Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Veröffentlichung von Bedienungsanleitungen
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Veröffentlichung von Bedienungsanleitungen

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Urheber- und Markenrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
UG
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.12.2005
Beiträge: 606
Wohnort: nördliche Halbkugel

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 20:10    Titel: Veröffentlichung von Bedienungsanleitungen Antworten mit Zitat

Ein Hobbyist möchte auf seiner privaten Homepage für ein Motorrad-Forum seine Eindrücke zu einem Motorrad schildern.
Er fotografiert das Teil in mehreren Ansichten und erstellt daraus einen längenen Artikel mit Dokumentationscharakter.
In dem Handbuch des Motorrads gibt es eine Seite, auf der beschrieben wird, wie man die Zündkerze wechselt. Weil das nicht so einfach nachvollziehbar ist, will er die Seite aus dem Handbuch auf seiner Seite veröffentlichen und mit eigenen Bildern und Erklärungen ergänzen.
Damit es keinen Zoff vom Hersteller des Motorrads wegen der Veröffentlichung einer Handbuchseite gibt, schreibt der Hobbyist den Hersteller artig an und erbittet dazu die Genehmigung.

Die Antwort lässt alles offen und so stellt sich die Frage, ob man es wagen kann diese Handbuchseite zu veröffentlichen, oder lieber nicht.
Welche Folgen könnte das für den Hobbyisten haben?
Hier das Antwortschreiben per Email:

--------------------------------------------------------
[Motorrad] XXX
Veröffentlichung auf Internetseite
--------------------------------------------------------

Sehr geehrter Herr XXX,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Es freut uns sehr, dass Ihnen der [Motorrad]
XXX so gut gefällt, dass Sie dafür sogar eine Internetseite eingerichtet haben.

Allerdings können wir Ihnen keine Genehmigung für die Verwendung des
Handbuchs geben, da wir, die [Hersteller], nicht die Rechteinhaberin sind. Dies könnte nur das Herstellerwerk selbst tun, aber erfahrungsgemäß reagieren die Kollegen nicht auf solche Anfragen.

Auf jeden Fall werden wir von unserer Seite aus keinerlei Schritte gegen die Verwendung der Unterlagen auf Ihrer Website einleiten, solange dies keinen kommerziellen Hintergrund hat und eine Quellenangabe erfolgt.

Mit freundlichen Grüßen

Txxxx Rxxxx

[Entfernt]


----------------------------------------------------------------

_________________
Die Unverantwortlichkeit meiner Ausführungen finden weder im KWKG, noch in der EnEV ihre Begründung.
Als Linkshänder kann ich keine seriöse Rechtsberatung geben!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 21:05    Titel: Antworten mit Zitat

*muff* Warum muss man ein Stammuser mit fast 600 Beiträgen auf die Forenregeln aufmerksam machen Traurig
_________________
Geist ist Geil!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
UG
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.12.2005
Beiträge: 606
Wohnort: nördliche Halbkugel

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 21:58    Titel: Antworten mit Zitat

Adromir hat folgendes geschrieben::
*muff* Warum muss man ein Stammuser mit fast 600 Beiträgen auf die Forenregeln aufmerksam machen Traurig
Sorry, dass war wirklich dumm ... Verlegen
_________________
Die Unverantwortlichkeit meiner Ausführungen finden weder im KWKG, noch in der EnEV ihre Begründung.
Als Linkshänder kann ich keine seriöse Rechtsberatung geben!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gerd aus Berlin
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.01.2005
Beiträge: 3021
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 30.03.09, 01:19    Titel: Antworten mit Zitat

Was können Inhaber von Urheber- und Verwertungsrechten von Werken tun und was die Mühlen der Justiz?

So Einiges von § 97 Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz bis zu § 111a Bußgeldvorschriften in http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/index.html .

In den Quellen zu spionieren fanden schon die alten Fandalen fon Forteil.

Gruß aus Berlin, Gerd
--------
"Weile an dieser Quelle
sieh unser Frühstück ist zur Stelle
Rotwein und Pimpinelle
und Bekassinchen zart und fein ..."
http://seegras.discordia.ch/LARP/Lieder/WeileAnDieserQuelle
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Urheber- und Markenrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.