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Rechnung erteilt ohne Hinweis auf Kosten

 
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aks
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.09.2006
Beiträge: 26
Wohnort: Wernberg-Köblitz

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 12:19    Titel: Rechnung erteilt ohne Hinweis auf Kosten Antworten mit Zitat

Hallo,
mal angenommen man schreibt einen Anwalt und möchte ein paar Dinge wissen im ersten Satz schreibt man Bitte um information über die Kosten einer Beratung in den unten aufgeführten Punkten. Als Schlußsatz, dann, Eine Auskunft per Mail wäre in Ordnung und dass man die eventuell entstehenden Kosten tragen würde.
Man bekommt eine Antwort, aber keinen Hinweis auf entstandene Kosten. Nach fast drei Jahren bekommt man eine Rechnung in Höhe von 46,60 €.

In der E-Mail wurde nur darauf hingewiesen, dass sich eine weitere Beratung nach dem Streitwert angesetzt werden würde.

Kann so etwas sein.

Danke
aks
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 12:59    Titel: Antworten mit Zitat

Die Beantwortung der Frage sind die Angefallenen Kosten. Man bezahlt einen Anwalt ja nicht für das Papier, daß er verbraucht hat, sondern für seine Zeit und sein Fachwissen.
_________________
Geist ist Geil!
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Smiler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 13:06    Titel: Antworten mit Zitat

Was kann sein?
Das die Erstberatung nur 46,60 € gekostet hat, hm da er nicht mehr abgerechnet hat....,
Der Zeitraum?
Nun die regelmäßige Verjährung von Ansprüchen beträgt 3 Jahre, gerechnet ab dem Schluss des Jahres...
Wenn der Kontakt 2006 war, tritt die Verjährung frühestens am 01.01. 2010 ein.
_________________
Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
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juggernaut
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.03.2009
Beiträge: 1479
Wohnort: derzeit: Thüringen

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 16:13    Titel: Antworten mit Zitat

Smiler hat folgendes geschrieben::
Das die Erstberatung nur 46,60 € gekostet hat, hm da er nicht mehr abgerechnet hat....,

mir stellt sich die frage, warum er auf irgendwas hätte hinweisen müssen, wenn das sowieso der niedrigste tarif ist, den es gibt ...

Ironie Smiley
ich nehme an, das war die rechnung über den rat die kosten betreffend, die rechnung wegen der eigentlichen sache kommt noch.
_________________
.
juggernaut

wahllos in meine beiträge hineingestreute zahlen sind meistens paragraphen des BGB.
backpulver schnüffeln soll ´ne stobilisierende wirkung ham, auffn piephohn (dittsche)
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