Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Mittäterschaft Körperverletzung
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Mittäterschaft Körperverletzung

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Strafrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
DogCult
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.03.2009
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 27.03.09, 10:04    Titel: Mittäterschaft Körperverletzung Antworten mit Zitat

Hallo, Ich hoffe ich fomuliere alles richtig :=)

Also es geht um folgendes. Ein Freund von mir hat folgendes Problem:

Seine Freundin war in eine Körperverletzung verwickelt.

Sie und ein Freund haben jemanden getroffen, der eine Freundin von ihr bedroht hat.
Dieser ist auch vorbestraft wegen Körperverletzung und Stalking(weiss leider den genauen rechtsausdruck dafür nicht).

Es kam zu einer Schlägerei in der,der Betroffene mit einem teleskopstab geschlagen wurde sowie gebissen und gekratzt. Es kam somit zur Anzeige&Anklage.

Die Freundin von meinem Freund war stark alkoholisiert(es gibt jedoch keinen Nachweiss dafür) und erinnert sich an nichts von dem ganzen. Sie ist mit einer Blutvergiftung sowie Prellungen im Krankenhaus zu sich gekommen.

In der Anklage heisst es: Sie habe ihn festgehalten,gewürgt, in den Kopf gebissen und gekrazt.

Der 2te Angeklagte(ein ehemailger Freund) ist nicht auffindbar. Somit kam noch keine Verhandlung zustande.

Die Problematik ist nun folgende: Die Freundin von meinem Freund ist Schwanger von ihm und erwartet ein Kind. Sie hat panische Angst,das der Ankläger(Verletzte) sie aufsucht und ihr etwas antut.

Mein Freund hat natürlich nun Angst. Denn sollte es wirklich schlecht kommen und würde sie vielleicht eine Freiheitsstrafe bekommen, würde er mit dem Kind alleine dastehen(er ist Berufstätig im Außendienst)

Nun meine Frage:
Mit welchen maximalen Strafen ist zu rechnen (Mittäterschaft schwere Körperverletzung)
Kann die Schwangere Freundin eine Freiheitsstrafe bekommen?
Kann man etwas tun bezüglich der Angst (Einstweilige verfügung)?

Wie ist die Rechtslage?

Ich hoffe ich habe alles richtig formuliert und nicht allzuviele Fehler drin Mit den Augen rollen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
gotto
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 1802
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 27.03.09, 11:48    Titel: Re: Mittäterschaft Körperverletzung Antworten mit Zitat

DogCult hat folgendes geschrieben::
Stalking(weiss leider den genauen rechtsausdruck dafür nicht).


Nachstellung

DogCult hat folgendes geschrieben::
Mit welchen maximalen Strafen ist zu rechnen (Mittäterschaft schwere Körperverletzung)


Aussagen über die zu erwartende Strafe sind schwer zu treffen, da die Strafzumessung von vielen individuellen Faktoren abhängt, als da wären:

- Alter des Täters (Jugendlicher / Heranwachsender / Erwachsener)
- Vorstrafen
- Reue
- ggfs. Höhe des "Schadens"
- Wiedergutmachung
- Eindruck, den der Richter vom Angeklagten im Prozess erhält
- Krankheiten, Süchte,...
- Tatmotiv
- Biografie des Täters
- "Vorgeschichte" / Beziehung zwischen Täter und Opfer
- ...

Für gefährliche Körperverletzung sieht das Gesetz Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor.

DogCult hat folgendes geschrieben::
Kann die Schwangere Freundin eine Freiheitsstrafe bekommen?


Natürlich. Auch wenn im vorliegenden Fall wohl eher eine Bewährungsstrafe in Betracht kommt (vorausgesetzt es handelt sich um eine Ersttäterin), wäre auch für Schwangere eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung denkbar.

DogCult hat folgendes geschrieben::
Kann man etwas tun bezüglich der Angst (Einstweilige verfügung)?


Damit kenn ich mich nicht gut genug aus, um eine Antwort zu riskieren...
_________________
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 27.03.09, 12:25    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich las oben, dass die gKV mittels einer verbotenen Waffe (Teleskopschlagstock) vorgenommen wurde.

Da dürfte die Mindeststrafe eher nicht mehr in Betracht zu ziehen sein?

Grüße
Ronny Winken
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
DogCult
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.03.2009
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 27.03.09, 15:25    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antworten.

Der Teleskopstab wurde von dem Freund eingesetzt.

Laut aussage der Freundin,wußte diese nicht das er überhaupt einen teleskopstab hatte.
Aber soetwas schützt ja bekanntlich vor schuld nicht.

Ist das denn unerheblich das Sie betrunken war und ebenfalls das ganze nur durch die anklageschrift weiss?
Oder führt soetwas zu strafmilderung?
Das muss doch vom Prinzip her von der Rechtslage eine Rolle spielen.
Es gibt da doch ein gesetzt oder zumindest erinnere ich mich dunkel daran das man bei nicht vollen bewußt sein(Blackout/Drogen ect) nicht voll straffähig ist oder?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
gotto
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 1802
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 30.03.09, 13:48    Titel: Antworten mit Zitat

DogCult hat folgendes geschrieben::

Es gibt da doch ein gesetzt oder zumindest erinnere ich mich dunkel daran das man bei nicht vollen bewußt sein(Blackout/Drogen ect) nicht voll straffähig ist oder?


Sie meinen vermutlich die §§ 20 und 21 StGB.

Problem dürfte sein, dass der Alkoholkonsum bzw. der Pegel nicht nachweisbar ist...
_________________
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Strafrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.