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Nightlauncher noch neu hier
Anmeldungsdatum: 26.03.2009 Beiträge: 2
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Verfasst am: 26.03.09, 13:59 Titel: Karfreitag |
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Hallo!
Ich glaube ich bin hier im falschen subforum zu nachfolgendere Sachlage, aber dennoch hat es mit Arbeit zu tun,
Also: Es geht um eine Veranstaltung in einem Restaurant. Diese findet am Freitag, den 10.April statt - Karfreitag; An diesem Tag gilt bekannterweise ein generelles Tanzverbot...
Auf der Werbung steht keine Uhrzeit aber offiziell sei der Beginn um 22.00.
Die Musik starte erst um 24.00 also Samstags!
Ist Hintergrundmusik (leise) verboten an diesem Tag?
Bei der Frage nach einer Plakatierungsgenehmigung in der Kommune, in der sich die Gaststätte befinde, meinten diese, dass sie die Veranstaltung nicht dulden.
Ist die rechtens? Die Ausschankgenehmigung des Gaststättenbesitzers liegt doch beim Wirt und er hat diese auch an Karfreitag. Somit bin ich überzeugt, dass eine o.g. Veranstaltung völlig legal ist!
Man kann den leuten doch nicht verbieten an Karfreitag zu trinken,
die anschließende Musik ist auch Sache des Eigentümers und da es keine Nachbarn gibt...
naja um eine Erklärung der Rechtslage in dieser speziellen Situation wäre ich äußerst dankbar!
Grüsse,
Max |
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karli FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 19.05.2006 Beiträge: 2440 Wohnort: Ronneburg
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Verfasst am: 26.03.09, 14:38 Titel: |
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Hallo Max,
wie mit dem Tanzverbot an den sogenannten stillen Tagen umgegangen wird, unterliegt den Feiertagsgesetzen der Bundesländer. Möglicherweise hat auch die Kommunalverwaltung ein Wörtchen mitreden und ggfs. Sondergenehmigungen erteilen. _________________ Wir machen das mit den Fähnchen! |
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Nightlauncher noch neu hier
Anmeldungsdatum: 26.03.2009 Beiträge: 2
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Verfasst am: 26.03.09, 14:48 Titel: |
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Danke werde unter dem Link mal schauen...
aber eigentlich ist die VA unabhängig von Karfreitag wir wollen ja erst anch 12 anfangen;
Braucht man tortzdem eine genehmigung? |
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Ronny1958 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 19.08.2005 Beiträge: 6981 Wohnort: "Küchenjunges" Ländle
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Verfasst am: 26.03.09, 15:24 Titel: |
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Zitat: | Braucht man tortzdem eine genehmigung? |
Sie müssen schon das Feiertagsgesetz ihres Bundeslandes fragen.
In Hessen wäre jede Veranstaltung untersagt, die mit dem Charakter des Karfreitages nicht entspricht.
Sie wäre auch nicht genehmigungsfähig.
Die Verbote gelten den gesamten Karfreitag von 00:00 Uhr bis 24 : 00 Uhr, ergo wäre auch ein früherer Einlass wie beabsichtigt, nicht vor 24 : 00 Uhr möglich , egal wie laut das Hintergrundgedudel wäre.
Zitat: | aber eigentlich ist die VA unabhängig von Karfreitag wir wollen ja erst anch 12 anfangen; |
Ob der Wirt danach (also Karsamstag ab 00 : 00 Uhr) noch eine Fete wirtschaftlich sinnvoll veranstalten kann, hängt davon ab, ob er eine verkürzte Sperrzeit nutzen darf. _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. |
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Niemand2000 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 02.07.2008 Beiträge: 832
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Verfasst am: 26.03.09, 19:05 Titel: |
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Ronny1958 hat folgendes geschrieben:: | In Hessen wäre jede Veranstaltung untersagt, die mit dem Charakter des Karfreitages nicht entspricht. | sicher? dann hätte die Gruppe ... nicht im ...theater in Mühltal auftreten dürfen |
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Ronny1958 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 19.08.2005 Beiträge: 6981 Wohnort: "Küchenjunges" Ländle
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Verfasst am: 26.03.09, 19:16 Titel: |
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Niemand2000 hat folgendes geschrieben:: | Ronny1958 hat folgendes geschrieben:: | In Hessen wäre jede Veranstaltung untersagt, die mit dem Charakter des Karfreitages nicht entspricht. | sicher? dann hätte die Gruppe ... nicht im ...theater in Mühltal auftreten dürfen |
Railwaystation?
Wer wann weshalb was?
