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recht.de :: Thema anzeigen - (Betrug) Was tun nach einer Verjährung?
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(Betrug) Was tun nach einer Verjährung?

 
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Ilbasco
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.07.2006
Beiträge: 50

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 17:45    Titel: (Betrug) Was tun nach einer Verjährung? Antworten mit Zitat

Person A kauft von Person B einige Geräte auf Rechnung, bezahlt hierfür jedoch keinen Cent. A schickt mehrere Mahnungen, Mahnbescheide, Gerichtsvollzieher und gibt sich schliesslich geschlagen. Nach fast fünf Jahren erfährt A schliesslich das B kurz nach der Bestellung den Offenbarungseid geleistet hatte und somit wusste das er die Ware nicht bezahlen konnte. Nun drohte A mit Strafanzeige wegen Betrug und B reagierte daraufhin indem er begann kleine Raten zu bezahlen. Im März waren nun genau 5 Jahre seit der Bestellung und Lieferung vergangen und fortan blieb die Ratenzahlung aus und B reagierte nicht mehr auf Schreiben und Mahnungen.

A würde nun die angedrohte Strafanzeige erstatten damit B nicht ungestraft davon kommt. Doch wie stehen da seine Chancen? Nehmen Staatsanwälte und Gerichte es sehr genau mit der Verjährung oder gibt es da einen Spielraum? Person A denkt das Person B mit der Ratenzahlung lediglich Zeit gewinnen wollte bis die Verjährung eintritt um der Strafanzeige zu entkommen.
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gotto
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 1802
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 27.03.09, 08:42    Titel: Re: (Betrug) Was tun nach einer Verjährung? Antworten mit Zitat

Ilbasco hat folgendes geschrieben::
Nehmen Staatsanwälte und Gerichte es sehr genau mit der Verjährung oder gibt es da einen Spielraum?


1. JA!
2. NEIN!
_________________
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
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