Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
Autor |
Nachricht |
o0Pascal0o FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.06.2007 Beiträge: 135 Wohnort: NRW
|
Verfasst am: 26.03.09, 19:37 Titel: Berufshaftpflicht unsinnig? |
|
|
Hallo,
wenn ein Vermittler für eine Haftpflichtversicherung meinen würde, dass ein Berufshaftpflichtbaustein für mich unsinnig sei: "Ihr berufliches Risiko als Erzieher trägt Ihr AG, sofern Sie sich im Ang.verhältnis befinden." WEnn ich jetzt Erzieher in einer Kindertagesstätte wäre.
Wozu gibt es denn dann die ganzen Angebote - wo Lehrer und Erzieher bzw. Kindergärtner explizit genannt sind als versicherte Personen?
Und was ist genau ein "Ang.verhältnis"?
Gruß
Pascal |
|
Nach oben |
|
|
Rembrandt FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.08.2005 Beiträge: 2634 Wohnort: Saarbrücken
|
Verfasst am: 26.03.09, 21:13 Titel: |
|
|
Ein Angestelltenverhältnis. |
|
Nach oben |
|
|
o0Pascal0o FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.06.2007 Beiträge: 135 Wohnort: NRW
|
Verfasst am: 26.03.09, 21:31 Titel: |
|
|
Ja, soweit so klar. Aber woran erkennt man, ob man sich in einem Angestelltemverhältnis befindet.
Ich bekomme monatlich eine Lohn- und Gehaltsabrechnung. Ist das somit ein Angestelltenverhältnis? |
|
Nach oben |
|
|
Versicherungsmensch FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.04.2007 Beiträge: 2919 Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss
|
Verfasst am: 27.03.09, 09:14 Titel: |
|
|
Äh....lies mich. _________________ Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers) |
|
Nach oben |
|
|
J_Denver FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 16.05.2006 Beiträge: 3777 Wohnort: hinterm Deich
|
Verfasst am: 27.03.09, 09:52 Titel: |
|
|
o0Pascal0o hat folgendes geschrieben:: | Ja, soweit so klar. Aber woran erkennt man, ob man sich in einem Angestelltemverhältnis befindet.
|
Bisher habe ich immer die Meinung vertreten: "Es gibt keine dummen Fragen, sondern nur....." _________________ .........geschmeidig wie zwei Flachmänner®
81:2/ -4K |
|
Nach oben |
|
|
Versicherungsmensch FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.04.2007 Beiträge: 2919 Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss
|
Verfasst am: 27.03.09, 09:57 Titel: |
|
|
J_Denver hat folgendes geschrieben:: | o0Pascal0o hat folgendes geschrieben:: | Ja, soweit so klar. Aber woran erkennt man, ob man sich in einem Angestelltemverhältnis befindet.
|
Bisher habe ich immer die Meinung vertreten: "Es gibt keine dummen Fragen, sondern nur....." |
Den Gedanken hatte ich auch, aber manchmal behalte ich diese für mich. _________________ Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers) |
|
Nach oben |
|
|
pOtH FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.03.2006 Beiträge: 3729 Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald
|
Verfasst am: 27.03.09, 12:29 Titel: |
|
|
beispiel ist mal so verfasst das es auf mich passen würde (zum. wurde es mir mal so erklärt!).:
nehmen wir einmal an das X //edit// meine natürlich A//editend// pfleger in einer einrichtung für geistig schwer u. mehrfachbehinderte menschen ist, er pflegt,betreut u. fördert die clienten.
einer der clienten ist dekubitusgefährdet, er bekommt einen dekubitus, welcher noch recht früh von "fachkräften" behandelt wird. der betreuer verklagt die einrichtung auf schmerzensgeld u. bekommt vor gericht recht.
diese einrichtung will nicht auf ihrem "schaden" sitzen bleiben u. nimmt die dokumentation genauer unter die lupe - mitarbeiter a-c haben die doku lückenlos geführt u. dokumentiert was sie getan haben um einen dekubitus zu verhindern. d,f u. e waren etwas nachlässiger-.
alle erfüllungsgehilfen haben ihre arbeit gemacht ABER d,f u. e können dies nicht nachweisen (lückenhafte doku!) u. der arbeitgeber nimmt nun d,f u. e in regress u. gewinnt vor gericht - eben weil diese nicht nachweisen können das sie alles getan haben um einen dekubitus zu verhindern!
schmerzensgeld bei dekubiti geht mal eben in den 4 bis 5 stelligen bereich u. damit ist der schadensersatz (z.B krankenkasse) nicht mit drin!
es muss nicht sei ndas die einrichtung sich die kohle von den erfüllungsgehilfen holt ABER wenn dann kann das die existenz ganz schnell ruinieren - deshalb muss jeder für sich entscheiden ob er eine berufs/arbeitnehmerhaftpflicht abschließt od. nicht! _________________ LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
Zuletzt bearbeitet von pOtH am 27.03.09, 14:09, insgesamt 1-mal bearbeitet |
|
Nach oben |
|
|
o0Pascal0o FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.06.2007 Beiträge: 135 Wohnort: NRW
|
Verfasst am: 27.03.09, 19:36 Titel: |
|
|
Macht es einen Unterschied, ob man sich im ÖD angestellt ist oder woanders?
