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Wer muss für den Schaden in der Wohnung zahlen?

 
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Blacky1984
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.03.2009
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 08:40    Titel: Wer muss für den Schaden in der Wohnung zahlen? Antworten mit Zitat

Guten Tag,

Es geht darum. Wir wohnen noch in einer Wohnung und wollen jetzt ende Sommer aussziehen. Jetzt gibt es hier aber Schäden in der Wohnung wo wir nichts für können, z.b. plötzlich das Außenrollo gerissen oder Türen lassen sich nicht schließen, Türrahmen lösen sich ab und Türgriffe fallen ab. Wer hat denn diesen Schaden zu bezahlen?

Muss dazu sagen das der Vermieter sich von anfang an um nichts gekümmert hat. Im Bad fehlt eine Fliese von anfang an und auch im Bad und Gäste-wc gehen bis heute die Heizungen nicht.


Vielleicht können Sie mir da weiterhelfen!


Danke schonmal!

Gruß Natalie
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erlotanier
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 25.03.2009
Beiträge: 51

BeitragVerfasst am: 28.03.09, 14:25    Titel: Antworten mit Zitat

Offensichtlich wurde beim Einzug kein Übernahmeprotokoll gefertigt.
Dann können Sie auch nicht beweisen, dass die Mängel schon vorhanden waren.
Bei den Türen und der Heizung dürfte es sich um vom Vermieter zu vertretende
Baumängel handeln. Die übrigen Mängel dürften zu Ihren Lasten gehen.
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