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Berufshaftpflicht unsinnig?

 
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o0Pascal0o
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Anmeldungsdatum: 06.06.2007
Beiträge: 135
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 19:37    Titel: Berufshaftpflicht unsinnig? Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn ein Vermittler für eine Haftpflichtversicherung meinen würde, dass ein Berufshaftpflichtbaustein für mich unsinnig sei: "Ihr berufliches Risiko als Erzieher trägt Ihr AG, sofern Sie sich im Ang.verhältnis befinden." WEnn ich jetzt Erzieher in einer Kindertagesstätte wäre.

Wozu gibt es denn dann die ganzen Angebote - wo Lehrer und Erzieher bzw. Kindergärtner explizit genannt sind als versicherte Personen?

Und was ist genau ein "Ang.verhältnis"?

Gruß

Pascal
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Rembrandt
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 21:13    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Angestelltenverhältnis.
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o0Pascal0o
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Anmeldungsdatum: 06.06.2007
Beiträge: 135
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 21:31    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, soweit so klar. Aber woran erkennt man, ob man sich in einem Angestelltemverhältnis befindet.

Ich bekomme monatlich eine Lohn- und Gehaltsabrechnung. Ist das somit ein Angestelltenverhältnis?
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Versicherungsmensch
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Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 27.03.09, 09:14    Titel: Antworten mit Zitat

Äh....lies mich. Winken
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Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
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J_Denver
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 27.03.09, 09:52    Titel: Antworten mit Zitat

o0Pascal0o hat folgendes geschrieben::
Ja, soweit so klar. Aber woran erkennt man, ob man sich in einem Angestelltemverhältnis befindet.



Bisher habe ich immer die Meinung vertreten: "Es gibt keine dummen Fragen, sondern nur....." Verlegen
_________________
.........geschmeidig wie zwei Flachmänner®

81:2/ -4K
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Versicherungsmensch
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Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 27.03.09, 09:57    Titel: Antworten mit Zitat

J_Denver hat folgendes geschrieben::
o0Pascal0o hat folgendes geschrieben::
Ja, soweit so klar. Aber woran erkennt man, ob man sich in einem Angestelltemverhältnis befindet.



Bisher habe ich immer die Meinung vertreten: "Es gibt keine dummen Fragen, sondern nur....." Verlegen


Den Gedanken hatte ich auch, aber manchmal behalte ich diese für mich. Winken
_________________
Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
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pOtH
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 27.03.09, 12:29    Titel: Antworten mit Zitat

beispiel ist mal so verfasst das es auf mich passen würde (zum. wurde es mir mal so erklärt!).:

nehmen wir einmal an das X //edit// meine natürlich A//editend// pfleger in einer einrichtung für geistig schwer u. mehrfachbehinderte menschen ist, er pflegt,betreut u. fördert die clienten.
einer der clienten ist dekubitusgefährdet, er bekommt einen dekubitus, welcher noch recht früh von "fachkräften" behandelt wird. der betreuer verklagt die einrichtung auf schmerzensgeld u. bekommt vor gericht recht.
diese einrichtung will nicht auf ihrem "schaden" sitzen bleiben u. nimmt die dokumentation genauer unter die lupe - mitarbeiter a-c haben die doku lückenlos geführt u. dokumentiert was sie getan haben um einen dekubitus zu verhindern. d,f u. e waren etwas nachlässiger-.
alle erfüllungsgehilfen haben ihre arbeit gemacht ABER d,f u. e können dies nicht nachweisen (lückenhafte doku!) u. der arbeitgeber nimmt nun d,f u. e in regress u. gewinnt vor gericht - eben weil diese nicht nachweisen können das sie alles getan haben um einen dekubitus zu verhindern!

schmerzensgeld bei dekubiti geht mal eben in den 4 bis 5 stelligen bereich u. damit ist der schadensersatz (z.B krankenkasse) nicht mit drin!
es muss nicht sei ndas die einrichtung sich die kohle von den erfüllungsgehilfen holt ABER wenn dann kann das die existenz ganz schnell ruinieren - deshalb muss jeder für sich entscheiden ob er eine berufs/arbeitnehmerhaftpflicht abschließt od. nicht!
_________________
LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!


