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Verfasst am: 26.03.09, 20:10 Titel: Veröffentlichung von Bedienungsanleitungen
Ein Hobbyist möchte auf seiner privaten Homepage für ein Motorrad-Forum seine Eindrücke zu einem Motorrad schildern.
Er fotografiert das Teil in mehreren Ansichten und erstellt daraus einen längenen Artikel mit Dokumentationscharakter.
In dem Handbuch des Motorrads gibt es eine Seite, auf der beschrieben wird, wie man die Zündkerze wechselt. Weil das nicht so einfach nachvollziehbar ist, will er die Seite aus dem Handbuch auf seiner Seite veröffentlichen und mit eigenen Bildern und Erklärungen ergänzen.
Damit es keinen Zoff vom Hersteller des Motorrads wegen der Veröffentlichung einer Handbuchseite gibt, schreibt der Hobbyist den Hersteller artig an und erbittet dazu die Genehmigung.
Die Antwort lässt alles offen und so stellt sich die Frage, ob man es wagen kann diese Handbuchseite zu veröffentlichen, oder lieber nicht.
Welche Folgen könnte das für den Hobbyisten haben?
Hier das Antwortschreiben per Email:
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[Motorrad] XXX
Veröffentlichung auf Internetseite
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Sehr geehrter Herr XXX,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Es freut uns sehr, dass Ihnen der [Motorrad]
XXX so gut gefällt, dass Sie dafür sogar eine Internetseite eingerichtet haben.
Allerdings können wir Ihnen keine Genehmigung für die Verwendung des
Handbuchs geben, da wir, die [Hersteller], nicht die Rechteinhaberin sind. Dies könnte nur das Herstellerwerk selbst tun, aber erfahrungsgemäß reagieren die Kollegen nicht auf solche Anfragen.
Auf jeden Fall werden wir von unserer Seite aus keinerlei Schritte gegen die Verwendung der Unterlagen auf Ihrer Website einleiten, solange dies keinen kommerziellen Hintergrund hat und eine Quellenangabe erfolgt.
Mit freundlichen Grüßen
Txxxx Rxxxx
[Entfernt]
---------------------------------------------------------------- _________________ Die Unverantwortlichkeit meiner Ausführungen finden weder im KWKG, noch in der EnEV ihre Begründung.
Als Linkshänder kann ich keine seriöse Rechtsberatung geben!
*muff* Warum muss man ein Stammuser mit fast 600 Beiträgen auf die Forenregeln aufmerksam machen
Sorry, dass war wirklich dumm ... _________________ Die Unverantwortlichkeit meiner Ausführungen finden weder im KWKG, noch in der EnEV ihre Begründung.
Als Linkshänder kann ich keine seriöse Rechtsberatung geben!
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