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E-mail an Behörde
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mikaba
Gast





BeitragVerfasst am: 26.03.09, 18:44    Titel: E-mail an Behörde Antworten mit Zitat

Hallo und guten Abend zusammen,

habe ein Schreiben einer Behörde erhalten.
Auf diesem Schreiben war die e-mail-Adresse des Ansprechpartners vermerkt.

Dann habe ich auf diesem Brief per e-mail geantwortet.
Ich habe diese Nachrichtenübermittlung so eingestellt, daß ich automatisch eine Nachricht per mail erhalte, wenn der Adressat die von mir gesendete Nachricht aufruft.

Meine Nachricht wurde nachweislich und ordnungsgemäßt übermittelt, aber nicht vom Adressaten aufgerufen. Dies ist nun schon ein paar Monate her.

Meine Frage nun dazu:
- ist der Empfänger einer e-mail dazu verpflichtet, eine an ihm adressierte e-mail auch
aufzurufen, wenn er die Kontaktmöglichkeit im Briefkopf angegeben hat?

Von der Bearbeitungszeit bzw. einer Beantwortung möchte ich erst gar nicht reden.

Würde mich über eine Antwort freuen - Danke.

Viele Grüße ans Team,
mikaba
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 23:21    Titel: Re: E-mail an Behörde Antworten mit Zitat

mikaba hat folgendes geschrieben::

Dann habe ich auf diesem Brief per e-mail geantwortet.
Ich habe diese Nachrichtenübermittlung so eingestellt, daß ich automatisch eine Nachricht per mail erhalte, wenn der Adressat die von mir gesendete Nachricht aufruft.

Ein vernuenftig eingestelltest Mailprogramm ignoriert Lesebestaetigungen.
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Roni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 27.03.09, 08:00    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ein vernuenftig eingestelltest Mailprogramm ignoriert Lesebestaetigungen.


und Behörden haben sowas Winken
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 27.03.09, 08:08    Titel: Antworten mit Zitat

Und um es rechtlich zu machen, es gibt keinen Anspruch darauf, elektronisch mit Behörden zu kommunizieren, auch wenn der beschriebene Sachverhalt nicht die feine englische Art ist.

Ausnahmen sind nur denkbar, wenn die Behörde bestimmte Verfahrensschritte mit einer qualifizierten Signatur anbietet, machen aber wohl die wenigsten.
_________________
It's not about left or right, it's about right and wrong.
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mikaba
Gast





BeitragVerfasst am: 27.03.09, 17:26    Titel: E-mail an Behörde Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,
Danke für die Antworten.

Bin zwar von der Wahrheit nicht begeistert, aber da kann mal wohl nichts machen.

Gruß,
mikaba
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Phönix3
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.02.2008
Beiträge: 2531

BeitragVerfasst am: 28.03.09, 06:06    Titel: Re: E-mail an Behörde Antworten mit Zitat

Richard Gecko hat folgendes geschrieben::
Ein vernuenftig eingestelltest Mailprogramm ignoriert Lesebestaetigungen.

Geschockt Tatsächlich ? Ich bewzeifle, dass so etwas a) standardmässig in der Software geliefert wird und b) generell sinnvoll ist. WOHER SOLL denn der Absender wissen, dass seine Mail nicht beim Empfänger im SPAM-Ordner gelandet ist und deshalb gar nicht gesichtet wurde ? Er hat doch bei einer elektronischen Übermittlung per Mail nur die einzige Möglichkeit, anhand der Lesebestätigung überhaupt festzustellen, dass das Schreiben gesehen wurde oder er muss hinterhertelefonieren und nachfragen. (Watt für'n Aufwand)
Kann es denn nicht eher so sein, dass viele Empfänger denken: "Äh, weiss noch nicht, ob ich mit dem Inhalt übereinstimmen kann, sag' mal lieber "nein" zur abgeforderten Lesebestätigung. Einige Mitarbeiter (spezielle auf Behörden) meinen nämlich, sie würden damit "Ja" (also auch rechtlich relevant) zum INHALT der Mail geben und wollen sich natürlich nicht festlegen, IRGEND ETWAS "bestätigt" zu haben. Manche Menschen lesen nur.....bestätigung........und werden vorsichtig. Das eine Lesebestätigung nur bestätigt, das Schreiben erhalten zu haben, mehr nicht ! ist vielen so auf die Schnelle nicht im Bewusstsein.
LG Phönix
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cmd.dea
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.05.2008
Beiträge: 1872
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 28.03.09, 12:18    Titel: Antworten mit Zitat

spraadhans hat folgendes geschrieben::
Und um es rechtlich zu machen, es gibt keinen Anspruch darauf, elektronisch mit Behörden zu kommunizieren, auch wenn der beschriebene Sachverhalt nicht die feine englische Art ist.

