die Störung nicht auf einem Fehler der von xxx erbrachten Leistungen beruht und der Kunde dies erkannte oder grob fahrlässig nicht erkannte. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine Störung an Geräten des Kunden auftritt.

Ist man dann verpflichtet die Rechnung zum Techniker zu bezahlen? In meinen Auge hat man nicht grob fahrlässig gehandelt, da man von außen ja nicht sehen kann, ob das Kabel in der Wand schuld ist oder der Anbieter selbst?

Wie ist die Rechtslage dazu?
Dankeschön im Voraus.
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Big Guro
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 2888

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 11:34    Titel: Re: Rechnung - Techniker Antworten mit Zitat

Die AGB sind schon sehr verwunderlich, weil ..

Puusi hat folgendes geschrieben::


Der Kunde verpflichtet sich, nach Abgabe einer Störungsmeldung die bei xxx durch die Überprüfung der Störungsmeldung entstandenen Kosten zu ersetzen, sofern keine Störung im Netz oder an Geräten von xxx vorlag oder die Störung nicht auf einem Fehler der von xxx erbrachten Leistungen beruht .....


dies der gesetzlichen Regelung entspricht.

Aber der Zusatz

Puusi hat folgendes geschrieben::

und der Kunde dies erkannte oder grob fahrlässig nicht erkannte.


..eigendlich die grundsätzliche Zahlungsverpflichtung des Kunden auflösst.

AGB zum Nachteil des Verwenders.
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