Evtl. ein ausnahmefähiger Auftritt nach § 8 Hess Feiertagsgesetz:
Zitat: | § 8
(1) Am Karfreitag von 0 Uhr an, am Volkstrauertag und Totensonntag von 4 Uhr an sind
unbeschadet der Bestimmungen des § 7 verboten:
1. öffentliche Tanzveranstaltungen;
2. öffentliche sportliche Veranstaltungen gewerblicher Art;
3. öffentliche Veranstaltungen unter freiem Himmel sowie Aufzüge und Umzüge aller Art,
wenn sie nicht den diesen Feiertagen entsprechenden ernsten Charakter tragen;
4. alle sonstigen öffentlichen Veranstaltungen, wenn sie nicht der Würdigung der
Feiertage, der seelischen Erhebung oder einem überwiegenden Interesse der Kunst,
Wissenschaft, Volksbildung oder Politik dienen.
(2) Am Karfreitag von 0 Uhr an, am Volkstrauertag und Totensonntag von 4 Uhr bis 13 Uhr
sind auch öffentliche sportliche Veranstaltungen nichtgewerblicher Art verboten.
(3) Bei der öffentlichen Darbietung von Rundfunksendungen sowie von Musik- und anderen
Tonaufnahmen ist auf den ernsten Charakter der Feiertage Rücksicht zu nehmen. |
?? _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. |
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Niemand2000 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 02.07.2008 Beiträge: 832
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Verfasst am: 26.03.09, 21:08 Titel: |
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der auftritt der gruppe ... fand dort in einer bekannten diskothek statt |
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karli FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 19.05.2006 Beiträge: 2440 Wohnort: Ronneburg
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Verfasst am: 27.03.09, 08:27 Titel: |
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Niemand2000 hat folgendes geschrieben:: | der auftritt der gruppe ... fand dort in einer bekannten diskothek statt | Wo das stattfand spielt anscheinend keine Rolle. Höchstens Was da stattfand. _________________ Wir machen das mit den Fähnchen! |
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Niemand2000 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 02.07.2008 Beiträge: 832
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Verfasst am: 27.03.09, 10:45 Titel: |
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es war eine gruppe der kölschen mundart, es waren aber nicht die "gockel" |
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karli FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 19.05.2006 Beiträge: 2440 Wohnort: Ronneburg
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Verfasst am: 27.03.09, 11:03 Titel: |
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Niemand2000 hat folgendes geschrieben:: | es war eine gruppe der kölschen mundart, es waren aber nicht die "gockel" | Vermutlich konnten die Behörden diese Darbietung einer der genannten Kriterien Zitat: | Kunst, Wissenschaft, Volksbildung oder Politik | im Rahmen ihres Ermessenspielraums, zuordnen. _________________ Wir machen das mit den Fähnchen! |
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windalf FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
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Verfasst am: 27.03.09, 12:49 Titel: |
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Was es nicht alles gibt. Das war ja mal ein Thema von dem ich noch nie nicht einmal ansatzweise was gehört habe. Wenn mir jemand erzählt hätte das es so etwas in Deutschland gibt hätte ich einen 5 stelligen Betrag darauf gewettet, dass der mich verarschen will _________________ ...fleißig wie zwei Weißbrote
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Mary-Anne FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 20.09.2005 Beiträge: 562
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Verfasst am: 27.03.09, 20:04 Titel: |
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windalf, hätte nie gedacht, dass ich Ihnen mal voll und ganz zustimmen werde _________________ Liebe Grüße
Mary-Anne |
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windalf FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
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Verfasst am: 28.03.09, 13:23 Titel: |
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Mary-Anne hat folgendes geschrieben:: | windalf, hätte nie gedacht, dass ich Ihnen mal voll und ganz zustimmen werde |
Bist wahrscheinlich auch so ein Ketzer oder aus so einem ketzerischen Bundesland in dem Religion nicht mehr "gelebt" wird (oder sollte ich besser sagen "vorgegeben, dass man es leben würde")... _________________ ...fleißig wie zwei Weißbrote
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Ronny1958 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 19.08.2005 Beiträge: 6981 Wohnort: "Küchenjunges" Ländle
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Verfasst am: 28.03.09, 14:24 Titel: |
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windalf hat folgendes geschrieben:: | Mary-Anne hat folgendes geschrieben:: | windalf, hätte nie gedacht, dass ich Ihnen mal voll und ganz zustimmen werde |
Bist wahrscheinlich auch so ein Ketzer oder aus so einem ketzerischen Bundesland in dem Religion nicht mehr "gelebt" wird (oder sollte ich besser sagen "vorgegeben, dass man es leben würde")... |
Aber die kirchlichen Feiertage immer schön als arbeitsfreie Tage beanspruchen, oder? _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. |
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windalf FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
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Verfasst am: 28.03.09, 14:45 Titel: |
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Zitat: |
Aber die kirchlichen Feiertage immer schön als arbeitsfreie Tage beanspruchen, oder?
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Da über 2/3 meines Gehaltes variabel sind/waren, spielen Feiertage für mich keine Rolle... Ich arbeite dann wann arbeit ansteht. Egal ob Sonntag, Weihnachten usw und nicht wann irgend ein Gesetzgeber meint heute ist frei oder nicht...
Insofern muss ich mir den Schuh nicht anziehen _________________ ...fleißig wie zwei Weißbrote
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