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Verfasst am: 26.03.09, 12:19 Titel: Rechnung erteilt ohne Hinweis auf Kosten
Hallo,
mal angenommen man schreibt einen Anwalt und möchte ein paar Dinge wissen im ersten Satz schreibt man Bitte um information über die Kosten einer Beratung in den unten aufgeführten Punkten. Als Schlußsatz, dann, Eine Auskunft per Mail wäre in Ordnung und dass man die eventuell entstehenden Kosten tragen würde.
Man bekommt eine Antwort, aber keinen Hinweis auf entstandene Kosten. Nach fast drei Jahren bekommt man eine Rechnung in Höhe von 46,60 €.
In der E-Mail wurde nur darauf hingewiesen, dass sich eine weitere Beratung nach dem Streitwert angesetzt werden würde.
Die Beantwortung der Frage sind die Angefallenen Kosten. Man bezahlt einen Anwalt ja nicht für das Papier, daß er verbraucht hat, sondern für seine Zeit und sein Fachwissen. _________________ Geist ist Geil!
Was kann sein?
Das die Erstberatung nur 46,60 € gekostet hat, hm da er nicht mehr abgerechnet hat....,
Der Zeitraum?
Nun die regelmäßige Verjährung von Ansprüchen beträgt 3 Jahre, gerechnet ab dem Schluss des Jahres...
Wenn der Kontakt 2006 war, tritt die Verjährung frühestens am 01.01. 2010 ein. _________________ Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
Das die Erstberatung nur 46,60 € gekostet hat, hm da er nicht mehr abgerechnet hat....,
mir stellt sich die frage, warum er auf irgendwas hätte hinweisen müssen, wenn das sowieso der niedrigste tarif ist, den es gibt ...
ich nehme an, das war die rechnung über den rat die kosten betreffend, die rechnung wegen der eigentlichen sache kommt noch. _________________ .
juggernaut
wahllos in meine beiträge hineingestreute zahlen sind meistens paragraphen des BGB.
backpulver schnüffeln soll ´ne stobilisierende wirkung ham, auffn piephohn (dittsche)
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