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Minijob - Rechte des Angestellten bei Kündigung usw.

 
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Soennchen
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Anmeldungsdatum: 28.04.2005
Beiträge: 109

BeitragVerfasst am: 27.03.09, 10:30    Titel: Minijob - Rechte des Angestellten bei Kündigung usw. Antworten mit Zitat

Hallo,

wie sieht es aus, wenn jemand auf 400,- EUR Basis tätig ist, sagen wir mal bereits seit einem dreiviertel Jahr, keinen Vertrag in Schriftform erhalten hat.

Die Person arbeitet dort aber an festen Tagen und springt zusätzlich oftmals ein. Gehalt bekommt diese Person bar vom Chef ausgezahlt.

Die Firma läuft nicht wirklich gut und nun hat der Chef den Minijobler "beschuldigt" Geld aus der Kasse entnommen zu haben. Weil an zwei TAgen die Kasse unregelmäßig gewesen sein soll und der Chef sich nicht vorstellen kann, wie das Geld verschwunden ist.

Somit hat er dem Minijobler abverlangt, den Firmenschlüssel abzugeben und sofort zu gehen.

Er hat aber keine Beweise für einen Diebstahl und der Minijobler streitet auch ab, Geld genommen zu haben. Es arbeiten dort auch noch andere Personen.

Welche Rechte hat der Minijobler nun?

Kann ihm einfach von jetzt auf gleich gekündigt werden? Müssen da keine Fristen gewahrt werden? Urlaub hatte der Minijobler noch nie, seit er dort arbeitet. Wie sieht es mit anteilmäßigem Urlaubsanspruch/-geld aus?

Wäre schön, wenn jemand weiterhelfen könnte.

Vielen Dank.

Sandra
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matthias.
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 27.03.09, 11:32    Titel: Antworten mit Zitat

Der Minijobber hat aller Recht wie sie auch normale Arbeitnehmer haben.
S. z.b.:
http://www.400-euro.de/400/arbeitsrecht.html

Eine Kündigung, auch eine fristlose (wg. Diebstahl z.b.) ginge nur schriftlich.

Man könnte natürlich mal bei der Minijobzentrale anrufen und fragen ob einen der AG überhaupt gemeldet hat.
www.minijobzentrale.de

MfG
Matthias
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Smiler
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 27.03.09, 11:33    Titel: Antworten mit Zitat

Der Minijobber hat die gleichen Rechte wie jeder andere Arbeitnehmer.2) Teilzeitbeschäftigt ist auch ein Arbeitnehmer, der eine geringfügige Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch ausüb
Eine Kündigung muss schriftlich, § 623 BGB, erfolgen, Kündigungsfristen s. § 622 BGB, für den Fall das der AG den AN eines Diebstahls beschuldigt käme eine außerordentliche Kündigung in Betracht § 626 BGB. BGB
Will der AN sich wehren muss er die drei Wochenfrist
einhalten § 4 KschG.
_________________
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zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
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Soennchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.04.2005
Beiträge: 109

BeitragVerfasst am: 27.03.09, 12:34    Titel: Antworten mit Zitat

Dankeschön für die Antworten.

LG
Sandra
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