Ausnahmen sind nur denkbar, wenn die Behörde bestimmte Verfahrensschritte mit einer qualifizierten Signatur anbietet, machen aber wohl die wenigsten.


Naja, was die allgemeine Kommunikation und somit auch den Zugang von Erklärungen angeht, hat sich inzwischen schon die Ansicht durchgesetzt, dass derjenige, der eine bestimmte Kommunikationsart anbietet (zB. auf dem Briefkopf) auch Kommunikation hierüber akzeptieren muss. Das wurde zwar überwiegend für Private festgestellt, der Grundsatz klingt jedoch sehr allgemein. Und ich wüsste nicht, warum eine Behörde, die Email Adressen auf dem Briefkopf anbietet, Erklärungen, die hierüber eingehen (so sie nicht einer anderen Form bedürfen) nicht gegen sich gelten lassen müssen (und somit ohne Zugangsfiktion ignorieren könnten).

vgl. VG München, Beschluss vom 06.10.2008, Az. M 4 E 08.3579

"Bei Verwendung moderner Kommunikationsmittel hängt der Zugang jedoch in erhöhtem Maße von Umständen ab, die in der Sphäre des Empfängers liegen, weshalb eben auch eine besondere Zugangseröffnung gemäß Art. 3a Abs. 1 BayVwVfG erforderlich ist. Hiermit gibt der Empfänger aber zugleich zu erkennen, dass die Verwendung der modernen Kommunikationsform für die Übermittlung des konkreten VA auch in seinem Interesse liegt. Es erscheint daher gerechtfertigt, dem Empfänger die Obliegenheit zu übertragen, durch geeignete Vorkehrungen sicherzustellen, dass sein Gerät einsatzbereit ist, wenn er mit dem Eingang behördlicher Erklärungen zu rechnen hat. Auf Hindernisse aus seinem Bereich kann sich der Empfänger nicht berufen, da er diesen durch geeignete Vorkehrungen begegnen kann und muss (vgl. Stelkens/ Bonk/ Sachs, a.a.O., § 41 RdNr. 87 ff.; Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 67. Auflage, § 130 BGB, RdNr. 5, 7)."

Wie gesagt, das gilt im konkreten Fall zwar für die andere Seite. Ich sehe aber keinen Grund, diesen Grundsatz nicht auch für Behörden anzuwenden. Wenn sie keine Email Kommunikation wünschen, sollen sie die Adressen nicht angeben.

Gruß
Dea
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mikaba
Gast





BeitragVerfasst am: 28.03.09, 18:50    Titel: E-mail an Behörde Antworten mit Zitat

Hallo und guten Abend zusammen,
danke für die Zuschriften.

Unter: "VG München, Beschluss vom 06.10.2008, Az. M 4 E 08.3579" konnte man leider nichts im Internet finden.
Bitte nur Nachweise bzw. Hinweise angeben, unter denen ich auch nähere und sinnvolle Informationen beziehen kann - Danke.

Gruß,
mikaba
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nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 28.03.09, 19:02    Titel: Re: E-mail an Behörde Antworten mit Zitat

mikaba hat folgendes geschrieben::
Bitte nur Nachweise bzw. Hinweise angeben, unter denen ich auch nähere und sinnvolle Informationen beziehen kann - Danke.

Vllt. interessiert andere User dieser Hinweis aber trotzdem? Also sollten auch solche Hinweise gegeben werden Idee
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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mikaba
Gast





BeitragVerfasst am: 28.03.09, 19:09    Titel: E-mail an Behörde Antworten mit Zitat

Hallo,

Meldungen bzw. Kommentare wie von "Nordlicht02" kann man sich sparen.
Sie haben keinen inhaltlichen Nutzen!

