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Kündigung während Probezeit

 
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Susi23
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Anmeldungsdatum: 02.08.2007
Beiträge: 661

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 12:20    Titel: Kündigung während Probezeit Antworten mit Zitat

Zitat:
Während der Probezeit kann jeder Vertragspartner das Vertragsverhältnis jederzeit ohne Angaben von Gründen fristlos schriftlich kündigen


Wie soll man diese Klausel verstehen ?

Kann der ArbG ohne Angaben von Gründen das Arbeitsverhältnis kündigen ?
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Anmeldungsdatum: 24.09.2004
Beiträge: 3898

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 12:40    Titel: Re: Kündigung während Probezeit Antworten mit Zitat

Susi23 hat folgendes geschrieben::
Kann der ArbG ohne Angaben von Gründen das Arbeitsverhältnis kündigen ?


Ja, das kann er innerhalb der ersten 6 Monate (von einigen Ausnahmen wie z.B. Schwangerschaft abgesehen) sowieso. Und er kann das auch völlig unabhängig davon, ob eine Probezeit vereinbart ist.

Er kann das aber nicht unbedingt fristlos tun.

Gesetzlich besteht eine Mindestkündigungsfrist innerhalb einer vereinbarten Probezeit von 2 Wochen. Diese kann nur aufgrund eines Tarifvertrages oder eines Arbeitsvertrages, wenn darin Bezug auf einen einschlägigen Tarifvertrag genommen wird, verkürzt werden.

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karli
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Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 12:48    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn das so vereinbart worden ist, warum nicht?
Ich vermute mal daß es sich um ein Ausbildungsverhältnis handelt und mit diesem Thread zusammenhängt und deshalb das Berufsbildungsgesetz Anwendung findet. Besonders § 22.
_________________
Wir machen das mit den Fähnchen!
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FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 24.09.2004
Beiträge: 3898

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 13:14    Titel: Antworten mit Zitat

karli hat folgendes geschrieben::
Wenn das so vereinbart worden ist, warum nicht?
Ich vermute mal daß es sich um ein Ausbildungsverhältnis handelt und mit diesem Thread zusammenhängt und deshalb das Berufsbildungsgesetz Anwendung findet. Besonders § 22.


Wenn es tatsächlich ein Ausbildungsverhältnis ist, ist das natürlich zutreffend.

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Susi23
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Anmeldungsdatum: 02.08.2007
Beiträge: 661

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 14:14    Titel: Antworten mit Zitat

Danke !

Ja es handelt sich um ein Ausbildungsverhältnis.

Könnte man diese Kündigung auch schon vor Antritt des Ausbildungsverhältnisses aussprechen ?
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matthias.
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 14:36    Titel: Antworten mit Zitat

Susi23 hat folgendes geschrieben::
Danke !

Ja es handelt sich um ein Ausbildungsverhältnis.

Könnte man diese Kündigung auch schon vor Antritt des Ausbildungsverhältnisses aussprechen ?


Wenn die Kündigung vor Antritt nicht im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag ausgeschlossen ist schon.

MfG
Matthias
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Susi23
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Anmeldungsdatum: 02.08.2007
Beiträge: 661

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 14:59    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der Auszubildende am 01.04.2009 anfangen sollte, kann man dann zum 30.03.2009 kündigen oder muss man zum 01.04.2009 kündigen ?
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karli
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Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 15:04    Titel: Antworten mit Zitat

Alleine aus dem Wortlaut
Zitat:
Während der Probezeit
würde ich schliessen, daß Diese mindestens begonnen haben muß. Das wäre ja am 30 sten nicht der Fall.
_________________
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