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Darf Mann bei Trennung ruiniert werden?

 
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deobaldt
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 26.03.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 18:41    Titel: Darf Mann bei Trennung ruiniert werden? Antworten mit Zitat

Ich lebe im Trennungsjahr und habe ein paar Fragen zur Vorgehensweise eines Anwalts.

Die Trennung von meiner Frau verläuft als Rosenkrieg, Sie hat einen Anwalt der allgemein den Ruf eines "Wadenbeissers" hat und der im Augenblick versucht mich wirtschaflich zu ruinieren. Folgender Fall:

Kurz nach der Trennung wurde ich arbeitslos. Daraufhin bemühe ich mich jetzt um die Selbstständigkeit. Die Chancen sehen auch ganz gut aus. Jetzt soll ich Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt zahlen (2 Kinder, 7 & 9). Da ich im letzten Jahr gut verdient habe, will der gegnerische Anwalt den TU am letztjährigen Einkommen festmachen. Meine Ex hat einen 400 Euro Job. Wir haben ein Haus gekauft und entsprechend Schulden. Mein Vorschlag war wie folgt: Damit die Kinder im Haus verbleiben können, zahle ich KU und die Schulden ab. Meiner Frau möchte ich in diesem Fall keinen TU zahlen. Geht auch faktisch nicht, denn ALG1 plus Förderung gibt nicht die Welt her. Gefordert werden Summen die das übersteigen, was ich bekomme. Die Firma wirft hier noch nicht genug ab um hiervon leben zu können. Zudem beansprucht der Anwalt den PKW den ich in die Ehe mit eingebracht habe, nur weil ich inden letzten 3 Jahren einen Firmenwagen hatte und meine Ex somit meinen PKW benutzen dürfte. Ohne PKW kann ich meine Arbeit nicht verrichten, einen PKW kaufen ist finanziell auch nicht drin.

Wie kann ich mich gegen einen solchen Anwalt wehren? Mein Anwalt scheint hier etwas überfordert zu sein. Wenn die Gegenseite die Forderungen durch bekommt, bin ich nicht in der Lage zu leben (betteln gehen?) oder mein Gewerbe zu führen.
Ich finde die Vorgehensweise extrem niederträchtig, es gibt keine Gespräche, alles wird sofort eingeklagt, meine Anwaltskosten steigen und letztendlich hat niemand etwas davon. Ich habe schon überlegt ob ich bei der Anwaltskammer etwas erreichen kann. Eine Trennung kann doch nicht das Ende des ein oder anderen Partners bedeuten. Wenn ich eine Chance habe und mein Gewerbe sich gut entwickelt, kommt letztendlich mehr in die Kasse meiner Ex. Ich will für meine Kinder gerne das Beste, aber aus einer kaputten Beziehung macht dieser Anwalt einen Kriegsschauplatz, ich sehe das auch mit Sicht auf die Kinder und mein Verhältnis zu ihnen als eine unnötige Verschärfung einer schwierigen Situation. Sowas kann doch nicht in einem Rechtsstaat durchgehen?
Wie ist denn hier die Rechtslage?

Es wäre schön, wenn ich hier etwas mehr darüber erfahren könnte.
Danke im Vorraus!
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hans1961
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.07.2005
Beiträge: 84
Wohnort: Frankfurt

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 22:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich weiss nur, dass - nach Scheidung - gegenüber den Kindern ein Selbstbehalt von mindestens 900 EUR mtl. und ggü. der kinderbetreuenden Mutter von 1100 EUR mtl. beim Unterhaltszahler verbleiben muss; alle weitergehenden Forderungen muss der Anwalt abwehren können, sonst wäre er seinen Beruf nicht wert. Alles darüber hinaus zu Gunsten des Zahlers kann aber freiwillig vereinbart werden.

Vor der Scheidung kann ggfs. sogar ein höherer "Trennungsunterhalt" eingefordert werden, um dem entgegenzuwirken, braucht es schon einen gewieften und schnell reagierenden Anwalt.

Viel Glück.
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Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 23:14    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der unterhaltspflichtige getrennt lebende Ehemann in irgendeiner Weise Veranlassung dazu gegeben hat, dass sein früheres Arbeitsverhältnis beendet worden ist, kann sein früheres Erwerbeinkommen weiterhin als fiktives Einkommen der Berechnung der Höhe des Kindesunterhalts und des Trennungsunterhalts zugrunde gelegt werden. Von einem Arbeitnehmer, der unterhaltspflichtig ist, kann verlangt werden, dass er alles vermeidet, was zum Verlust seines Arbeitsplatzes führen kann.

