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Kann Mieter Kündigung rückgängig machen?

 
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jonas82
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Anmeldungsdatum: 13.08.2005
Beiträge: 401

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 22:36    Titel: Kann Mieter Kündigung rückgängig machen? Antworten mit Zitat

Hallo,

ein Mieter hat Ende Februar zum 31. Mai 2009 gekündigt und angedeutet, dass er ende März auszieht und die Wohnung zum 1. April 2009 sozusagen wieder vermietbar ist.

Der Vermieter hat auch schon einen neuen Mieter zum 1. April gefunden und einen Mietvertrag zu diesen Termin mit ihm abgeschlossen.

Kann der Mieter jetzt noch die Kündigung irgendwie rückgängig machen bzw. darauf pochen bis Ende April/Mai in der Wohnung zu bleiben?

Danke,
Jonas
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Obermotzbruder
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 22:51    Titel: Antworten mit Zitat

Weshalb? Und auf etwas pochen sollte man schon gar nicht, da man ja selbst gekündigt hat.
_________________
Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
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Jutta
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Anmeldungsdatum: 05.11.2004
Beiträge: 331
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 27.03.09, 05:55    Titel: Antworten mit Zitat

Selbstverständlich kann der Mieter bis zum Ablauf der Kündigungsfrist in der Wohnung bleiben, wenn es nicht eine Vereinbarung gibt, dass er die Wohnung vorher räumt, am besten schriftlich, aber unbedingt beweisbar.

Ein "angedeuteter" Auszugstermin hätte mir als Vermieter viellieicht gereicht, einen Nachmieter zu suchen, den neuen Mietvertrag hätte ich aber nur unterschrieben, wenn es gleichzeitig einen Aufhebungsvertrag mit dem Alt-Mieter gibt.

Drücke die Daumen, dass es trotzdem alles reibungslos klappt.

Problem: Wenn der Alt-Mieter nicht rechtzeitig räumt, wird der Vermieter dem Neu-Mieter gegenüber schadenersatzpflichtig werden.
_________________
Gruß
Jutta
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 27.03.09, 07:50    Titel: Antworten mit Zitat

Nun, ein Vertrag wird durch ein Angebot und dessen Annahme abgeschlossen. Wenn man mal von der Frage der Beweisbarkeit absieht und das Ganze rein formal betrachtet, könnte das 'Andeuten' des Mieters durchaus als ein Angebot zu einem Änderungsvertrag durchgehen.
Wenn der Vermieter dann glaubhaft machen kann, dass er das Angebot auch angenommen und dies dem Mieter auch kund getan hat, dann sähe es schlecht aus für den Mieter.
_________________
Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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Werner
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 27.03.09, 08:53    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Absichtserklärung ( mal so nebenbei erwähnt ) würde ich nicht als Vertragsänderung werten. Vielmehr wird die schriftliche Kündigung mit entsprechendem Fristenablauf einzig alleine beweisbar bleiben.
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