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Von Erbe ausschließen Lassen

 
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Hans-Jörg Angerer
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Anmeldungsdatum: 21.03.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 07:55    Titel: Von Erbe ausschließen Lassen Antworten mit Zitat

Hallo, kann ich im vorfeld, bevor meine Eltern sterben, mich vom Erbe Plus plichtteil ausschliesen lassen? Meine Eltern sind der Meinung ich habe es nur auf das Geld abgesehen und das stimmt nicht. Deshalb will ich mich aus der Erbsache ausschließen lassen. Wie ist die Rechtslage?

Mit freundlichen Grüßen
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Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 09:46    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Kind kann durch Vertrag mit seinen Eltern auf sein gesetzliches Erbrecht und sein Pflichtteilsrecht verzichten (§ 2346 BGB). Der Vertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der notariellen Beurkundung (§ 2348 BGB).
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