Zuletzt bearbeitet von pOtH am 27.03.09, 14:09, insgesamt 1-mal bearbeitet
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o0Pascal0o
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Anmeldungsdatum: 06.06.2007
Beiträge: 135
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 27.03.09, 19:36    Titel: Antworten mit Zitat

Macht es einen Unterschied, ob man sich im ÖD angestellt ist oder woanders?

-> bzw., kann man die Ausgangsaussage unterstreichen, oder nicht - wenn man als Erzieher(KiTa) bei der AWO angestellt wäre.
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 27.03.09, 19:56    Titel: Re: Berufshaftpflicht unsinnig? Antworten mit Zitat

o0Pascal0o hat folgendes geschrieben::
Hallo,

wenn ein Vermittler für eine Haftpflichtversicherung meinen würde, dass ein Berufshaftpflichtbaustein für mich unsinnig sei: "Ihr berufliches Risiko als Erzieher trägt Ihr AG, sofern Sie sich im Ang.verhältnis befinden." WEnn ich jetzt Erzieher in einer Kindertagesstätte wäre.
...

Eine Berufshaftpflichtversicherung im pädagogischen Bereich halte ich schon für sinnvoll (Ich habe selbst eine abgeschlossen). Für Gewerkschaftsmitglieder gibt es zudem günstige Angebote. Gerade beim Thema "Aufsichtspflicht und Haftung" kann schnell mal im Innenverhältnis der § 831 BGB Gegenstand einer Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber sein.
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o0Pascal0o
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.06.2007
Beiträge: 135
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 27.03.09, 20:56    Titel: Antworten mit Zitat

so 10€ aufpreis kostet eine Berufshaftpflicht ohne Gewerkschaftsmitglied zu sein bei einer Haftpflichversicherung:

"Als Ergänzung zur PHV (nicht für Senioren)
für im öffentlichen Dienst (Verwaltung) hoheitlich tätige Personen, z.B.
Beamte, Lehrer, Erzieher, … Prämie pro Person:
10,00 EUR"

Jedoch bleibt dann die Frage, ob es auch für Personen sinnvoll ist, welche nicht im öffentlichem Dienst arbeiten. Als Erzieher (AWO Kindertagesstätte) ist man ja eher nicht im ÖD angestellt, nehem ich an.
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Mount'N'Update
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Anmeldungsdatum: 17.09.2007
Beiträge: 1177
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 27.03.09, 21:11    Titel: Antworten mit Zitat

o0Pascal0o hat folgendes geschrieben::
Macht es einen Unterschied, ob man sich im ÖD angestellt ist oder woanders?


Schwer zu sagen. Das hängt evtl. auch von den Tarifverträgen ab. So ist z.B. bei den Angestellten im Öffentlichen Dienst geregelt, dass diese - analog zum Beamtenrecht - nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben, was ja bezüglich der Berufshaftpflichtversicherung ein wichtiger Aspekt wäre.

Wie das in anderen Branchen geregelt ist, weiß ich nicht. Weinen
_________________
Ich habe zu diesem Thema vor 15 Jahren eine Langzeitstudie anfertigen lassen, die ist allerdings noch in Arbeit.
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o0Pascal0o
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Anmeldungsdatum: 06.06.2007
Beiträge: 135
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 27.03.09, 21:13    Titel: Antworten mit Zitat

also bei Erziehern ist das aber auch so, dass wir nur grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben, meine ich. Und diese würde dann durch die Berufshaftpflicht abgedeckt?
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Herzog, Jörg
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Anmeldungsdatum: 30.09.2008
Beiträge: 1108
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 28.03.09, 00:06    Titel: Antworten mit Zitat

Erzieher haben jede Form von Fahrlässigkeit zu vertreten, nicht nur die grobe Fahrlässigkeit. Eine Privilegierung von Erziehern gibt es im deutschen Recht - erfreulicherweise - nicht.
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o0Pascal0o
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Anmeldungsdatum: 06.06.2007
Beiträge: 135
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 28.03.09, 00:15    Titel: Antworten mit Zitat

also müsste ein Erzieher auch bei leichter Farhlässigkeit für den Schaden aufkommen.

Warum dann die Aussage des Vermittlers? Die steht ja dazu im Gegensatz! -> "Ihr berufliches Risiko als Erzieher trägt Ihr AG, sofern Sie sich im Ang.verhältnis befinden."
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