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Verfasst am: 27.02.05, 12:15 Titel: Discobesuch mit 16 nach 12uhr
hallo
ich habe da eine frage. Ich möchte demnächst in die disco gehen, in der mein volljähriger bruder arbeitet. Wir beide kennen den Inhaber. Nun steigt bald ne patry auf der ich gerne länger als 12 uhr sein würde, ohne dass sich der besitzer strafbar macht, dass er mich um 12 uhr nicht rauswirft. Meine Eltern haban nichts dagegen, dass ich länger als 12 bleibe. Kann für diesen zeitraum nach 12 ein aufsichtsersatz durch meinen bruder geleistet werden?? Kann der besitzer ohne angst mich im club lassen?
Könnten meine Eltern mir oder meinem bruder irgendwie eine rechtliche erlaubnis übertragen?
ps: Ich weiß ,dass die frage recht speziell ist, würde mich aber dennoch über klare antworten freuen, danke im voraus.
Achtung: Aufsichtsübertragungen können nur für den jeweiligen Abend erteilt werden.Eine Übertragung auf Gastwirte bzw. Veranstalter ist unzulässig. Die erziehungsbeauftragte Person muss in der Lage sein, die Aufsicht für den Jugendlichen zu gewähren und muss während des gesamten Aufent-halts des Jugendlichen in der Gaststätte/Diskothek sein.
Teilweise wird auch eine Übertragung auf die Angestellten der Veranstalter als unzulässig angesehen. Deswegen ist es -wen Dein Bruder dort arbeitet- evtl. besser es auf einen volljährigen Freund zu übertragen. Falls das nicht geht, wird es aber wohl auch mit dem Bruder gehen, da er ja nicht nur "Angestellter", sondern eben auch "Bruder" ist. _________________ mit frdl. Grüßen
J.A.
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Justizstilblüten:"Die Reifeverzögerung des Angeklagten ist so groß, dass er einem Jugendrichter
gleichzustellen ist".
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