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Urlaubsabgeltung = Barauszahlung?

 
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dorogoj
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.11.2008
Beiträge: 45

BeitragVerfasst am: 27.03.09, 04:38    Titel: Urlaubsabgeltung = Barauszahlung? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

ein AN erhält das Beendigungsschreiben über das befristete AV, in dem steht, dass "eine Barabgeltung (vom Resturlaub) ist grundsätzlich nicht möglich".

Der AN einigte sich mit dem AG, dass die Hälfte der Resturlaubstage ausbezahlt werden. Der AN ging fest davon aus, dass Barabgeltung = brutto wie netto bedeutet.

Jetzt erhielt er die Abrechnung über die Urlaubsabgeltung und von dieser wurden doch SV-Beiträge und Lohnsteuer berechnet und abgezogen.

Wie ist hier die Rechtslage? Ist die Berechnung von SV-Beiträgen und Lohnsteuer auf die Urlaubsabgeltung rechtens oder hat der AN Anspruch auf eine Auszahlung der Urlaubsabgeltung ohne Abzüge?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße
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Inkognito
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 24.09.2004
Beiträge: 3898

BeitragVerfasst am: 27.03.09, 08:05    Titel: Re: Urlaubsabgeltung = Barauszahlung? Antworten mit Zitat

dorogoj hat folgendes geschrieben::
Ist die Berechnung von SV-Beiträgen und Lohnsteuer auf die Urlaubsabgeltung rechtens oder hat der AN Anspruch auf eine Auszahlung der Urlaubsabgeltung ohne Abzüge?


Urlaubentgelt und Urlaubsabgeltung sind steuer- und sozialversicherungspflichtige Arbeitseinkommen.

Der Abzug der Abgaben ist daher gesetzlich vorgeschrieben.

Inkognito
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Bernd S.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.11.2004
Beiträge: 398

BeitragVerfasst am: 27.03.09, 08:08    Titel: Antworten mit Zitat

Der Arbeitgeber ist nicht (nur) berechtigt, sondern verpflichtet, von Zahlungen, die als Gegenleistung für die erbrachte Arbeit geleistet werden (und dazu zählt auch die finanzielle Abgeltung des Urlaubsanspruchs) Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abzuführen.

Gruß
Bernd
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Nothingface
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 28.03.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 28.03.09, 16:27    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn ich mich im Zusammenhang dieser Frage mal wie folgt beteiligen darf:

Solch eine Urlaubsageltung ist nun also lohnsteuerpflichtig.
Wie kommt es, dass ein Einmalbezug in diesem Sinne mit fast doppelt hoher Lohnsteuer versehen wird?
Bei einer bei mir in diesem Monat erfolgten Urlaubsabgeltung für 2008 geht bei mir knapp 1/3 allein für die Lohnsteuer drauf - der Satz entspricht nicht ganz dem doppelten der sonstigen Lohnsteuer, liegt aber nur knapp darunter. Sieht etwas grauselig aus was dann überbleibt nachdem auch noch alle weiteren Steuerabzüge hinterher folgen...

Wie ist hier die Rechtslage?

Danke und Gruß,
Nothingface
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matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 28.03.09, 16:56    Titel: Antworten mit Zitat

Ich bin kein Lohnsteuerabrechnungsexperte, aber du bekommst zuviel gezahlt LSt beim Jahresausgleich zurück.
Beim LSt Jahresausgleich wird sowieso alles zusammengezählt, evtl. einschliesslich Ehepartner und dann ist es egal in welchem Monat welches Geld zugeflossen ist.

Durch das höhere Gehalt in dem Monat bist du halt in der Progression arg nach oben gerutscht (nur für diesen Monat).

MfG
Matthias
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fatmike
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.12.2007
Beiträge: 90

BeitragVerfasst am: 28.03.09, 20:29    Titel: Antworten mit Zitat

Nothingface hat folgendes geschrieben::
Hallo,

wenn ich mich im Zusammenhang dieser Frage mal wie folgt beteiligen darf:

Solch eine Urlaubsageltung ist nun also lohnsteuerpflichtig.
Wie kommt es, dass ein Einmalbezug in diesem Sinne mit fast doppelt hoher Lohnsteuer versehen wird?
Bei einer bei mir in diesem Monat erfolgten Urlaubsabgeltung für 2008 geht bei mir knapp 1/3 allein für die Lohnsteuer drauf - der Satz entspricht nicht ganz dem doppelten der sonstigen Lohnsteuer, liegt aber nur knapp darunter. Sieht etwas grauselig aus was dann überbleibt nachdem auch noch alle weiteren Steuerabzüge hinterher folgen...

