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Sabina8 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 13.12.2004 Beiträge: 54
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Verfasst am: 26.03.09, 07:13 Titel: Verliebt -- nur Kennzeichen bekannt |
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Liebe Fachleute,
hier mal ein Fall, der natürlich rein hypothetisch ist :
X ist seit längerem unsterblich in Y verliebt.
X kennt allerdings noch nicht einmal den Namen von Y!
Allerdings kennt er das Kenzeichen des Autos von Y. Da X nun wirklich seit Wochen nur noch an Y denken kann, möchte er unbedingt den Namen von Y erfahren. Gibt es da Möglichkeiten über das Kennzeichen?
X hat auch schon erwogen, "aus Versehen" einen kleinen Blechschaden am Auto von Y zu verursachen. Aber so richtig klasse ist das ja auch nicht.
Wahrscheinlich könnte jeder Polizist schnell und unauffällig eine Kennzeichen-Abfrage machen, oder?
X könnte auch beim Amt nachfragen, aber da würde er wohl nur ausgelacht werden.
Also: wer hat einen Rat?
Liebe Grüße, Sabina |
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scott FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.10.2004 Beiträge: 300 Wohnort: mosel
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Verfasst am: 26.03.09, 07:20 Titel: |
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...frag doch mal bei Kai Pflaume´s " Nur die Liebe zählt " nach......auf jeden Fall wäre das legal.....
in welchem Bundesland wohnst du denn? |
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Sabina8 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 13.12.2004 Beiträge: 54
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Verfasst am: 26.03.09, 07:45 Titel: |
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scott hat folgendes geschrieben:: | ...in welchem Bundesland wohnst du denn? |
Baden-Württemberg |
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derblacky FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 24.03.2006 Beiträge: 1243 Wohnort: Sachsen
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Verfasst am: 26.03.09, 08:49 Titel: |
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Einfach Ansprechen oder einen Zettel/Brief/selbstgeschriebenen "Strafzettel" (oder was immer einem Kreatives und Legales einfällt) unter den Scheibenwischer schieben.
Tschau
Majo _________________ Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht) |
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Sabina8 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 13.12.2004 Beiträge: 54
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Verfasst am: 26.03.09, 10:01 Titel: |
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@blacky: dafür müßte ich das Auto wieder finden. |
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Roni FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.01.2005 Beiträge: 4287
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Verfasst am: 26.03.09, 10:44 Titel: |
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hallo
in diesem Fall darf weder die Polizei noch die Zulassungsstelle Auskunft geben
Gruß roni |
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karli FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 19.05.2006 Beiträge: 2440 Wohnort: Ronneburg
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Verfasst am: 26.03.09, 10:58 Titel: |
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Vielleicht kann die Versicherung weiterhelfen
"Ich glaub ich hab da Auto beschädigt. Könnte aber auch sein, daß der Kratzer schon vorher da war......... " _________________ Wir machen das mit den Fähnchen! |
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Versicherungsmensch FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.04.2007 Beiträge: 2919 Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss
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Verfasst am: 26.03.09, 11:06 Titel: |
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Mitt 100%ig sauberen und legalen Methoden scheint das nicht zu klappen. Auch die Idee mit der Versicherung halte ich für ungünstig. _________________ Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers) |
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Eierhahn Gast
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Verfasst am: 26.03.09, 11:15 Titel: |
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der_drebber hat folgendes geschrieben:: | Mitt 100%ig sauberen und legalen Methoden scheint das nicht zu klappen. |
Jetzt mal ne ernste Frage (mir fällt nämlich gerade nix passendes ein):
Was begeht den X, wenn er bei der Polizei oder beim Straßenverkehrsamt behauptet, sie/ er (wobei ich hier ziemlich sicher bin, dass es eine sie ist, ein er würde sich nicht sofort verlieben.... ) habe einen zivilrechtlichen Anspruch gegen den Y, obwohl dem nicht so ist?
Denn ein zivilrechtlicher Anspruch würde i.d.R. sehr wohl dafür ausreichen, an die Halterdaten zu kommen. |
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Roni FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.01.2005 Beiträge: 4287
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Verfasst am: 26.03.09, 11:43 Titel: |
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Zitat: | (wobei ich hier ziemlich sicher bin, dass es eine sie ist, |
jo, sie heisst Sabina und ist 8 |
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Versicherungsmensch FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.04.2007 Beiträge: 2919 Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss
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Verfasst am: 26.03.09, 11:48 Titel: |
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Eierhahn hat folgendes geschrieben:: | der_drebber hat folgendes geschrieben:: | Mitt 100%ig sauberen und legalen Methoden scheint das nicht zu klappen. |
Jetzt mal ne ernste Frage (mir fällt nämlich gerade nix passendes ein):
Was begeht den X, wenn er bei der Polizei oder beim Straßenverkehrsamt behauptet, sie/ er (wobei ich hier ziemlich sicher bin, dass es eine sie ist, ein er würde sich nicht sofort verlieben.... ) habe einen zivilrechtlichen Anspruch gegen den Y, obwohl dem nicht so ist?
Denn ein zivilrechtlicher Anspruch würde i.d.R. sehr wohl dafür ausreichen, an die Halterdaten zu kommen. |
Keine Ahnung, bin kein Jurist. Ich wüsste da auch eine Möglichkeit das ganze online abzufragen. Hier wird aber auch direkt der Versicherer informiert.
Von wegen ein Er würde sich nicht sofort verlieben: in das Auto der eventuell Angebeteten schon. _________________ Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers) |
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Sabina8 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 13.12.2004 Beiträge: 54
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Verfasst am: 26.03.09, 19:55 Titel: |
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karli hat folgendes geschrieben:: | Vielleicht kann die Versicherung weiterhelfen |
Nein, leider nicht. Die geben den Namen des Halters nicht heraus. |
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Sabina8 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 13.12.2004 Beiträge: 54
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Verfasst am: 26.03.09, 19:57 Titel: |
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der_drebber hat folgendes geschrieben:: | Ich wüsste da auch eine Möglichkeit das ganze online abzufragen. |
In der Schweiz gibt es dies tatsächlich. Hier in D nicht. |
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Eierhahn Gast
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Verfasst am: 26.03.09, 21:27 Titel: |
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der_drebber hat folgendes geschrieben:: | Von wegen ein Er würde sich nicht sofort verlieben: in das Auto der eventuell Angebeteten schon. |
Das ist dann aber keine normales verlieben mehr.
Das ist dann eine tiefe, wahre Liebe. Das ist mehr als nur so ein paar entpuppte Raupen im Bauch. Das sind richtige Gefühle... |
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DMC FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 12.07.2005 Beiträge: 166 Wohnort: Schwaben
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Verfasst am: 26.03.09, 21:33 Titel: Re: Verliebt -- nur Kennzeichen bekannt |
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Sabina8 hat folgendes geschrieben:: | möchte er unbedingt den Namen von Y erfahren. Gibt es da Möglichkeiten über das Kennzeichen? |
Selbst wenn es eine solche Möglichkeit gäbe fürchte ich, dass er bestenfalls den Namen des Ehemannes von Y erfahren würde |
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