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Verliebt -- nur Kennzeichen bekannt
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Sabina8
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 54

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 07:13    Titel: Verliebt -- nur Kennzeichen bekannt Antworten mit Zitat

Liebe Fachleute,

hier mal ein Fall, der natürlich rein hypothetisch ist :

X ist seit längerem unsterblich in Y verliebt. Kopf-Streichel-Smilie

X kennt allerdings noch nicht einmal den Namen von Y!

Allerdings kennt er das Kenzeichen des Autos von Y. Da X nun wirklich seit Wochen nur noch an Y denken kann, möchte er unbedingt den Namen von Y erfahren. Gibt es da Möglichkeiten über das Kennzeichen?

X hat auch schon erwogen, "aus Versehen" einen kleinen Blechschaden am Auto von Y zu verursachen. Aber so richtig klasse ist das ja auch nicht.

Wahrscheinlich könnte jeder Polizist schnell und unauffällig eine Kennzeichen-Abfrage machen, oder?

X könnte auch beim Amt nachfragen, aber da würde er wohl nur ausgelacht werden.

Also: wer hat einen Rat?

Liebe Grüße, Sabina
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scott
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 300
Wohnort: mosel

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 07:20    Titel: Antworten mit Zitat

...frag doch mal bei Kai Pflaume´s " Nur die Liebe zählt " nach......auf jeden Fall wäre das legal..... Winken

in welchem Bundesland wohnst du denn?
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Sabina8
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 54

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 07:45    Titel: Antworten mit Zitat

scott hat folgendes geschrieben::
...in welchem Bundesland wohnst du denn?


Baden-Württemberg Geschockt Verlegen
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derblacky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.03.2006
Beiträge: 1243
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 08:49    Titel: Antworten mit Zitat

Einfach Ansprechen oder einen Zettel/Brief/selbstgeschriebenen "Strafzettel" (oder was immer einem Kreatives und Legales einfällt) unter den Scheibenwischer schieben.

Tschau
Majo
_________________
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht)
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Sabina8
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 54

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 10:01    Titel: Antworten mit Zitat

@blacky: dafür müßte ich das Auto wieder finden.
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Roni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 10:44    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

in diesem Fall darf weder die Polizei noch die Zulassungsstelle Auskunft geben

Gruß roni
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karli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 10:58    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht kann die Versicherung weiterhelfen Winken
"Ich glaub ich hab da Auto beschädigt. Könnte aber auch sein, daß der Kratzer schon vorher da war......... Verlegen"
_________________
Wir machen das mit den Fähnchen!
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Versicherungsmensch
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 11:06    Titel: Antworten mit Zitat

Mitt 100%ig sauberen und legalen Methoden scheint das nicht zu klappen. Auch die Idee mit der Versicherung halte ich für ungünstig.
_________________
Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
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Eierhahn
Gast





BeitragVerfasst am: 26.03.09, 11:15    Titel: Antworten mit Zitat

der_drebber hat folgendes geschrieben::
Mitt 100%ig sauberen und legalen Methoden scheint das nicht zu klappen.

Jetzt mal ne ernste Frage (mir fällt nämlich gerade nix passendes ein):
Was begeht den X, wenn er bei der Polizei oder beim Straßenverkehrsamt behauptet, sie/ er (wobei ich hier ziemlich sicher bin, dass es eine sie ist, ein er würde sich nicht sofort verlieben.... lautes Lachen) habe einen zivilrechtlichen Anspruch gegen den Y, obwohl dem nicht so ist?
Denn ein zivilrechtlicher Anspruch würde i.d.R. sehr wohl dafür ausreichen, an die Halterdaten zu kommen.
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Roni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 11:43    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
(wobei ich hier ziemlich sicher bin, dass es eine sie ist,


jo, sie heisst Sabina und ist 8 lautes Lachen
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Versicherungsmensch
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 11:48    Titel: Antworten mit Zitat

Eierhahn hat folgendes geschrieben::
der_drebber hat folgendes geschrieben::
Mitt 100%ig sauberen und legalen Methoden scheint das nicht zu klappen.

Jetzt mal ne ernste Frage (mir fällt nämlich gerade nix passendes ein):
Was begeht den X, wenn er bei der Polizei oder beim Straßenverkehrsamt behauptet, sie/ er (wobei ich hier ziemlich sicher bin, dass es eine sie ist, ein er würde sich nicht sofort verlieben.... lautes Lachen) habe einen zivilrechtlichen Anspruch gegen den Y, obwohl dem nicht so ist?
Denn ein zivilrechtlicher Anspruch würde i.d.R. sehr wohl dafür ausreichen, an die Halterdaten zu kommen.


Keine Ahnung, bin kein Jurist. Smilie Ich wüsste da auch eine Möglichkeit das ganze online abzufragen. Hier wird aber auch direkt der Versicherer informiert.

Von wegen ein Er würde sich nicht sofort verlieben: in das Auto der eventuell Angebeteten schon. Lachen
_________________
Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
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Sabina8
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 54

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 19:55    Titel: Antworten mit Zitat

karli hat folgendes geschrieben::
Vielleicht kann die Versicherung weiterhelfen


Nein, leider nicht. Die geben den Namen des Halters nicht heraus.
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Sabina8
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 54

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 19:57    Titel: Antworten mit Zitat

der_drebber hat folgendes geschrieben::
Ich wüsste da auch eine Möglichkeit das ganze online abzufragen.


In der Schweiz gibt es dies tatsächlich. Hier in D nicht.
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Eierhahn
Gast





BeitragVerfasst am: 26.03.09, 21:27    Titel: Antworten mit Zitat

der_drebber hat folgendes geschrieben::
Von wegen ein Er würde sich nicht sofort verlieben: in das Auto der eventuell Angebeteten schon. Lachen

Das ist dann aber keine normales verlieben mehr.
Das ist dann eine tiefe, wahre Liebe. Das ist mehr als nur so ein paar entpuppte Raupen im Bauch. Das sind richtige Gefühle... lautes Lachen
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DMC
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.07.2005
Beiträge: 166
Wohnort: Schwaben

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 21:33    Titel: Re: Verliebt -- nur Kennzeichen bekannt Antworten mit Zitat

Sabina8 hat folgendes geschrieben::
möchte er unbedingt den Namen von Y erfahren. Gibt es da Möglichkeiten über das Kennzeichen?

Selbst wenn es eine solche Möglichkeit gäbe fürchte ich, dass er bestenfalls den Namen des Ehemannes von Y erfahren würde Mr. Green
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