Wie ist hier die Rechtslage?

Danke und Gruß,
Nothingface


wie du ja richtig geschrieben hast, ist diese urlaubsabgeltung ein einmalbezug. derartige bezüge werden in lohnsteuer anders (hochrechnung auf ein ganzes jahr etc.) behandelt, als normales regelmäßigs einkommen.
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Bernd S.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.11.2004
Beiträge: 398

BeitragVerfasst am: 29.03.09, 12:08    Titel: Antworten mit Zitat

Nothingface hat folgendes geschrieben::
Hallo, ...
Wie kommt es, dass ein Einmalbezug in diesem Sinne mit fast doppelt hoher Lohnsteuer versehen wird?
Bei einer bei mir in diesem Monat erfolgten Urlaubsabgeltung für 2008 geht bei mir knapp 1/3 allein für die Lohnsteuer drauf - der Satz entspricht nicht ganz dem doppelten der sonstigen Lohnsteuer, liegt aber nur knapp darunter. Sieht etwas grauselig aus was dann überbleibt nachdem auch noch alle weiteren Steuerabzüge hinterher folgen...Danke und Gruß,
Nothingface


Diesen Eindruck hat man nicht nur bei Einmalzahlungen, sondern auch bei Lohnerhöhungen. Allerdings sieht man es dann nur, wenn man sich die Mühe macht, den Bruttomehrbetrag mit den höheren Steuerabzügen zu vergleichen. Das hängt damit zusammen, dass es bei der im Lohn- und Einkommensteuerberechnung keinen einheitlichen Steuersatz gibt. Wie sich die Steuer berechnet, versuche ich anhand des stark vereinfachten Beispiels Monatslohn 2000 Euro und Einmalzahlung 100 Euro zu zeigen:

0 - 1000 Euro, 0 % --> 0,- Euro
1001 - 1100 Euro, 15% --> 15,- Euro
1101 - 1200 Euro, 16% --> 16,- Euro
1201 - 1300 Euro, 17% --> 17,- Euro
1301 - 1400 Euro, 18% --> 18,- Euro
1401 - 1500 Euro, 19% --> 19,- Euro
1401 - 1600 Euro, 20% --> 20,- Euro
1601 - 1700 Euro, 21% --> 21,- Euro
1701 - 1800 Euro, 22% --> 22,- Euro
1801 - 1900 Euro, 23% --> 23,- Euro
1901 - 2000 Euro, 24% --> 24,- Euro
.........................................................
2001 - 2100 Euro, 25% --> 25,- Euro

Auf der Lohnabrechnung steht dann:
Monatliches Brutto 2000,- Euro, Lohnsteuer 195,- Euro (9,75%)
Einmalzahlung 100,- Euro, Lohnsteuer 25,- Euro (25%)

Das sieht dann so aus, als läge ein völliger Systembruch vor, und der Steuersatz sei von 9,75 auf 25 % angestiegen.

Natürlich gibt es zuviel gezahlte Lohnsteuer beim Lohnsteuerjahresausgleich (durch den Arbeitgeber) oder bei der Einkommensteuerveranlagung (durch das Finanzamt) wieder zurück. Aber das sind bei einem solchen Sachverhalt nur Cent- oder Eurobeträge im einstelligen Bereich und nicht die als zuviel gefühlten 15%.

Die von fatmike angesprochene "hochrechnung auf ein ganzes jahr" bewirkt, dass auch eine Eunmalzahlung von z.B. 1200 Euro (komplett) mit Lohnsteuer von 25% belastet wird und nicht - wie bei einer Lohnerhöhung in gleicher Höhe Teilbeträge mit 26, 27, 28, ...% besteuert würden.

Ich hoffe, ich konnte die Hintergründe dieses Problems etwas verdeutlichen.
Gruß
Bernd
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