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Dringend Hilfe gesucht - vorübergehende Baustrasse

 
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Hühnermax
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.04.2005
Beiträge: 32

BeitragVerfasst am: 22.03.09, 15:04    Titel: Dringend Hilfe gesucht - vorübergehende Baustrasse Antworten mit Zitat

Sehr geehrtes Forum,
folgender fiktiver Fall ( weil sowas passiert doch im wahren Leben nicht!?) :
Eine Schule für geistig körperlich behinderte Kinder wird nun endlich nach langem Kampf durch die Eltern behindertengerecht und überhaupt saniert. Um diese umfangreiche Gebäudesanierung überhaupt durchführen zu können wurde über ein Nachbargrundstück eine Baustrasse errichtet, weil der eigentliche Zugang über öffentliche Straße nicht ausreichend war. Die örtlichen Gegebenheiten auf dem öffentlichen Weg sind viel zu eng für große Baufahrzeuge. Eine Einfahrt ist mit großer Gefahr für die dort stehenden Gebäude verbunden, mitunter kommen gleichzeitig mehrere Baufahrzeuge /Anlieferer, eben eine ganz normale Großbaustelle und ihre Fahrzeuge. Momentan mit der bestehenden Baustraße gibt es keinerlei Schwierigkeiten die Anfahrten /Abfahrten gut und sicher zu gewährleisten. Nun will der Grundstückseigentümer die Baustraße nicht weiter vertraglich verlängern, obwohl diese dringend noch benötigt wird. Erschwerend kommt hinzu, dass wenn die Baustraße weichen muss, der gesamte Baustellenverkehr dann vor einem Kindergarten stattfinden würde, wobei der Platz eben davor sehr gering ist. Neben dem fraglichen Umgehen mit der Enge und vielen Bausfahrzeugen steht hier die Sicherheit der Kindergartenkinder beim morgendlichen Bringen , dem Abholen( auch durch Behindertentransporter) und dem Spaziergang der Kinder ganz groß in Frage. Die Kinder hätten dann Baulärm hinterm Haus und Baustellenverkehr vor dem Haus zu "ertragen". Alle Gespräche mit dem Nachbar brachten keinerlei Ergebnisse. Ein Miteinander für die Kinder scheint nicht möglich zu sein, besonders schlimm, wenn man bedenkt, dass man ja auch nach Abschluß der Bauarbeiten immer noch Nachbarn bleibt und dies für alle Seiten eine höchst unbefriedigende Nachbarschaft darstellt. Der Nachbar möchte gern den Garten benutzen, alle Anerbieten des Bauträgers und der Stadt anderweitige Örtlichkeiten ( 50 m entfernt) nutzen zu können, schlägt er aus. Der Nachbar ist keine Privatperson, sondern eher als Institution zu sehen, die ihren Garten für eben ihr "Gemeindeleben" nutzen möchte. Der Nachbar kann sich darauf verlassen, dass der Garten ,der als Baustrasse genutzt wird, wieder optimal hergerichtet wird.
Wie kann man "verhindern", dass der Nachbar jetzt auf seinem Hausrecht beharrt und für die Kinder die Sicherheit gewährleistet bleibt? Auf welche Gesetze kann man sich berufen? Notwegerecht? Duldungspflicht? Es geht hier um Kinder Weinen , da ist es eigentlich schade, dass man so was fragen muss. Aber wie oben erwähnt, alles nur fiktiv....


Gruß Hühnermax
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Chub
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.10.2005
Beiträge: 1556

BeitragVerfasst am: 22.03.09, 22:40    Titel: Antworten mit Zitat

Geld? Mit den Augen rollen
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Er war ein Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand.
Ludwig Thoma

Nur eine tote Katze ist eine gute Katze.
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Hühnermax
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.04.2005
Beiträge: 32

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 07:45    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, ja dieser Nachbar bekommt eine Nutzungsentschädigung.
Gruß Hühnermax
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0Klaus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 21:04    Titel: Antworten mit Zitat

... noch mehr Geld ...

Einerseits ist hier der Bauherr selber schuld. Wenn man eine Baumaßnahme vorhat, sollte man den Nutzungsvertrag so gestalten, dass man sich eine einseitige Verlängerungsoption hat oder die Ausschreibung so durchführen, dass es mit dem Nutzungsvertrag zeitlich passt.

Zu prüfen wäre, ob das Landesnachbargesetz ein "Hammerschlags- und Leiterrecht" vorsieht. Das bedeutet, man kann ein Nachbargrundstück unter bestimmten Voraussetzungen für die Sanierung des eigenen Gebäudes nutzen kann.

Falls eine andere Möglichkeit auch unter Ausnutzung aller Dispositionsmöglichkeiten unzumutbar ist und Landesrecht nichts vorsieht, könnte man über Treu und Glauben sowie die Sozialbindung des Eigentums einen Anspruch auf Vertragsverlängerung in angemessenen Rahmen behaupten.
_________________
mfg
Klaus
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Hühnermax
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.04.2005
Beiträge: 32

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 07:42    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antwort und den Hinweis .
Der erste Vertrag ist nur schwer zustande gekommen. Die zeitlich Frist hätte für die groben Arbeiten( für das schwere Baugerät) ausgereicht, allerdings hat der lange und vorallem strenge Winter die Arbeiten unmöglich gemacht und können erst jetzt getan werden.

Allerdings ist man jetzt bereit nochmals miteinander darüber zu reden, im Sinne der Kinder alle Optionen neu zu überdenken und dies ist der erste und wichtigste Schritt in die richtige Richtung.


Mit freundlichem Gruß

Hühnermax
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