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Unverlangte Ware bezahlen?

 
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Ichsehealles
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Anmeldungsdatum: 26.03.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 16:44    Titel: Unverlangte Ware bezahlen? Antworten mit Zitat

Mal angenommen: Eines Tages klingelt es an der Türe (Mehrfamilienwohnhaus). Steht eine Person davor und sagt: "Na, wie haben Ihnen denn unsere Messer gefallen?" Sie selbst wissen aber nicht, wovon diese Person spricht. Er: "Ich habe Ihnen vor einigen Wochen mehrere Messer zur Ansicht in den Briefkasten geschmissen!" Sie haben aber keine Messer je erhalten, respektive welche bestellt.

Nun verlangt diese Person die sofortige Bezahlung der Messer. Ihnen wird das zu blöd und sie brechen das Gespräch ab.

Am nächsten Tag stehen diese Leute zu Dritt vor der Türe und verlangen Bezahlung der Messer. Und drohen mit Gericht und Mahnbescheid und Schufaeintrag.

In der Zwischenzeit haben sie (die betroffene Person) jedoch durch Nachbarn mitbekommen, dass in den anliegenden Wohnanlagen tatsächlich unaufgefordert Messer in ein Prospekt eingewickelt in die Briefkästen gesteckt wurden. Diese hätten aber zur Hälfte aus den Briefkästen heraus geschaut. Auch handelt es sich um billigste Messer, die man wahrscheinlich in jedem Kramladen für 50 cent bekommt und nun für 17 Euro bezahlt werden sollen.

Muss die betreffende Person nun die Messer bezahlen obwohl sie diese nicht bestellt hat, aber diese angeblich sich im Briefkasten befunden haben sollen, wobei diese Messer von jeder vorbei kommenden Person jederzeit aus den Briefkästen herausgezogen werden konnten?

Bzw. müssen Personen, die tatsächlich diese Messer erhalten haben, bezahlen? Obwohl sie diese an die "Händler" zurück geben wollten und diese nun angebliche Gebrauchsspuren festgestellt haben und nun auch volle Bezahlung einfordern?
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 17:10    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, hier besteht nach der Schilderung definitiv keine Zahlungsverpflichtung, vgl. dazu 241a BGB.

Ggf. steht hier sogar eine versuchte Nötigung im Raum, die ein Betroffener bei der Polizei anzeigen könnte.
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