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Darf Riester vom Unterhalt abgezogen werden?

 
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hutzenduddel
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.11.2005
Beiträge: 32

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 18:44    Titel: Darf Riester vom Unterhalt abgezogen werden? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

Frau A hat sich von Mann B 2008 getrennt, 2 Kinder unter 3 Jahren.

B zahlt A den vereinbarten Unterhalt. Plötzlich will B weniger Unterhalt zahlen, weil B nachträglich, d.h. nach der Trennung und nach Unterhaltsberechnung eine Riesterrente abgeschlossen hat. Den Betrag der Riesterrente will B vom vereinbarten Kindesunterhalt abziehen.

Ist dies rechtens? Oder muß B den vereinbarten Kindesunterhalt weiter zahlen ohne Berücksichtigung der Riesterrente?

Danke im Voraus für alle Antworten.
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Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 23:32    Titel: Antworten mit Zitat

Der Vater darf den Betrag der Riesterrente nicht von dem vereinbarten Kindesunterhalt abziehen.
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Holzschuher
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 23:39    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

in welcher Form wurde denn die Vereinbarung geschlossen?

Grundsätzlich sind Änderungen, die wesentlich sind, also eine Veränderung des Zahlbetrages von ca. 10% und mehr ausmachen, möglich und eine Abänderung denkbar.

Hier ist das Problem, dass diese Änderung nach der Entstehung der Verpflichtung eingetreten ist, also gerade in Kenntnis dieser Verpflichtung.

Wäre es ein Kredit, würde ich Franz Königs so pauschal zustimmen wollen.

Bei einer Altersvorsorge könnte man jedoch in Betracht ziehen, ob die monatliche Aufwendung für die Riesterrente zusammen mit ggf. anderen Altersvorsorgeaufwendungen neben den gesetzlichen die vom BGH aufgestellte Grenze von 4% des Brutto übersteigt oder nicht.
_________________
Gruß
Peter H.
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yamato
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 2207
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 27.03.09, 10:05    Titel: Antworten mit Zitat

Wobei ein direkter Abzug vom Kindesunterhalt immer falsch sein dürfte, ggf. müsste das unterhaltsrelevante Einkommen neu festgestellt werden und dann evtl. neue Unterhaltsbeträge vereinbart werden.
Sollte es sich um einen Mangelfall gehandelt haben wäre derAbzug der Riesterbeiträge sowieso grenzwertig.
_________________
ausgezeichnet
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