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Schadensersatz / Schmerzengeld bei Personenschaden

 
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jelly
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Anmeldungsdatum: 30.05.2006
Beiträge: 937

BeitragVerfasst am: 27.03.09, 09:54    Titel: Schadensersatz / Schmerzengeld bei Personenschaden Antworten mit Zitat

Hallo,

angenommen, ein Mieter stellt nach einigen Jahren Mietdauer fest, dass an einer Steckdose Spannung an den Schuko-Kontakten anliegt (also da, wo keine hingehört). Der vom Vermieter mit der Reparatur beauftragte Elektriker diagnostiziert falsch angeschlossene Kabel (normal wäre ein Abzweig vom Null-Leiter zum Schuko-Kontakt, angeklemmt wurde aber ein Abzweig vom spannungsführenden Leiter zum Schuko-Kontakt). Elektriker repariert die Dose, prüft noch eine weitere und geht wieder. Paar Wochen später wird ein ähnlicher Defekt an einer weiteren Steckdose festgestellt - gemeinerweise durch das Kleinkind des Mieters, das nach Berührung einer an dieser Dose angeschlossenen Lampe mit Strommarken an Hand und Fuss 2 Tage im Krankenhaus verbringen durfte.

Der Vermieter gerät nun doch in Panik, lässt auch diese Dose reparieren und alle anderen Dosen in der Wohnung prüfen. Ausserdem wird das Protokoll der letzten Prüfung (vor Einzug des Mieters) rausgesucht und festgestellt, dass eine dritte Firma Z diese Dosen installiert hat. Der nun beauftragte Elektriker bestätigt, dass die Acrylfuge, die bei den anschliessenden Malerarbeiten um die Dose gezogen wurde, unbeschädigt war - ein Verschulden des Mieters ist ausgeschlossen.

Frage: ist in diesem Szenario irgendwer Schadensersatz- und/oder schmerzensgeldpflichtig? Vermieter - weil er gleich nach dem ersten Problem alles überprüfen müsste ... oder Firma Z, wegen der fehlerhaften Installation (vor 5 Jahren)?

Der Mieter würde seine Forderungen ja wohl an den Vermieter richten, da er mit Firma Z nix zu tun hat. Welche Forderungen wären berechtigt? Darf die Krankenkasse die Bezahlung der Krankenhauskosten für Kind und Begleitperson fordern? Lässt sich ein Schmerzensgeld für das Kind beziffern? Wären sonstige Entschädigungen angebracht? z.B. für traumatisierte Eltern - war ja immerhin ein lebensbedrohlicher Unfall -, oder für die ins Wasser gefallenen Pläne der Familie (eigentlich sollte an den 2 Tagen ein runder Opa-Geburtstag gefeiert werden) ...

Kann der Vermieter hier unbesorgt sehr großzügig entschädigen und dann alles, was er den Mietern gezahlt hat, von Firma Z als Schadensersatz zurückverlangen?

Danke für jede Meinungsäusserung,
Claudia
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