Wenn der unterhaltspflichtige getrennt lebende Ehemann keine Veranlassung zum Verlust seines früheren Arbeitsplatzes gegeben hat, kann von ihm erwartet werden, dass er sich intensiv um einen neuen Arbeitsplatz bemüht, um möglichst bald wieder seine Unterhaltspflichten erfüllen zu können, und seine Absicht, selbstständig tätig zu werden, zurückstellt, da erfahrungsgemäß während eines längeren Zeitraums die Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit deutlich geringer sein werden als die Einkünfte aus einer nichtselbstständigen Erwerbstätigkeit. Bemüht sich der arbeitslose Unterhaltspflichtige nicht um einen neuen Arbeitsplatz, können ihm die Einkünfte, die er erzielen könnte, als fiktives Erwerbseinkommen zugerechnet werden.

Nach etwa einem Jahr der Trennung der Eheleute wird von der Ehefrau erwartet, dass sie eine Arbeitstätigkeit mit einer längeren Arbeitszeit aufnimmt, soweit nicht die notwendige Betreuung der Kinder dem entgegensteht.

Wenn sich die Eheleute nicht über die Höhe des Trennungsunterhalts einigen können, wird darüber letztlich das Familiengericht zu entscheiden haben.

Die Rechtsanwaltskammer ist übrigens nicht befugt, sich mit einer solchen Angelegenheit zu befassen. Ein Rechtsanwalt ist der Vertreter der Interessen seines Mandanten. Soweit erkennbar, nimmt der Rechtsanwalt der Ehefrau deren Interessen wahr und geht dabei nicht über das vertretbare Maß hinaus.

Dass der Ehemann den Eindruck gewonnen hat, die an ihn gestellten Ansprüche seiner Ehefrau seien überzogen, ist nichts Besonderes. Überzogene Ansprüche kann er zurückweisen, wenn der von ihm beauftragte Rechtsanwalt ihm dazu rät.
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deobaldt
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Anmeldungsdatum: 26.03.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 27.03.09, 12:53    Titel: Antworten mit Zitat

Erstmal Danke für die Informationen.
Ich möchte noch folgende Punkte hinzufügen:

Das Arbeitsverhältnis wurde während einer Probezeit fristgerecht durch den Arbeitgeber gekündigt. Somit sehe ich hier kein Eigenverschulden.
Die Selbstständigkeit war schon während der Ehe geplant und ist von beiden Parteien bejaht worden.
Ich verstehe den Passus über die Verpflichtungen des Rechtsanwalts. Jedoch sehe ich hier eine Forcierung der Umstände, diese geht ganz bestimmt auch zu Lasten der Kinder. Und hier kann ich nicht verstehen, das es keine Möglichkeit gibt, mit der Gegenpartei eine gütliche Einigung zu treffen. Alles Einklagen, den Ehemann ruinieren, das kann doch nicht die Lösung für eine solche Situation sein.

Nochmals deutlich, ich würde ja gerne für meine Kinder auch höhere Beträge aufbringen, werde jedoch dabei durch die Gegenseite blockiert, weil sie mich hindert meine berufliche Situation selbstständig zu verbessern. Das Potenzial dazu ist mehr als vorhanden. Wenn von mir eine Aufgabe der beruflichen Karriere verlangt werden kann, so sollte doch auch zumindest meine Ex zu einer über einen 400 Euro Job hinausgehenden Tätigkeit herangezogen werden können. Letztendlich hat sie den jetzigen Job vor der Trennung begonnen und dafür gesorgt, das die Kinder in den Ganztag kommen.

Ich bin mir darüber im Klaren, das Anwälte jedes vertretbare Maß für ihre Mandanten ausnutzen sollen. Jedoch halte ich die Verweigerung einer gütlichen Einigung für eine Unverhältnismässigkeit. Ich bin mir aber auch bewusst, das jener Anwalt mit jeder Klage seine eigenen Taschen ebenso füllt. Und dann Frage ich mich wie dies im Verhältnis zu dem entstandenen Schaden stehen soll. Alle beruflichen Engagements in Ehren, wir sollten doch auch immer das Wohl derer, die hier letztendlich unverschuldet drunter leiden, die Kinder, sehen. Sollte der Anwalt wirklich nur die Interessen seiner Mandantin wahrnehmen, dann ist sie für die Forcierung der Situation verantwortlich und zeigt damit, das ihr materielle Dinge weit aus wichtiger sind als die Kinder.
Ich bin bereit meine UZs zu leisten, habe und werde mich dem auch nicht verweigern. Es geht hier um eine vertretbare Höhe - soll ich denn allen Ernstes meine Karriere aufgeben, mich finanziell ruinieren lassen nur damit meine Ex sich ein feines Leben machen kann? Wovon soll ich denn selber leben?
Recht kann nicht bedeuten, das sich einer der beiden alle Rosinen aus dem Kuchen picken kann. Ich hoffe nur das der Richter hier die Situation klar erkennt und eine entsprechendes Urteil fällt.
_________________
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Franz Königs
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 27.03.09, 13:55    Titel: Antworten mit Zitat

