Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Gewohnheitsrecht und das liebe Weihnachtsgeld
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Gewohnheitsrecht und das liebe Weihnachtsgeld

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Arbeitsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
engelchen-mail
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.03.2009
Beiträge: 5
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 19:05    Titel: Gewohnheitsrecht und das liebe Weihnachtsgeld Antworten mit Zitat

Hallo ihr lieben, ich bin noch neu hier und möchte folgende Frage stellen:

Wie sieht es aus mit dem Gewohnheitsrecht ?

Zur Sache: Ich habe 4 Jahre am Stück gleichbleibendes Weihnachtsgeld erhalten, dies aber nur per Barzahlung, also nicht nachweisbar. Nun hat letztes Jahr eine Kollegin alleine das Weihnachtsgeld bekommen, weil sie in der Zeit im Büro anwesend war, der Rest ging stillschweigend leer aus. Kann ich auf Nachzahlung bedingt des Gewohnheitsrecht hoffen und dies auch einfordern ?

Würde mich über Antworten freuen....Grüße aus Kölle....Sarah
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 19:54    Titel: Antworten mit Zitat

Ich wäre u.U. froh keine Anzeige wg. Sozialversicherungsbertrug und Steuerhinterziehung zu bekommen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
engelchen-mail
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.03.2009
Beiträge: 5
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 20:22    Titel: Antworten mit Zitat

warte mal, das ist jetzt nicht ok,...das lief schon alles richtig ab, vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt. Natürlich ist das auf den Lohnabrechnung mit dabei und auch korrekt gebucht, aber eben als normaler Lohn und nicht explizit als Weihnachtsgeld benannt....

Bitte...das hier ist kein Aufruf für igendwelche Vorwürfe mir oder meinem Arbeitgeber gegenüber, sondern wirklich eine Frage, womit ich das Gewohnheitsrecht belegen kann...... Verrückt
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 20:30    Titel: Antworten mit Zitat

Also ist es auf der Abrechnung ja doch nachweisbar?

War es immer derselbe Betrag?
Wenn ja und er wurde 3 mal kommentarlos gezahlt, ist das betriebliche Übung.

MfG
Matthias
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
engelchen-mail
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.03.2009
Beiträge: 5
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 20:36    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, dreimal der gleiche Betrag, dreimal kommentarlos gezahlt....das dies darunter fällt weiß ich ja bereits, aber wo steht sowas geschrieben ? Das ist mein Problem....gibt es rechtlich eine Festlegung, kann ich das rechlich belegen ?

Gibt es dazu einen Paragraphen ? Woher kommt das sogenannte Gewohnheitsrecht ? Worauf kann ich mich berufen ?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Arbeitsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.