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Verfasst am: 26.03.09, 19:05 Titel: Gewohnheitsrecht und das liebe Weihnachtsgeld
Hallo ihr lieben, ich bin noch neu hier und möchte folgende Frage stellen:
Wie sieht es aus mit dem Gewohnheitsrecht ?
Zur Sache: Ich habe 4 Jahre am Stück gleichbleibendes Weihnachtsgeld erhalten, dies aber nur per Barzahlung, also nicht nachweisbar. Nun hat letztes Jahr eine Kollegin alleine das Weihnachtsgeld bekommen, weil sie in der Zeit im Büro anwesend war, der Rest ging stillschweigend leer aus. Kann ich auf Nachzahlung bedingt des Gewohnheitsrecht hoffen und dies auch einfordern ?
Würde mich über Antworten freuen....Grüße aus Kölle....Sarah
warte mal, das ist jetzt nicht ok,...das lief schon alles richtig ab, vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt. Natürlich ist das auf den Lohnabrechnung mit dabei und auch korrekt gebucht, aber eben als normaler Lohn und nicht explizit als Weihnachtsgeld benannt....
Bitte...das hier ist kein Aufruf für igendwelche Vorwürfe mir oder meinem Arbeitgeber gegenüber, sondern wirklich eine Frage, womit ich das Gewohnheitsrecht belegen kann......
Ja, dreimal der gleiche Betrag, dreimal kommentarlos gezahlt....das dies darunter fällt weiß ich ja bereits, aber wo steht sowas geschrieben ? Das ist mein Problem....gibt es rechtlich eine Festlegung, kann ich das rechlich belegen ?
Gibt es dazu einen Paragraphen ? Woher kommt das sogenannte Gewohnheitsrecht ? Worauf kann ich mich berufen ?
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