Gruß,
mikaba
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nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 28.03.09, 19:18    Titel: Re: E-mail an Behörde Antworten mit Zitat

mikaba hat folgendes geschrieben::
Meldungen bzw. Kommentare wie von "Nordlicht02" kann man sich sparen.
Sie haben keinen inhaltlichen Nutzen!

Sie sollten vielleicht auch bedenken, dass Sie hier nicht allein sind und lesen.
Und andere interessiert der von cmd.dea gegebene Hinweis vielleicht sehr wohl, ob es Ihnen nun passt oder nicht. Und was hier für Hinweise gegeben werden entscheiden nicht Sie, sondern derjenige, der es postet.
Also immer schön den Ball flach halten Sehr böse
_________________
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mikaba
Gast





BeitragVerfasst am: 28.03.09, 19:42    Titel: E-mail an Behörde Antworten mit Zitat

Hallo,

An "nordlicht02"
- ich weiß, daß ich nicht allein hier bin und auch nicht allein hier lesen kann!
- unter dem Hinweis von cmd.dea gibt es leider keinen Hinweis nach meiner Internet-
Recherche - lasse mich gerne eines besseren belehren!
- Hinweise sollten nützlich und im Sinn nachvollziehbar sein.

Was Sie anbetrifft, nicht anderen Menschen etwas vorwerfen, was inhaltlich nicht der Wahrheit entspricht und deshalb m.M.n. haltlos sind.

Freue mich über Antworten, die mir weiterhelfen - Danke.

mfg,
mikaba
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Bob Loblaw
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.06.2007
Beiträge: 1258

BeitragVerfasst am: 28.03.09, 19:53    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn ich also eine Antwort auf Ihre Frage habe, die Sie nicht im Netz finden können, ist diese also nichts wert? Die komplette Kommentarliteratur die nicht 0nline einsehbar ist, ist also nutzlos? Was haben die Menschen nur gemacht bevor es Internet gab? Wie wäre es wenn Sie den Hintern hochbewegen und in eine Bücherei stiefeln wenn es so wichtig ist. Ihre Anspruchshaltung gegenüber denjenigen, die hier kostenlos und freiwillig antworten ist mehr als unverschämt.
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nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 28.03.09, 20:16    Titel: Re: E-mail an Behörde Antworten mit Zitat

mikaba hat folgendes geschrieben::

- ich weiß, daß ich nicht allein hier bin und auch nicht allein hier lesen kann!

Das ist doch schon mal was.

mikaba hat folgendes geschrieben::
- unter dem Hinweis von cmd.dea gibt es leider keinen Hinweis nach meiner Internet-
Recherche - lasse mich gerne eines besseren belehren!

Die Antwort hat bereits Bob Loblaw gegeben. Cool

mikaba hat folgendes geschrieben::
- Hinweise sollten nützlich und im Sinn nachvollziehbar sein.

1. Wo steht das?
2. Der Hinweis von cmd.dea ist nützlich.

Was Sie anbetrifft, nicht anderen Menschen etwas vorwerfen, was inhaltlich nicht der Wahrheit entspricht und deshalb m.M.n. haltlos sind.[/quote]
Ich suche es, kann's aber nicht finden.
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 28.03.09, 20:39    Titel: Re: E-mail an Behörde Antworten mit Zitat

mikaba hat folgendes geschrieben::
...
Meldungen bzw. Kommentare wie von "Nordlicht02" kann man sich sparen.
Sie haben keinen inhaltlichen Nutzen!
...

Hallo mikaba,

lassen Sie uns bitte hier weiterhin einen freundlichen Umgangston pflegen. Gerne erinnere ich Sie an den Sinn dieses Forum:

recht.de-Knigge, die Juriquette hat folgendes geschrieben::
...
Die Foren auf dieser Website bieten Ihnen eine Gelegenheit, über Fragen des Rechts zu diskutieren. Aber keine Angst: Sie finden hier keine geschlossene Gesellschaft fachsimpelnder Juristen. Wir wünschen uns, dass sowohl Fachleute als auch die sprichwörtlichen „interessierten Laien“ mit Gewinn teilnehmen können.
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...

Hier darf sich jeder User zu Wort melden und sich an der Diskussion beteiligen.

Liebe Grüße

Klaus
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