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Gestohlenes Fahrrad wiedergefunden

 
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ich1234
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 31.08.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 19:10    Titel: Gestohlenes Fahrrad wiedergefunden Antworten mit Zitat

Hallo,

bin mir nicht wirklich sicher, ob dies das richtige Forum ist - aber im Kern hat es ja etwas mit Strafrecht zu tun...

Angenommen es wurde einer Person letzten Sommer das Fahrrad gestohlen (vom Schulfahrradständer). Es handelt sich um ein sehr altes Rad - Rechnung etc. ist also nicht vorhanden.
Eine Anzeige gegen Unbekannt wurde damals nicht gemacht - Rahmennummer etc. ist nicht bekannt.


Nun findet die Person plötzlich das Fahrrad auf dem Abstellplatz der Schule. Es ist noch Unterricht, der Täter ist Namentlich nicht bekannt.

Wie hat man vorzugehen? Darf man das Fahrrad einfach mitnehmen (ist ja immer noch das Eigentum des Bestohlenen)? Oder soll man die Polizei rufen?

Falls die Polizei gerufen werden muss. Wie kann man seinen Anspruch auf das Fahrrad beweisen? Rechnungen, Rahmennummer etc. ist ja leider nicht vorhanden. Eine Anzeige wurde damals auch nicht gemacht. Lediglich eine Hand voll Zeugen könnten aussagen.

Wie ist die Rechtslage?
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Obermotzbruder
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 21:51    Titel: Antworten mit Zitat

Und Sie und die Zeugen können definitiv sagen, dass es dieses Fahrrad ist? Wenn ja, dann rufen Sie die Polizei. Wenn nein, dann wird es schwierig. Eventuell müsste der Dieb seinen Anspruch geltend machen. Damit man diesem habhaft wird, müsste das Fahrrad observiert werden. Das müssten Sie oder andere, aber nicht die Polizei machen. Die hat andere Hände voll zu tun, als ein altes Fahrrad zu überwachen.
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