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Streitigkeiten in einer GbR

 
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alx111
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 25.03.2009
Beiträge: 2
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 22:31    Titel: Streitigkeiten in einer GbR Antworten mit Zitat

Guten Abend, ein Laie braucht Denkhilfe!

Es geht hier darum, daß einer(A) von 2 gleichberechtigten Gesellschaftern(A+B) aus der GbR aussteigen will:
Grundsätzlich begrüßt B die Entscheidung, denn A überläßt B komplett die Beschaffung und Abwicklung von Aufträgen. Ein Argument zur Partnerschaft war, daß A über seine Kontakte für Aufträge sorgt, B sollte für die Durchführung verantwortlich sein. A brachte gleich zu Beginn einen Auftrag, es blieb in 12 Monaten der einzigste!
1.Ist A berechtigt, Forderungen über bisher erwirtschaftete Summen hinaus(für erteilte, aber noch nicht ausgeführte Aufträge) zu verlangen? Sehr böse A fordert einen sehr hohen Betrag, andernfalls steigt er
nicht aus.

2. A droht, auf Schadenersatz zu klagen, wenn B einen Rechtsbeistand einschaltet.
Für B geht es um die Existenz, die ausstehenden Aufträge sichern ihm vorläufig das finanzielle "Überleben".

Natürlich war A bei Gründung "blauäugig", aber es war die erste Selbstständigkeit.
Im Gesellschaftervertrag steht irrtümlich "...auf bestimmte Zeit geschlossen...",ohne
aber diese zu benennen
Hilft das?


Wie ist die Rechtslage?Ich weiß, dies ist keine Rechtberatung! Ich bin dankbar für JEDE F Sehr glücklich rm des Denkanstoßes!!!!

alx111
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derblacky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.03.2006
Beiträge: 1243
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 09:01    Titel: Antworten mit Zitat

Ich fasse mal zusammen:
A und B haben gemeinsam eine GbR.
A will aussteigen und B soll A ausbezahlen. Diese Summe ist B zu hoch.

Richtig?

Wichtig als erstes.... was steht im GbR- Vertrag (gibt es überhaupt einen)?
(bitte nicht 10 Seiten Vertrag jetzt hier einstellen Winken )

Ich würde erstmal den gemeinsamen Besuch eines Mediators in der Nähe empfehlen.

Tschau
Majo
_________________
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht)
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alx111
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 25.03.2009
Beiträge: 2
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 15:35    Titel: Antworten mit Zitat

Richtig, blue eyed B soll zahlen. Weinen

Natürlich wurde im Gesellschaftervertrag weder Vergütung noch Aufgabenverteilung festgelegt.

Könnte die Handwerkskammer die Mediatoren- Rolle spielen Frage

Gruß alx111
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