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diese Frage wurde schonmal im Versicherungsrecht gestellt. Man sagte mir dort, im Arbeitsrecht wäre sie besser aufgehoben... daher sorry für's Doppelposting...
Kann ein Arbeitgeber die von ihm finanzierte Pensionskasse für seinen Mitarbeiter wegen finanzieller Schieflage der Firma vorübergehend beitragsfrei stellen: a) wenn die Unverfallbarkeit noch nicht eingetreten ist; b) wenn die Unverfallbarkeit bereits eingetreten ist? Muss der Mitarbeiter der Beitragsfreistellung zustimmen?
Die PK wurde abgeschlossen, nachdem der AN bereits vier Jahre im Betrieb war. Sie läuft nun fünf Jahre.
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