deobaldt hat folgendes geschrieben::
Jetzt soll ich Trennungsunterhalt ..... zahlen. ..... Meiner Frau möchte ich ..... keinen TU zahlen.

Es wäre denkbar, dass eine einvernehmliche Regelung über die Höhe des Kindes- und des Ehegattenunterhalts gefunden werden kann, wenn der Ehemann sich nicht weiter weigert, der Ehefrau den ihr gesetzlich zustehenden Trennungsunterhalt zu zahlen.

Nach der Düsseldorfer Tabelle ist dem Ehemann für die Deckung seines eigenen Lebensbedarfs gegenüber seinen Kindern ein Selbstbehalt in Höhe von 900 Euro, gegenüber der Ehefrau in Höhe 1.000 Euro monatlich zu belassen.
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deobaldt
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Anmeldungsdatum: 26.03.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 27.03.09, 14:02    Titel: Antworten mit Zitat

Franz Königs hat folgendes geschrieben::
deobaldt hat folgendes geschrieben::
Jetzt soll ich Trennungsunterhalt ..... zahlen. ..... Meiner Frau möchte ich ..... keinen TU zahlen.

Es wäre denkbar, dass eine einvernehmliche Regelung über die Höhe des Kindes- und des Ehegattenunterhalts gefunden werden kann, wenn der Ehemann sich nicht weiter weigert, der Ehefrau den ihr gesetzlich zustehenden Trennungsunterhalt zu zahlen.

Nach der Düsseldorfer Tabelle ist dem Ehemann für die Deckung seines eigenen Lebensbedarfs gegenüber seinen Kindern ein Selbstbehalt in Höhe von 900 Euro, gegenüber der Ehefrau in Höhe 1.000 Euro monatlich zu belassen.


Leider verweigert der gegnerische Anwalt sich gegen einvernehmliche Regelungen. Es geht mir primär um die Höhe des TU die mir keinen Überlebensspielraum lassen wird. Genau diese Verweigerung halte ich für eine Unverhältnismässige Handlung denn sie führt nur zu Streit und weiteren Kosten. Ob meine Ex hier die Drahtzieherin der Verweigerung ist, kann ich nicht genau sagen. Ich kenne nur den Ruf Ihres Anwalts, der mir von einigen Betroffenen bereits als notorischen Kläger geschildert wurde.
_________________
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Roni
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 27.03.09, 14:07    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Mein Vorschlag war wie folgt: Damit die Kinder im Haus verbleiben können, zahle ich KU und die Schulden ab. Meiner Frau möchte ich in diesem Fall keinen TU zahlen.


Wie hoch ist denn die mtl. Belastung vom Haus ?
Ihr könntet doch auch das Haus verkaufen, dann wäre die Belastung weg und ud könntest dieses Geld für den Unterhalt verwenden.

Gruß roni
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deobaldt
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Anmeldungsdatum: 26.03.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 27.03.09, 14:12    Titel: Antworten mit Zitat

Roni hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Mein Vorschlag war wie folgt: Damit die Kinder im Haus verbleiben können, zahle ich KU und die Schulden ab. Meiner Frau möchte ich in diesem Fall keinen TU zahlen.


Wie hoch ist denn die mtl. Belastung vom Haus ?
Ihr könntet doch auch das Haus verkaufen, dann wäre die Belastung weg und ud könntest dieses Geld für den Unterhalt verwenden.

Gruß roni


Hi Roni,
ja Haus verkaufen ist in Überlegung, Kosten sind um die 800 Euro pro Monat. In 2 Stunden kommt ein Makler deswegen um zu schätzen was wir für einen Preis erzielen könnten. Hatte anfangs davon abgesehen weil ich den Kindern ihre vertraute Umgebung erhalten wollte. Wird wohl dann leider nichts draus, dank meiner Ex und ihrem Anwalt.
Mal sehen was draus wird......Danke.
LG
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