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Karfreitag
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Nightlauncher
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 26.03.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 13:59    Titel: Karfreitag Antworten mit Zitat

Hallo!

Ich glaube ich bin hier im falschen subforum zu nachfolgendere Sachlage, aber dennoch hat es mit Arbeit zu tun,

Also: Es geht um eine Veranstaltung in einem Restaurant. Diese findet am Freitag, den 10.April statt - Karfreitag; An diesem Tag gilt bekannterweise ein generelles Tanzverbot...

Auf der Werbung steht keine Uhrzeit aber offiziell sei der Beginn um 22.00.
Die Musik starte erst um 24.00 also Samstags!

Ist Hintergrundmusik (leise) verboten an diesem Tag?

Bei der Frage nach einer Plakatierungsgenehmigung in der Kommune, in der sich die Gaststätte befinde, meinten diese, dass sie die Veranstaltung nicht dulden.

Ist die rechtens? Die Ausschankgenehmigung des Gaststättenbesitzers liegt doch beim Wirt und er hat diese auch an Karfreitag. Somit bin ich überzeugt, dass eine o.g. Veranstaltung völlig legal ist!
Man kann den leuten doch nicht verbieten an Karfreitag zu trinken,
die anschließende Musik ist auch Sache des Eigentümers und da es keine Nachbarn gibt...


naja um eine Erklärung der Rechtslage in dieser speziellen Situation wäre ich äußerst dankbar!

Grüsse,
Max
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karli
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Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 14:38    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Max,
wie mit dem Tanzverbot an den sogenannten stillen Tagen umgegangen wird, unterliegt den Feiertagsgesetzen der Bundesländer. Möglicherweise hat auch die Kommunalverwaltung ein Wörtchen mitreden und ggfs. Sondergenehmigungen erteilen.
_________________
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Nightlauncher
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 26.03.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 14:48    Titel: Antworten mit Zitat

Danke werde unter dem Link mal schauen...

aber eigentlich ist die VA unabhängig von Karfreitag wir wollen ja erst anch 12 anfangen;
Braucht man tortzdem eine genehmigung?
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Ronny1958
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 15:24    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Braucht man tortzdem eine genehmigung?


Sie müssen schon das Feiertagsgesetz ihres Bundeslandes fragen.

In Hessen wäre jede Veranstaltung untersagt, die mit dem Charakter des Karfreitages nicht entspricht.

Sie wäre auch nicht genehmigungsfähig.


Die Verbote gelten den gesamten Karfreitag von 00:00 Uhr bis 24 : 00 Uhr, ergo wäre auch ein früherer Einlass wie beabsichtigt, nicht vor 24 : 00 Uhr möglich , egal wie laut das Hintergrundgedudel wäre.

Zitat:
aber eigentlich ist die VA unabhängig von Karfreitag wir wollen ja erst anch 12 anfangen;


Ob der Wirt danach (also Karsamstag ab 00 : 00 Uhr) noch eine Fete wirtschaftlich sinnvoll veranstalten kann, hängt davon ab, ob er eine verkürzte Sperrzeit nutzen darf.
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Niemand2000
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Anmeldungsdatum: 02.07.2008
Beiträge: 832

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 19:05    Titel: Antworten mit Zitat

Ronny1958 hat folgendes geschrieben::
In Hessen wäre jede Veranstaltung untersagt, die mit dem Charakter des Karfreitages nicht entspricht.
sicher? dann hätte die Gruppe ... nicht im ...theater in Mühltal auftreten dürfen
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Ronny1958
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 19:16    Titel: Antworten mit Zitat

Niemand2000 hat folgendes geschrieben::
Ronny1958 hat folgendes geschrieben::
In Hessen wäre jede Veranstaltung untersagt, die mit dem Charakter des Karfreitages nicht entspricht.
sicher? dann hätte die Gruppe ... nicht im ...theater in Mühltal auftreten dürfen


Railwaystation?

Wer wann weshalb was?

Evtl. ein ausnahmefähiger Auftritt nach § 8 Hess Feiertagsgesetz:

Zitat:
§ 8
(1) Am Karfreitag von 0 Uhr an, am Volkstrauertag und Totensonntag von 4 Uhr an sind
unbeschadet der Bestimmungen des § 7 verboten:
1. öffentliche Tanzveranstaltungen;
2. öffentliche sportliche Veranstaltungen gewerblicher Art;
3. öffentliche Veranstaltungen unter freiem Himmel sowie Aufzüge und Umzüge aller Art,
wenn sie nicht den diesen Feiertagen entsprechenden ernsten Charakter tragen;
4. alle sonstigen öffentlichen Veranstaltungen, wenn sie nicht der Würdigung der
Feiertage, der seelischen Erhebung oder einem überwiegenden Interesse der Kunst,
Wissenschaft, Volksbildung oder Politik dienen.

