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Anpassung Kindesunterhalt - Titel aus 1998

 
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Infomaus
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Anmeldungsdatum: 10.01.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 23:39    Titel: Anpassung Kindesunterhalt - Titel aus 1998 Antworten mit Zitat

Hallo zusammen!

In 1998 wurde einem damals noch sehr jungen Vater ein Titel mit folgendem Wortlaut ausgehändigt und zur Unterzeichnung vorgelegt:

II Ich verpflichte mich, an dieses Kind zu Händen seines jeweiligen ges. Vertr.

ab ... 1998 einen Unterhaltsbetrag von 286,-- DM

jeweils monatlich im Voraus bis zum Ersten eines jeden Monats zu bezahlen. Sozialleistungen gemäß §§ 1612 b, 1612 c BGB von derzeit 110,-- DM sind hierbei bereits berücksichtigt.

Ab .... 1999 verpflicht ich mich, dem Kind Unterhalt in Höhe von 110,5 v, Hundert des jeweiligen Regelbetrages der jeweiligen Altersstufe nach der Regelbetrag-VO abzüglich anteilige Sozialleistungen gemaß §§ 1612 b , 1612 v BGB von derzeit 110,-- DM mtl. im Voraus bis zum Ersten eines jeden Monats zu bezahlen.

Nun stellt sich folgende Frage:

Nachdem seit mehreren Jahren keine Einkommensüberprüfung mehr stattgefunden hat,
ist es nun an der Zeit für die letzten 2 Jahre die Einkommensnachweise zu erbringen.
Lt. Jugendamt kann der Unterhaltsverpflichtete nunmehr nicht mehr nur in Stufe 3 der Düsseldorfer Tabelle eingestuft werden. Das Nettoeinkommen läuft zwar in diese Stufe,
da jedoch nur 1 Person Unterhaltsberechtigt ist wird einfach mal um 2 Stufen nach oben gestuft.

Ist bei dem vorstehenden Titel eine Anpassung an die Einkünfte überhaupt möglich,
oder muss der Unterhaltspflichtige immer 110,5 % des jeweiligen Regelbetrages bezahlen?

Wie ist also hier die Rechtslage?
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Franz Königs
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 09:32    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Anpassung des vorhandenen Unterhaltstitels an die heutigen Verhältnisse kann entweder freiwillig durch einen neuen Unterhaltstitel oder durch eine Abänderungsklage in Betracht kommen.
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