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Firma A teilt Mitarbeiter B mit, dass er ab der nächsten Woche an einen anderen Ort
versetzt werden soll.Mitarbeiter B wehr sich und erklärt, dass dieses nach einer 17 jährigen Betriebszugehörigkeit nur im Rahmen einer Änderungskündigung mit einer Frist von 6 Monaten möglich ist und das bis zum Ablauf dieser Frist der alte Arbeitsort gilt, da der jetzige Arbeitsort arbeitsvertraglich zugesichert ist. Firma A lehnt dies ab und erklärt eine betriebsbedingte Kündigung mit Abfindungsangebot. Im Abwicklungsvertrag wird jedoch kein Zahlungstermin genannt.
Da im Abwicklungsvertag auf das Recht der Kündigungsschutzklage verzichtet wird und die Kündigungsfrist 6 Monate ist, wäre der Austrittstermin erst nach dem verstreichen
der Frist zur Klageerhebung.
Wie kann sich der Mitarbeiter A absichern, dass Firma A die Pflichten aus dem Abwicklungsvertrag erfüllt und wenn nicht, hat dann der Mitarbeiter B einen nachträglichen Klageanspruch auf weiterführung des Beschäftigungsverhältnisses da der Klageverzicht auf Grundlage des Abwicklungsvertrages vereinbart wurde.
Wann sollten/müssen Abfindungsvereinbarungen geleistet werden.
Fragen über Fragen !!
Ihr werdet sicherlich Hilfe und Rat wissen und dafür schon einmal vielen Dank.
Ein Abwicklungsvertrag ,investieren Sie Zeit und etwas Geld für eine Beratung bei einem Anwalt für Arbeitsrecht. _________________ Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
...werde ich sicherlich auch tun aber eventuell kann mir jemand die Frage zur Fälligkeit von Abfindungen beantworten.Ich habe mal geglaubt gelesen zu haben, dass eine
Abfindung immer dann fällig wird sobald die entsprechende Vereinbarung unterschrieben ist.-also sofort-sehe ich das richtig?
Danke und an alle die das lesen und nicht antworten können/wollen-wünsche ich ein schönes Wochenende
Am Ende des AV. _________________ Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
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