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Hallo zusammen,
leider muss ich mich nun auch mit dem Thema Kurzarbeit auseinandersetzen
Dazu folgende Frage, da ich mich auf dem Gebiet nicht auskenne:
Mein Bruttogehalt liegt über der Beitragsbemessungsgrenze von 5400.-€ (AT). Es sind 4 Tage Kurzarbeit im Monat, über 3 Monate hinweg, angekündigt. Daher liegt auch mein Istentgelt während dieser Zeit über den 5400.-. Wenn ich es richtig verstanden habe, bekomme ich daher gar kein KUG?? Die 4 Tage sind dann wie "unbezahlter Urlaub" zu sehen. Mein Bruttoentgelt wurde sich dann relativ umgerechnet um diese 4 Tage / Monat vermindern. Sehe ich das Richtig? Netto wäre das eine doch beträchtliche Summe / Monat.
Könnte mein AG mir denn die geplanten 12 Tage Kurzarbeit (3Monate) nicht in einem Monat komplett vom Brutto abziehen. Dann würde ich zwar in diesem Monat richtig wenig netto bekommen, insgesamt, über die 3 Monate gesehen, wäre der Ausfall netto gesehen aber geringer (wegen Steuersatz)? Habt Ihr mir evtl. ein paar Tips?
Vielen Dank.
ja, leider würdest du kein kug erhalten, wenn dein reduziertes gehalt noch immer über der grenze von 5.400€ liegt.
theoretisch sollte es schon möglich sein, dass dein chef dir in einem monat 12 tage kurzarbeit abzieht. allerdings muss bei der arbeitsagentur die prozentuale arbeitszeitkürzung angegeben und genehmigt lassen werden. z.b. wenn bei euch 30% kürzung beantragt wären, dann würdest du mit 12 tagen kurzarbeit diesen rahmen sprengen.
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