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Verfasst am: 26.03.09, 22:19 Titel: Üble Nachrede im Internet
Ich habe eine Anzeige bekommen wegen übler Nachrede im Internet. Nun hab ich die Frage, muß, um den Tatbestand üble Nachrede zu erfüllen, dabei nicht wenigstens der Name des jenigen genannt werden? Oder genügt das, wenn ich etwas, zwar Wahres, aber nicht so Feines über jemanden in einem geschlossenen Forum geschrieben habe, denjenigen aber nur mit ner Abkürzung seines Nachnamens benannt hab, statt z.B. Milovic eben nur Milo?
Beispiel: Ich würde schreiben: Milo erstellt Fakeaccounts um andere User zu betrügen.
User Milovic zeigt mich aufgrund dessen wegen übler Nachrede im Internet an.Anzeige liegt mir hier vor.
Tatbestand erfüllt und Anzeige berechtigt? Oder nicht?
(der Name Milovic ist natürlich nicht der Echte, aber ähnlich mit ähnlicher Abkürzung)
Solange klar ist, wer gemeint ist, ist das egal. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
Es ist eigentlich so geschrieben, daß daraus nicht zu erkennen ist, wer genau gemeint ist, zumal die Abkürzung des Nachnamens sozsuagen wiederum ein Sammelname ist für männlich und weiblich, es geht weder draus hervor, wer namentlich gemeint ist, noch wo der/diejeinige wohnt. Und es ist in einem geschlossenen Forum geschrieben, wo Gäste nicht mitlesen können, wo der/diejenige eigentlich auch gesperrt ist, aber sich von einem Internet-Cafe (laut IP) einen Fakeaccount verschafft hat und es auf diese Art und Weise lesen konnte. In dem geschlossenen Forum sind exakt 9 Mitglieder, wovon 6 wissen, wer gemeint ist. Öffentlich für jeden zu elsen steht nirgends was.
Derjenige welche hat einen Screenshot gemacht und mich angezeigt wegen übler Nachrede. Wie gesagt, namentlich erwähnt hab ich denjenigen nicht, nur eine Abkürzung des Nachnamens, aber auch keine Beschreibung oder Orterwähnung, daß es sich um diese Person handelt. Nur Insider können wissen, um wen es sich handelt.
Nur Insider können wissen, um wen es sich handelt.
Das reicht doch. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
Ich bin immer davon ausgegangen, daß für eine üble Nachrede eindeutig draus hervorgehn muß, um wen es sich handelt und nicht um wen es sich evtl. handeln könnte? Die Tochter desjenigen hat nämlich anfangs geglaubt, ich hätte über sie geschrieben und wollte ebenfalls eine Anzeige machen, dann könnten ja sozusagen alle, die sich angesprochen fühlen, eine Anzeige machen.
Wenn ich jetzt also schreiben würde: "Bubi stinkt", könnt ich dann von allen, die sich irgendwo Bubi nennen oder von dessen Namen das ne Abwandlung, Kürzung etc. ist, mich wegen übler Nachrede verklagen? Auch wenn nur ein Bubi gemeint ist und nur ganz wenige wissen, wen ich überhaupt meine und das nichtmal öffentlich für alle lesbar steht?
Ich geh mal mehr in die Details, ich hab über denjeinigen geschrieben, daß er einen Fakeaccount erstellt hat um andere zu betrügen (das ist in der Tat so, derjeinige hat das zweimal gemacht und ist deshalb gesperrt worden und hat Hausverbot im Forum bekommen, die IPs die derjinige benutzt hat, sind aufgrund dessen alle gesperrt) und daß ich demjeinigen seine Boshaftigkeit schon am Namen des Fakeaccounts gerochen habe, seine Boshaftigkeit würde zum Himmel stinken.
Daraufhin schrieb derjeinige, ich wäre der letzte Abschaum und er würde Anzeige gegen mich erstatten und das hat er dann auch.
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