(2) Am Karfreitag von 0 Uhr an, am Volkstrauertag und Totensonntag von 4 Uhr bis 13 Uhr
sind auch öffentliche sportliche Veranstaltungen nichtgewerblicher Art verboten.
(3) Bei der öffentlichen Darbietung von Rundfunksendungen sowie von Musik- und anderen
Tonaufnahmen ist auf den ernsten Charakter der Feiertage Rücksicht zu nehmen.


??
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Niemand2000
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.07.2008
Beiträge: 832

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 21:08    Titel: Antworten mit Zitat

der auftritt der gruppe ... fand dort in einer bekannten diskothek statt
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karli
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Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 27.03.09, 08:27    Titel: Antworten mit Zitat

Niemand2000 hat folgendes geschrieben::
der auftritt der gruppe ... fand dort in einer bekannten diskothek statt
Wo das stattfand spielt anscheinend keine Rolle. Höchstens Was da stattfand.
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Niemand2000
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Anmeldungsdatum: 02.07.2008
Beiträge: 832

BeitragVerfasst am: 27.03.09, 10:45    Titel: Antworten mit Zitat

es war eine gruppe der kölschen mundart, es waren aber nicht die "gockel"
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karli
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Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 27.03.09, 11:03    Titel: Antworten mit Zitat

Niemand2000 hat folgendes geschrieben::
es war eine gruppe der kölschen mundart, es waren aber nicht die "gockel"
Vermutlich konnten die Behörden diese Darbietung einer der genannten Kriterien
Zitat:
Kunst, Wissenschaft, Volksbildung oder Politik
im Rahmen ihres Ermessenspielraums, zuordnen.
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 27.03.09, 12:49    Titel: Antworten mit Zitat

Was es nicht alles gibt. Das war ja mal ein Thema von dem ich noch nie nicht einmal ansatzweise was gehört habe. Wenn mir jemand erzählt hätte das es so etwas in Deutschland gibt hätte ich einen 5 stelligen Betrag darauf gewettet, dass der mich verarschen will Geschockt
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Mary-Anne
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Anmeldungsdatum: 20.09.2005
Beiträge: 562

BeitragVerfasst am: 27.03.09, 20:04    Titel: Antworten mit Zitat

windalf, hätte nie gedacht, dass ich Ihnen mal voll und ganz zustimmen werde Lachen
_________________
Liebe Grüße
Mary-Anne
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 28.03.09, 13:23    Titel: Antworten mit Zitat

Mary-Anne hat folgendes geschrieben::
windalf, hätte nie gedacht, dass ich Ihnen mal voll und ganz zustimmen werde Lachen

Bist wahrscheinlich auch so ein Ketzer oder aus so einem ketzerischen Bundesland in dem Religion nicht mehr "gelebt" wird (oder sollte ich besser sagen "vorgegeben, dass man es leben würde")... Winken
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Ronny1958
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 28.03.09, 14:24    Titel: Antworten mit Zitat

windalf hat folgendes geschrieben::
Mary-Anne hat folgendes geschrieben::
windalf, hätte nie gedacht, dass ich Ihnen mal voll und ganz zustimmen werde Lachen

Bist wahrscheinlich auch so ein Ketzer oder aus so einem ketzerischen Bundesland in dem Religion nicht mehr "gelebt" wird (oder sollte ich besser sagen "vorgegeben, dass man es leben würde")... Winken


Aber die kirchlichen Feiertage immer schön als arbeitsfreie Tage beanspruchen, oder?
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 28.03.09, 14:45    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Aber die kirchlichen Feiertage immer schön als arbeitsfreie Tage beanspruchen, oder?

Da über 2/3 meines Gehaltes variabel sind/waren, spielen Feiertage für mich keine Rolle... Ich arbeite dann wann arbeit ansteht. Egal ob Sonntag, Weihnachten usw und nicht wann irgend ein Gesetzgeber meint heute ist frei oder nicht...

Insofern muss ich mir den Schuh nicht anziehen Winken
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