-> bzw., kann man die Ausgangsaussage unterstreichen, oder nicht - wenn man als Erzieher(KiTa) bei der AWO angestellt wäre. |
|
Nach oben |
|
|
Dipl.-Sozialarbeiter FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 09.12.2006 Beiträge: 11996
|
Verfasst am: 27.03.09, 19:56 Titel: Re: Berufshaftpflicht unsinnig? |
|
|
o0Pascal0o hat folgendes geschrieben:: | Hallo,
wenn ein Vermittler für eine Haftpflichtversicherung meinen würde, dass ein Berufshaftpflichtbaustein für mich unsinnig sei: "Ihr berufliches Risiko als Erzieher trägt Ihr AG, sofern Sie sich im Ang.verhältnis befinden." WEnn ich jetzt Erzieher in einer Kindertagesstätte wäre.
... |
Eine Berufshaftpflichtversicherung im pädagogischen Bereich halte ich schon für sinnvoll (Ich habe selbst eine abgeschlossen). Für Gewerkschaftsmitglieder gibt es zudem günstige Angebote. Gerade beim Thema "Aufsichtspflicht und Haftung" kann schnell mal im Innenverhältnis der § 831 BGB Gegenstand einer Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber sein. |
|
Nach oben |
|
|
o0Pascal0o FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.06.2007 Beiträge: 135 Wohnort: NRW
|
Verfasst am: 27.03.09, 20:56 Titel: |
|
|
so 10€ aufpreis kostet eine Berufshaftpflicht ohne Gewerkschaftsmitglied zu sein bei einer Haftpflichversicherung:
"Als Ergänzung zur PHV (nicht für Senioren)
für im öffentlichen Dienst (Verwaltung) hoheitlich tätige Personen, z.B.
Beamte, Lehrer, Erzieher, … Prämie pro Person:
10,00 EUR"
Jedoch bleibt dann die Frage, ob es auch für Personen sinnvoll ist, welche nicht im öffentlichem Dienst arbeiten. Als Erzieher (AWO Kindertagesstätte) ist man ja eher nicht im ÖD angestellt, nehem ich an. |
|
Nach oben |
|
|
Mount'N'Update FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 17.09.2007 Beiträge: 1177 Wohnort: Berlin
|
Verfasst am: 27.03.09, 21:11 Titel: |
|
|
o0Pascal0o hat folgendes geschrieben:: | Macht es einen Unterschied, ob man sich im ÖD angestellt ist oder woanders? |
Schwer zu sagen. Das hängt evtl. auch von den Tarifverträgen ab. So ist z.B. bei den Angestellten im Öffentlichen Dienst geregelt, dass diese - analog zum Beamtenrecht - nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben, was ja bezüglich der Berufshaftpflichtversicherung ein wichtiger Aspekt wäre.
Wie das in anderen Branchen geregelt ist, weiß ich nicht. _________________ Ich habe zu diesem Thema vor 15 Jahren eine Langzeitstudie anfertigen lassen, die ist allerdings noch in Arbeit. |
|
Nach oben |
|
|
o0Pascal0o FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.06.2007 Beiträge: 135 Wohnort: NRW
|
Verfasst am: 27.03.09, 21:13 Titel: |
|
|
also bei Erziehern ist das aber auch so, dass wir nur grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben, meine ich. Und diese würde dann durch die Berufshaftpflicht abgedeckt? |
|
Nach oben |
|
|
Herzog, Jörg FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 30.09.2008 Beiträge: 1108 Wohnort: Köln
|
Verfasst am: 28.03.09, 00:06 Titel: |
|
|
Erzieher haben jede Form von Fahrlässigkeit zu vertreten, nicht nur die grobe Fahrlässigkeit. Eine Privilegierung von Erziehern gibt es im deutschen Recht - erfreulicherweise - nicht. |
|
Nach oben |
|
|
o0Pascal0o FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.06.2007 Beiträge: 135 Wohnort: NRW
|
Verfasst am: 28.03.09, 00:15 Titel: |
|
|
also müsste ein Erzieher auch bei leichter Farhlässigkeit für den Schaden aufkommen.
Warum dann die Aussage des Vermittlers? Die steht ja dazu im Gegensatz! -> "Ihr berufliches Risiko als Erzieher trägt Ihr AG, sofern Sie sich im Ang.verhältnis befinden." |
|
Nach oben |
|
|
|